Auto­no­mie dank Robo­tik und digi­ta­len Hilfsmitteln

Autonomie dank Robotik und digitalen Hilfsmitteln - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz
Autonomie dank Robotik und digitalen Hilfsmitteln - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz

Ein inno­va­ti­ver Robo­ter­arm ermög­licht Men­schen mit hoher Läh­mung neue Frei­hei­ten. Denn in einem sich rela­tiv schnell wan­deln­den Hilfs­mit­tel­um­feld sucht und fin­det die SAHB Wege, streng nach dem Slo­gan «Wir fin­den Lösun­gen», wie die­se Hilfs­mit­tel im bestehen­den Hilfs­mit­tel­sys­tem in der Schweiz abge­ge­ben wer­den können.

Ein revo­lu­tio­nä­res Hilfs­mit­tel sorgt aktu­ell in der Schweiz für Auf­se­hen – und für juris­ti­sche und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Dis­kus­sio­nen. Es han­delt sich um einen robo­ti­schen Arm, der direkt an einem Elek­tro­roll­stuhl oder Tisch befes­tigt wer­den kann. Mit sei­ner Drei-Fin­­ger-Greif­­tech­­nik und der sen­so­ri­schen Steue­rung ermög­licht er Men­schen mit hoher Läh­mung Tätig­kei­ten, die für vie­le ande­re selbst­ver­ständ­lich sind – etwa essen, trin­ken, sich das Gesicht berüh­ren, den Kopf krat­zen oder die Bril­le rich­ten. Die­ser Robo­ter­arm ermög­licht Schwerst­ge­lähm­ten einen ent­schei­den­den Schritt in Rich­tung Selbst­be­stim­mung und Teil­ha­be am All­tag. Die Funk­tio­nen und Vor­tei­le sind dem Erleb­nis­be­richt mit Seve­rin Bischof ein­drück­lich zu entnehmen.

Tech­no­lo­gie mit Perspektive
Die Robo­ter­hand ist mit Sen­so­rik aus­ge­stat­tet, die eine nut­zen­de Per­son selbst steu­ern kann. Gesteu­ert wird sie über den bereits vor­han­de­nen Joy­stick des Elek­tro­roll­stuhls oder über spe­zi­el­le Ein­ga­be­me­tho­den wie Zun­gen­steue­rung, Saug-Blas-Steu­e­rung, Augen‑, Kopf- oder Fuss­steue­rung. Dies je nach indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten des betrof­fe­nen Men­schen. Die Tech­no­lo­gie passt sich damit hoch­gra­dig per­so­na­li­siert an die Bedürf­nis­se der Nut­ze­rin­nen und Nut­zer an.

Der Mehr­wert liegt auf der Hand: Men­schen mit voll­stän­di­ger oder hoher Tetra­ple­gie oder ver­gleich­ba­ren Ein­schrän­kun­gen wie Mul­ti­pler Skle­ro­se (MS) oder Amyo­tro­pher Late­ral­skle­ro­se (ALS) sind bei ein­fa­chen Selbst­pfle­ge­hand­lun­gen nicht mehr per­ma­nent auf Hil­fe Drit­ter ange­wie­sen. Statt­des­sen erhal­ten sie ein Stück Auto­no­mie zurück – ein selbst­be­stimm­tes Leben rückt dadurch erst­mals in greif­ba­re Nähe. Wer ein­mal erlebt hat, wie bei einer erst­ma­li­gen Erpro­bung eines sol­chen Robo­ter­ar­mes der Gesichts­aus­druck der betrof­fe­nen, «im Kör­per gefan­ge­nen Men­schen» sich ener­gie­voll in Schmun­zeln und Strah­len ändert, weiss sofort, wel­che Dimen­si­on sich durch die­se Hilfs­mit­tel für die Betrof­fe­nen eröff­net. Genau des­halb ist es der SAHB ein Anlie­gen, sich um das Ebnen des oft stei­ni­gen Weges bis zur Finan­zie­rung einzusetzen.

