Einfach erklärt – wichtige Begriffe aus der Orthopädie-Technik
Prothese
Eine Prothese ersetzt ein Körperteil, das nicht mehr vorhanden ist, zum Beispiel einen Fuss, eine Hand oder ein Bein. Der Schaft, das Bindeglied zwischen Mensch und technischem Ersatz wird individuell nach einem Gips- oder digitalen Modell gefertigt und mit passenden industriellen Struktur- und Passteilen (Fuss, Knie, Hand, Ellenbogen) verbunden, sodass Bewegungen möglich sind. Prothesen können mechanisch, elektrisch oder teils computergesteuert sein und werden so eingestellt, dass sie den Anwendern in Bewegung und Funktion sicher und adäquat unterstützen.
Orthese
Eine Orthese ist eine Schiene oder ein Stützapparat, der am Körper getragen wird, um eingeschränkte, instabile Gelenke oder gelähmte Gliedmassen zu stabilisieren, zu führen, zu entlasten oder zu korrigieren. Die Orthese wird individuell nach einem Gips- oder digitalen Modell gefertigt hergestellt. Je nach Aufgabe der Orthese wird diese durch bewegliche Einheiten (Gelenke oder gelenkähnliche Strukturen) ergänzt, damit eine kontrollierte Bewegung ausgeführt werden kann.
Sitzorthese
Eine Sitzorthese ist eine spezielle Orthese, die den Oberkörper und das Becken im Sitzen stützt, entlastet, stabilisiert oder korrigiert. Sie verbessert die Sitzhaltung und unterstützt eine sichere und funktionelle Sitzposition.
Welche Hilfsmittel kommen im Bereich der Orthopädie-Technik zum Einsatz?
- Prothesen: funktioneller oder kosmetischer Ersatz für Finger, Hand, Arm, Bein, Fuss oder Zehen
- Orthesen: Stütze zur Stabilisierung, Führung, Entlastung und / oder Korrektur von Kopf, Rumpf und Gliedmassen
- Bandagen: äusserlich angelegtes weiches, elastisches Textilgewebe für Gelenke und verschiedene Körperabschnitte
- Kompressionsstrümpfe: Zur Unterstützung des venösen oder lymphatischen Rückflusses und Narbentherapie
- Exoskelette: eine am Körper getragene, externe Stützstruktur, die als „Roboter zum Anziehen“ die menschliche Kraft, Ausdauer oder Mobilität unterstützt
- FES-Systeme: Elektrische Stimulation zur Unterstützung von Bewegungen
Was müssen Klientinnen und Klienten in diesem Bereich besonders beachten?
- Jede Versorgung in der Orthopädie-Technik ist individuell. Menschen haben unterschiedliche Krankheitsbilder, unterschiedliche Einschränkungen von Muskeln und Gelenken, unterschiedliche Wohn- und Arbeitsumfelder sowie unterschiedliche familiäre und soziale Situationen. Deshalb dürfen sich Klientinnen und Klienten nicht mit anderen vergleichen – jede Lösung ist eine persönliche Einzelversorgung.
- Wichtig ist eine realistische Einschätzung der eigenen Bedürfnisse und eine klare Zielsetzung für die Versorgung. Gleichzeitig sollte man wissen, dass Technik zwar viel unterstützen kann, aber natürliche Funktionen nie vollständig ersetzen kann.
- Da es sich bei Amputationen, Lähmungen oder Funktionsverlusten oft um sensible Themen handelt, braucht es Zeit, Geduld und Taktgefühl. Die Akzeptanz eines neuen körperlichen Zustands ist ein Prozess und verläuft bei jedem Menschen unterschiedlich.
Finanzielle Besonderheiten
- Bei Erwachsenen übernimmt die IV nur Hilfsmittel, die die selbständige Mobilität ermöglichen oder den Kontakt zur Umwelt sicherstellen. Bei Kindern werden zusätzlich auch Behandlungsgeräte wie z. B. Streckorthesen für eine verbesserte Beweglichkeit übernommen.
- Wenn die IV ein Hilfsmittel oder ein Behandlungsgerät nicht vergütet, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Je nach Ursache der Einschränkung können auch die Krankenkasse, die Militärversicherung oder die Unfallversicherung für die Kostenübernahme zuständig sein.
Welche Vorabklärungen sind erforderlich?
Für die Versorgung in der Orthopädie-Technik sind je nach Hilfsmittel bestimmte Vorabklärungen notwendig.
IV-Antrag und notwendige Unterlagen:
- Ärztliche Verordnung
- Unterschriebene Offerte
- Identitätsdokumente (ID oder Pass)
- Bei Kindern: Familienbüchlein
- Weitere fallbezogene Dokumente je nach Versorgung
Besonderheiten bei Kindern:
Für die Kostenübernahme von therapeutischen Hilfsmitteln oder Behandlungsgeräten muss bei Kindern ein Geburtsgebrechen (GG) vorliegen. Ohne GG erfolgt keine Finanzierung über die IV.