Ihr individuell angepasster Arbeitsplatz
Menschen im Rollstuhl, gehbehinderte oder blinde Arbeitnehmende benötigen einen individuell angepassten, barrierefreien Arbeitsplatz.
Dies beginnt bereits mit dem Zugang zum Gebäude, zum Beispiel:
- Rampen für Arbeitnehmende im Rollstuhl: mit einer Steigung von maximal 6% und einer Mindestbreite von 1.20 m
- Aufzüge sind für gehbehinderte und rollstuhlfahrende Menschen eine grosse Erleichterung. Für Türbreiten und Kabine gelten bestimmte Mindestmasse. Der Lift sollte zudem auf drei Seiten einen Handlauf haben.
- Treppenlifte eignen sich – in Büros und öffentlichen Bereichen – zur Überwindung von mehreren Geschossen.
- Bodenbeläge müssen hart und gleitsicher sein. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz
- Türen sollten schwellenfrei und minimal 80 cm breit sein.
- Korridore sollten mindestens 1,80 m breit sein, damit zwei Rollstühle aneinander vorbeikommen können.
- WC-Anlagen müssen mit rollstuhlgerechten Toiletten ausgestattet sein. Auch hier gelten Mindestnormen für Türen und Sanitärinstallationen.
- Parkplätze: Parkplätze müssen so bemessen sein, dass das Ein- und Ausladen eines Rollstuhls ohne Einschränkungen möglich ist.
Der Arbeitsplatz selber muss optimal auf die Bedürfnisse der behinderten Person angepasst sein: Unsere SAHB-Fachleute bieten eine Beratung vor Ort oder im Hilfsmittelzentrum in Ihrer Nähe. Wir machen Vorschläge für gesundheitsoptimierte Arbeitsabläufe, prüfen den Einsatz von Stehtischen, Arbeits- oder Therapiestühlen, den Zugang zu Unterlagen und höhenverstellbaren Arbeitsflächen. Unser Ziel: behinderten Menschen ein barrierefreies Arbeiten zu ermöglichen.
Download PDF «Arbeitsplatz für alle»