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Ein Exo­ske­lett, wie es auf dem Bau zum Ein­satz kommt, ver­leiht Anwen­de­rin­nen und Anwen­dern eine Extra­por­ti­on Kraft, wenn die Arme müde wer­den, und ent­las­tet gleich­zei­tig den Nacken. (Foto: Festool)

Recht­li­che Her­aus­for­de­rung und Präzedenzfall
So über­zeu­gend die tech­ni­sche Ent­wick­lung auch ist, so holp­rig war und ist ihr Weg durch die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Instan­zen. Der robo­ti­sche Arm kann der­zeit kei­ner Hilfs­mit­tel­ka­te­go­rie der Ver­ord­nung des EDI über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (HVI) zuge­ord­net wer­den. Die HVI stammt aus einer Zeit, in der sol­che Tech­no­lo­gien schlicht noch nicht exis­tiert haben.

Der Robo­ter­arm erfüllt die bun­des­ge­richt­li­che Defi­ni­ti­on eines Hilfs­mit­tels nicht. Die Defi­ni­ti­on wird in meh­re­ren Bun­des­ge­richts­ur­tei­len genau beschrie­ben. Ent­spre­chend haben die IV-Stel­­len ers­te Gesu­che für die Kos­ten­über­nah­me zunächst abge­lehnt. Der Robo­ter­arm ist nicht direkt einer Kate­go­rie in der HVI zuor­den­bar, was zu ableh­nen­den Ent­schei­den führte.

Durch das Ein­schrei­ten eines Ver­wal­tungs­ge­richts kam Bewe­gung in die Sache. In einem kon­kre­ten Fall klag­te ein schwerst­ge­lähm­ter Antrag­stel­ler gegen die Ableh­nung der kan­to­na­len IV-Stel­­le und bekam recht. Ent­schei­den­des Argu­ment für den Rich­ter war die ver­gleich­ba­re Kos­ten­struk­tur einer myo­elek­tri­schen Arm­pro­the­se: Eine Pro­the­se, die den Arm von der Schul­ter bis zu den Fin­gern ersetzt, ver­ur­sacht ähn­lich hohe Kos­ten. Auch dann, wenn eine betrof­fe­ne Per­son bei­spiels­wei­se noch eine funk­tio­nie­ren­de zwei­te Hand besitzt. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die IV-Stel­­le die Kos­ten, ohne dass sie die Zweck­mäs­sig­keit infra­ge stellt. Im Unter­schied zum Robo­ter­arm wird eine sol­che Pro­the­se mit dem Kör­per des Betrof­fe­nen ver­bun­den und kann klar einer HVI-Hilfs­­­mi­t­­tel­­ka­­te­­go­rie zuge­ord­net wer­den (Ziff. 1.02 HVI).

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neo1 wur­de spe­zi­ell für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Arm- und Hand­funk­ti­on ent­wi­ckelt. (Foto: Vin­cent Sys­tems GmbH)

Fach­tech­ni­sche Unter­stüt­zung durch die SAHB
Wesent­li­chen Anteil am posi­ti­ven Gerichts­ur­teil hat­te die fun­dier­te Beur­tei­lung durch die SAHB. Sie ver­glich die robo­ti­schen Assis­tenz­ar­me mit klas­si­schen Pro­the­sen­lö­sun­gen und zeig­te ein aus­ge­wo­ge­nes Kos­­ten-Nut­­zen-Ver­­häl­t­­nis auf. Dabei wur­de deut­lich, dass der Nut­zen der Robo­ter­tech­nik im All­tag für Betrof­fe­ne deut­lich über das rein Mecha­ni­sche hin­aus­geht – denn sie ermög­licht eine selbst­be­stimm­te Lebensführung.

Neue Wei­sung und zukünf­ti­ge Praxis
Den IV-Stel­­len wird basie­rend auf dem kan­to­na­len Gerichts­ur­teil nahe­ge­legt, dass robo­ti­sche Assis­tenz­ar­me unter die Hilfs­mit­tel­zif­fer der Arm­pro­the­sen sub­su­miert wer­den kön­nen. Damit liegt es künf­tig im Ermes­sen der jewei­li­gen IV-Stel­­le, auf Basis der indi­vi­du­el­len Ver­hält­nis­mäs­sig­keit – unter Ein­be­zug von Wohn­si­tua­ti­on, Ren­ten­ab­hän­gig­keit und Selbst­stän­dig­keits­po­ten­zi­al – über die Kos­ten­über­nah­me zu ent­schei­den. Die Kan­to­ne kön­nen in der föde­ra­lis­ti­schen Schweiz unter­schied­lich entscheiden.

Ein Hilfs­mit­tel mit Signal­wir­kung für die Zukunft
Die Ent­wick­lung des robo­ti­schen Arms für Betrof­fe­ne mar­kiert einen bedeu­ten­den Fort­schritt im Bereich assis­ti­ver Tech­no­lo­gien. Tech­nisch wie auch sozi­al­recht­lich wird Neu­land betre­ten. Der nun eta­blier­te Prä­ze­denz­fall ebnet den Weg für eine sys­te­ma­ti­sche­re Inte­gra­ti­on die­ser Inno­va­ti­on in die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung. Bleibt zu hof­fen, dass die Regu­lie­rung rasch folgt – und Men­schen mit schwers­ten Ein­schrän­kun­gen nicht nur tech­nisch, son­dern auch recht­lich der Weg in ein selbst­be­stimm­tes Leben geeb­net wird. Die SAHB hofft auf vie­le strah­len­de Gesich­ter bei den noch fol­gen­den Erst­erpro­bun­gen des neu­en Hilfsmittels.

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Die myo­elek­tri­sche Hand­orthe­se Exo­mo­ti­on® hand one erfasst vor­han­de­ne Mus­kel­si­gna­le und wan­delt die­se in Greif­be­we­gun­gen um. (Foto: HKK Bio­nics GmbH)

Tech­no­lo­gi­sche Inno­ca­tio­nen für mehr Unabhängigkeit
Tech­no­lo­gi­sche Hilfs­mit­tel eröff­nen Men­schen mit schwe­ren kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen neue Wege zu mehr Selbst­be­stim­mung. Sprach­ge­steu­er­te Assis­tenz­sys­te­me, moder­ne Exo­ske­let­te oder smar­te Roll­stuhl­steue­run­gen zei­gen, wie digi­ta­le Inno­va­tio­nen die Lebens­qua­li­tät nach­hal­tig ver­bes­sern können.

Die digi­ta­le Elek­tro­tech­nik hat bemer­kens­wer­te Fort­schrit­te gemacht, die Men­schen mit schwe­ren kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen neue Wege zu mehr Auto­no­mie und Lebens­qua­li­tät eröff­nen. Von myo­elek­tri­schen Exo­ske­let­ten über intel­li­gen­te Roll­stuhl­steue­run­gen bis zu teil­au­to­no­men Fahr­zeu­gen – die Band­brei­te an assis­ti­ven Tech­no­lo­gien wächst stetig.

Sprach­ge­steu­er­te Behelfe
Dank gän­gi­gen Sprach­as­sis­ten­ten, wie Siri oder Ale­xa, sind heu­te diver­se Gerä­te über Sprach­be­feh­le steu­er­bar. Das Licht geht an, die Hei­zung kann gesteu­ert wer­den, die Kame­ra vor der Haus­tü­re zeigt, wer vor dem Haus ist, und die elek­tri­sche Tür lässt sich über Sprach­be­feh­le steu­ern. Durch das Smart­phone kön­nen auch Men­schen mit schwers­ter Läh­mung von die­sen Tech­no­lo­gien pro­fi­tie­ren. Die SAHB unter­stützt und berät Inter­es­sier­te schweiz­weit direkt vor Ort, denn vie­le Betrof­fe­ne benö­ti­gen Hil­fe beim Anwen­den sol­cher Assistenten.

Exo­ske­let­te: neue Mobi­li­tät durch Technik
Ein Exo­ske­lett, zu deutsch Aus­sen­ske­lett, ist ein von aus­sen am Kör­per getra­ge­nes mecha­ni­sches Gerüst, das die Trä­ge­rin oder der Trä­ger unter­stützt oder stärkt. Zum Bei­spiel bei kör­per­li­cher Arbeit in der Indus­trie oder auf dem Bau. Die Idee dahin­ter ist, den Kör­per mit einem Stütz­kor­sett zu unter­stüt­zen. Unter­neh­men wie Hil­ti oder Fest­ool haben ein eige­nes Bran­chen­feld für Exo­ske­let­te eröff­net. Nebst dem beruf­li­chen Kon­text gibt es auch Exo­ske­let­te für die Reha­bi­li­ta­ti­on und die pri­va­te Nut­zung im All­tag als Hilfs­mit­tel für Men­schen mit Behin­de­run­gen. Durch sie gewin­nen Men­schen mit Läh­mun­gen oder Mus­kel­schwä­chen ver­lo­ren gegan­ge­ne Bewe­gungs­funk­tio­nen teil­wei­se zurück. Sie hel­fen bei­spiels­wei­se beim Auf­ste­hen, beim Gehen oder beim Heben von Gegenständen.

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Mune­vo Dri­ve erkennt Kopf­be­we­gun­gen und wan­delt sie in Steu­er­si­gna­le für den Elek­tro­roll­stuhl um. (Foto: Mune­vo GmbH)

neo1 von Vin­cent Systems
neo1 ist ein myo­elek­tri­sches Exo­ske­lett für die obe­re Extre­mi­tät, das sich unter der Klei­dung tra­gen lässt. Es wur­de spe­zi­ell für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Arm- und Hand­funk­ti­on ent­wi­ckelt, etwa nach Schlag­an­fäl­len oder Ple­xus­ver­let­zun­gen. Durch das Erfas­sen von Mus­kel­si­gna­len ermög­licht es geziel­te Bewe­gun­gen und unter­stützt so das Wie­der­erlan­gen von Alltagsfähigkeiten.

Exo­mo­ti­on® hand one von HKK Bionics
Die Exo­mo­ti­on® hand one ist eine myo­elek­tri­sche Hand­orthe­se, die Men­schen mit schlaf­fer oder spas­ti­scher Läh­mung der Hand das Grei­fen wie­der ermög­licht. Sie erfasst vor­han­de­ne Mus­kel­si­gna­le – auch aus alter­na­ti­ven Mus­kel­grup­pen – und wan­delt die­se in Greif­be­we­gun­gen um. Dies erleich­tert vie­le all­täg­li­che Auf­ga­ben und för­dert die Selbstständigkeit.

Intel­li­gen­te Roll­stuhl­steue­rung: mune­vo Dri­ve oder MyEcc
Für Men­schen mit sehr ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät bie­tet mune­vo Dri­ve eine inno­va­ti­ve Lösung. Die­se smar­te Roll­stuhl­steue­rung basiert auf einer Daten­bril­le, die Kopf­be­we­gun­gen erkennt und in Steu­er­si­gna­le für den Elek­tro­roll­stuhl umwan­delt. So kön­nen Nut­zen­de ihren Roll­stuhl frei­hän­dig und intui­tiv steu­ern – eine ele­gan­te Alter­na­ti­ve zu her­kömm­li­chen Steue­rungs­sys­te­men. Die Bril­le lässt sich mit gerin­gem Auf­wand im Hilfs­mit­tel­de­pot der SAHB bewirt­schaf­ten. Die kos­ten­in­ten­si­ve Anschaf­fung rela­ti­viert sich dadurch.

Mit MyEcc wird ein Roll­stuhl mit­tels Bewe­gun­gen der Iris gesteu­ert. Auch die­se Steu­er­op­ti­on ermög­licht es Betrof­fe­nen, ein Stück Selbst­be­stim­mung zurück­zu­be­kom­men. Die SAHB hat im Bereich der Son­der­steue­rung bereits wich­ti­ge Hür­den für Kos­ten­trä­ger wie IV oder Suva und damit auch für Betrof­fe­ne abgebaut.

Auto­no­me Fahr­zeu­ge: Mobi­li­tät der Zukunft
Selbst­fah­ren­de Autos könn­ten in Zukunft eine bedeu­ten­de Rol­le für die Mobi­li­tät von Men­schen mit Behin­de­run­gen spie­len. Gros­ses Poten­zi­al bie­ten Fahr­zeu­ge der Auto­no­mie­stu­fe 5, die voll­stän­dig ohne mensch­li­ches Ein­grei­fen ope­rie­ren. Von 2016 bis 2021 waren in Sit­ten die SmartS­hut­tles «Valè­re» und «Tour­bil­lon» von Post­Au­to unter­wegs. Sie waren die welt­weit ers­ten auto­no­men Fahr­zeu­ge, die im öffent­li­chen Ver­kehr ein­ge­setzt wur­den. Die SAHB sieht in die­sem Bereich einen wun­der­ba­ren, aber bis­lang nicht umsetz­ba­ren Nut­zen für Per­so­nen mit schwe­ren Ein­schrän­kun­gen. Wie wäre es, wenn eine Per­son im Roll­stuhl selbst­stän­dig ins Auto gelan­gen, das Ziel der Fahrt ein­ge­ben und sicher ans Ziel kom­men könn­te? Bevor es so weit ist, gibt es noch eini­ge Her­aus­for­de­run­gen zu meistern:
– Roll­stuhl­ar­re­tie­rung: Das siche­re und selbst­stän­di­ge Fixie­ren von Roll­stüh­len im Fahr­zeug ist noch nicht voll­stän­dig auto­ma­ti­siert. Docking-Sys­­te­­me wie Dahl Vario­Dock™ bie­ten fle­xi­ble Lösun­gen, erfor­dern jedoch oft manu­el­le Anpas­sun­gen.
– Stan­dar­di­sie­rung: Die Viel­falt an Roll­stuhl­mo­del­len erschwert die Ent­wick­lung ein­heit­li­cher Docking-Sys­­te­­me. Eine bran­chen­wei­te Stan­dar­di­sie­rung wäre not­wen­dig, um eine brei­te Kom­pa­ti­bi­li­tät zu gewähr­leis­ten.
– Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen: In vie­len Län­dern, so auch in der Schweiz und in Deutsch­land, sind voll­stän­dig auto­no­me Fahr­zeu­ge der Stu­fe 5 noch nicht gesetz­lich zuge­las­sen. Pilot­pro­jek­te in Städ­ten wie Ham­burg oder in den USA zei­gen jedoch bereits ers­te Erfol­ge. Im Feld der assis­ti­ven Hilfs­mit­tel sind noch vie­le Stei­ne aus dem Weg zu räu­men. Auch der Begriff Hilfs­mit­tel, der juris­tisch gese­hen nur dann erfüllt ist, wenn es am Kör­per getra­gen wird, muss neu über­dacht werden.

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MyEcc steu­ert den Roll­stuhl mit­tels Bewe­gun­gen der Iris. (Foto: HomeBrace)

Digi­ta­le Hilfs­mit­tel als Chan­ce für mehr Inklusion
Die vor­ge­stell­ten Tech­no­lo­gien zei­gen ein­drück­lich, wie digi­ta­le Inno­va­tio­nen dazu bei­tra­gen kön­nen, die Lebens­qua­li­tät von Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen zu ver­bes­sern. Wäh­rend Exo­ske­let­te und intel­li­gen­te Steue­rungs­sys­te­me bereits heu­te im All­tag Anwen­dung fin­den, steht die Inte­gra­ti­on der auto­no­men Fahr­zeu­ge noch vor eini­gen Her­aus­for­de­run­gen. Mit fort­schrei­ten­der For­schung, tech­ni­scher Wei­ter­ent­wick­lung und recht­li­cher Anpas­sung lies­sen sich auch die­se Hür­den über­win­den – auf dem Weg zu einer inklu­si­ve­ren Mobi­li­tät für alle.

Die Fach­leu­te der SAHB ste­hen neu­en Tech­no­lo­gien offen gegen­über und fin­den stets Lösun­gen. Auch in der Zusam­men­ar­beit mit dem Bun­des­amt für Sozi­al­ver­si­che­run­gen sucht man nach Wegen, wie und wo wel­che wei­te­ren Finan­zie­rungs­op­tio­nen infra­ge kom­men. Die SAHB hat in die­sem Bereich die bera­ten­de Funk­ti­on, aus fach­tech­ni­scher Sicht die neu­en Hilfs­mit­tel zu objek­ti­vie­ren sowie Vor- und Nach­tei­le aufzuzeigen.

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Der SmartS­hut­tle «Tour­bil­lon» fuhr zwi­schen 2016 und 2021 auto­nom durch Sit­ten. (Foto: PostAuto)

 

Sesam, öff­ne dich

[Titel] - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 15
[Titel] - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 15

Ob zu Hau­se, am Arbeits­platz oder im öffent­li­chen Bereich: Türen gibt es über­all. Für Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen sind sie jedoch oft­mals ein Hin­der­nis. Betrof­fen sind Roll­stuhl­fah­ren­de wie auch Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Geh­fä­hig­keit, zum Bei­spiel wenn sie mit einem Rol­la­tor unter­wegs sind. Das selbst­stän­di­ge Öff­nen von Türen ent­schei­det oft dar­über, ob kör­per­lich ein­ge­schränk­te Per­so­nen selbst­be­stimmt ein Gebäu­de oder einen Raum betre­ten kön­nen oder ob sie aus­ge­schlos­sen werden.

Bar­rie­re­freie Türen: Norm und Herausforderungen
Die Schwei­zer Norm für hin­der­nis­freie Bau­ten regelt die Anfor­de­run­gen an Türen für öffent­li­che Bau­ten, Wohn­bau­ten und Bau­ten mit Arbeits­plät­zen. Sie gilt für Neu­bau­ten, umfas­sen­de Sanie­run­gen und Umnut­zun­gen. In vie­len neu­en Lie­gen­schaf­ten sind Türen breit genug, um sie mit einem Roll­stuhl zu pas­sie­ren, und sie wei­sen kei­ne Schwel­len auf. Es gibt aber nach wie vor vie­le älte­re Bau­ten, bei denen die­se Norm bis jetzt nicht ange­wen­det wird, weil Häu­ser noch nicht reno­viert sind. In vie­len Berei­chen, etwa in öffent­li­chen Gebäu­den, Restau­rants oder Arzt­pra­xen, kön­nen Betrof­fe­ne die Eigen­tü­mer­schaft nur auf die Hin­der­nis­se hin­wei­sen. Im per­sön­li­chen Umfeld oder am Arbeits­platz ist ihr Ein­fluss grösser.

Wenn Türen zum Hin­der­nis werden
Manch­mal reicht einem Men­schen mit kör­per­li­cher Ein­schrän­kung die Kraft oder die Moto­rik der obe­ren Extre­mi­tä­ten nicht aus, um den Schlüs­sel zu dre­hen oder die Tür­fal­le zu drü­cken. Haus­ein­gangs­tü­ren sind oft sehr schwer oder haben einen auto­ma­ti­schen Tür­schlies­ser. Des­sen Kraft drückt gegen das Öff­nen der Tür, wes­halb ein Mensch mit kör­per­li­cher Ein­schrän­kung die­se nicht öff­nen kann. Dabei macht es kei­nen Unter­schied, ob der Mensch mit einem Rol­la­tor, einem manu­el­len Roll­stuhl, einem Elek­tro­roll­stuhl oder einem Roll­stuhl mit Zug­ge­rät die Tür benut­zen muss. Die Kraft der Tür kann einen Men­schen mit einem Rol­la­tor aus dem Gleich­ge­wicht brin­gen, wodurch die Gefahr eines Stur­zes besteht. Mit einem Roll­stuhl ist es schwie­rig, mit einer Hand den Schlüs­sel im Schloss zu dre­hen, gleich­zei­tig die Tür auf­zu­zie­hen und dabei den Roll­stuhl zurück­zu­fah­ren. Hat es vor der Tür noch eine Stei­gung, so ist es fast unmög­lich. Für Men­schen mit einer Halb­sei­ten­läh­mung ist es kom­plett unmög­lich, mit nur einer Hand die Tür zu öff­nen und gleich­zei­tig den Roll­stuhl zu fah­ren. Das Öff­nen einer Tür mit einem Roll­stuhl mit Zug­ge­rät ist meis­tens nicht mach­bar, da wegen des Zug­ge­rä­tes die Distanz zur Tür­fal­le zu gross ist. Für Roll­stuhl­fah­ren­de ist die Frei­flä­che neben einer Tür ent­schei­dend. Die­se Flä­che ist wich­tig, um mit dem Roll­stuhl zu manö­vrie­ren. Bei engen Kor­ri­do­ren, wie bei einem Zugang in eine Tief­ga­ra­ge, ist sie oft nicht gege­ben. Doch es gibt Lösun­gen, um Türen roll­stuhl­gän­gig abzuändern.

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Bild links: Trep­pen aus­sen und innen, kein Gelän­der, wenig Platz – Alt­bau­häu­ser sind Para­de­bei­spie­le für Hindernisse.
Bild rechts: Haus­tü­ren zugäng­lich zu machen, ist meis­tens bewilligungsfrei.

Bei Tür­an­pas­sun­gen beachten
Wie die Tür ange­passt wer­den muss, hängt davon ab, ob jemand sie selbst­stän­dig benutzt oder ob immer eine Hilfs­per­son dabei ist. Für Men­schen, die selbst­stän­dig mit dem Roll­stuhl unter­wegs sind, ist es wich­tig, dass sie die Türen ohne frem­de Hil­fe öff­nen kön­nen. Dabei ist es ent­schei­dend, wie stark die kör­per­li­che Ein­schrän­kung ist. Eine umfas­sen­de Abklä­rung gibt Auf­schluss dar­über, wie die Türen im Ein­zel­fall anzu­pas­sen sind. Sol­che Abklä­run­gen kön­nen Betrof­fe­ne von sich aus initi­ie­ren, zum Bei­spiel mit Unter­stüt­zung der SAHB, von Architekt/innen oder von Fach­per­so­nen für Tür­au­to­ma­tio­nen. Steht der Ent­scheid, offe­riert Letz­te­re die pas­sen­de Lösung.

Für das Anpas­sen von Türen braucht es meist kei­ne Bau­be­wil­li­gung. Aus­nah­men bil­den Aus­sen­tü­ren, die die Fas­sa­de ver­än­dern. Das Bau­amt der zustän­di­gen Gemein­de gibt Inter­es­sier­ten Aus­kunft. Bei einem Miet­ob­jekt muss die Ver­mie­ter­schaft ein­wil­li­gen. In der eige­nen Lie­gen­schaft ist in der Regel kei­ne Bewil­li­gung not­wen­dig, auch hier mit einer Aus­nah­me: Tür­an­pas­sun­gen im öffent­li­chen Bereich eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses mit Eigen­tums­woh­nun­gen. Hier müs­sen die Miteigentümer/innen zustim­men. Bei Anpas­sun­gen am Arbeits­platz ist die Zustim­mung des Arbeit­ge­bers not­wen­dig. Dabei ist es wich­tig, ob die Lie­gen­schaft dem Arbeit­ge­ber gehört oder ob die Fir­ma ein­ge­mie­tet ist. Ein Bei­spiel: Ist ein Unter­neh­men in einem Büro­ge­bäu­de ein­ge­mie­tet, muss die Eigen­tü­mer­schaft mit der Tür­an­pas­sung ein­ver­stan­den sein, ins­be­son­de­re, wenn es auch wie beim Haus­ein­gang ande­re Miet­par­tei­en betrifft.

Tür­schwel­len
Vor allem in Alt­bau­ten haben Türen – oft meh­re­re Zen­ti­me­ter hohe – Schwel­len. Sol­che gibt es auch bei Zugän­gen in den Kel­ler oder in Tief­ga­ra­gen. Schwel­len sind für Men­schen mit Geh­be­hin­de­run­gen eine Stol­per­fal­le und für eini­ge Roll­stuhl­fah­ren­de ein gros­ses Hin­der­nis. Eine klei­ne Schwel­le von 25 mm ist für akti­ve Roll­stuhl­fah­ren­de leicht zu über­fah­ren. Für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen in den obe­ren Extre­mi­tä­ten ist sie unüber­wind­bar. Ein Elek­tro­roll­stuhl schafft grös­se­re Schwel­len von etwa 4 bis 5 cm. Dabei ent­ste­hen jedoch Erschüt­te­run­gen, die eini­ge Roll­stuhl­fah­ren­de schlecht ertra­gen. Für das Anpas­sen von Tür­schwel­len gibt es ver­schie­de­ne Möglichkeiten.

Eine Vari­an­te ist das Anbrin­gen von Schwel­len­kei­len. Die­se gibt es im Fach­han­del in ver­schie­de­nen Höhen und Brei­ten aus Holz, Metall oder Kunst­stoff. Bei Bedarf fer­ti­gen sie Schreiner/innen, Metallbauer/innen, Bau­fir­men oder der Reha-Fach­han­­del nach Mass an. Die Schwel­len­kei­le müs­sen so hoch sein, dass man die Tür noch schlies­sen kann. Ist ein schwel­len­frei­er Über­gang not­wen­dig, muss die Tür auf die rich­ti­ge Län­ge gekürzt wer­den. Es ist auch mög­lich, Schwel­len bau­lich zu ent­fer­nen. Dies ist bei Holz­schwel­len rela­tiv ein­fach. Nach dem Ent­fer­nen der Schwel­le muss der Boden­be­lag ange­passt wer­den. Bei beto­nier­ten Schwel­len ist das Ent­fer­nen auf­wen­di­ger. Nach dem Ent­fer­nen der Schwel­le muss die Tür ver­län­gert oder durch eine län­ge­re Tür ersetzt wer­den. Bei Haus­tü­ren kann es sein, dass eine neue Dich­tung ein­ge­baut wer­den muss. Auch Tür­schwel­len­brü­cken und Tür­schwel­len­ram­pen sind ein­fach anzubringen.

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Bei Miet­woh­nun­gen, Stock­werk­ei­gen­tum oder am Arbeits­platz braucht es die Zustim­mung der Ver­wal­tung der Miteigentümer/innen oder der Eigentümerschaft.

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Durch Tür­schwel­len­brü­cken las­sen sich Schwel­len leicht überwinden.
Eine ande­re Mög­lich­keit sind Türschwellenrampen.

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Tür­schwel­len­ram­pen gibt es in ver­schie­de­nen Varianten.

Tür­brei­ten
In neue­ren Lie­gen­schaf­ten sind die Haus‑, die Woh­­nungs- und die Bade­zim­mer­tü­ren für die Durch­fahrt mit einem Roll­stuhl meis­tens breit genug. Das­sel­be gilt für die Türen zu öffent­li­chen Gebäu­den. Es gibt aber noch vie­le alte Lie­gen­schaf­ten mit schma­len Türen. Oft sind die Türen in Innen­räu­men mit einer Brei­te von 60 bis 70 cm für einen Roll­stuhl oder einen Rol­la­tor zu schmal. Damit sich Roll­stuhl­fah­ren­de beim Durch­fah­ren nicht die Fin­ger ver­let­zen, ist die Tür opti­ma­ler­wei­se 10 cm brei­ter als die Gesamt­brei­te des Roll­stuhls. In Lie­gen­schaf­ten, die nach der Norm für hin­der­nis­freie Bau­ten erstellt wur­den, sind die Türen min­des­tens 80 cm breit.

Ist genug Platz vor­han­den, las­sen sich schma­le Türen ver­brei­tern. Das ist je nach Bau­art der Tür mehr oder weni­ger auf­wen­dig. Holzz­ar­gen sind ein­fa­cher zu ent­fer­nen als Metallz­ar­gen. Auch macht es einen Unter­schied, ob es sich um eine Back­stein­mau­er oder eine Beton­mau­er han­delt. Bei Leicht­bau­wän­den ist es rela­tiv ein­fach, eine Tür zu ver­brei­tern. Han­delt es sich hin­ge­gen um eine tra­gen­de Wand, so sind teil­wei­se auch sta­ti­sche Mass­nah­men not­wen­dig, und es muss ein neu­er Tür­sturz ein­ge­baut wer­den. An Tür­ver­brei­te­run­gen arbei­ten meis­tens Maurer/innen für die Spitz­ar­bei­ten, Schreiner/innen für eine neue Tür und Maler/innen für das Aus­bes­sern des Ver­put­zes oder der Tape­te. Muss der Licht­schal­ter ver­setzt wer­den, sind auch Elektriker/innen erforderlich.

Bei einer Tür­ver­brei­te­rung braucht es immer eine neue Tür. Es macht Sinn, abzu­wä­gen, ob eine Flü­gel­tür oder eine Schie­be­tür bes­ser ist. Dabei ist zu beach­ten, dass Schie­be­tü­ren weni­ger gut dich­ten als Flü­gel­tü­ren. Sind die Ver­hält­nis­se zu eng oder die Archi­tek­tur der Woh­nung lässt kei­ne Ver­brei­te­rung zu, ist even­tu­ell eine zusätz­li­che Tür die Lösung.

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Eine Ram­pe, eine elek­tri­sche Tür, innen genug Platz – so muss heu­te eine hin­der­nis­freie öffent­li­che Toi­let­te sein. 

Tür öff­net auf die fal­sche Seite
Vie­le Türen öff­nen sich in den Raum. Ist die­ser Raum sehr klein, kön­nen Roll­stuhl­fah­ren­de die Tür von innen nicht schlies­sen. Im Bade­zim­mer kommt es zudem vor, dass die Tür die Ein­fahrt in die Dusche ver­sperrt. Mög­li­che Lösun­gen für die­ses Pro­blem sind der Ein­bau einer Schie­be­tür oder einer Tür, die sich nach außen öff­nen lässt.

Zuzieh­grif­fe oder Zuziehkordel
Haus- oder Zim­mer­tü­ren haben meist kei­nen Tür­schlies­ser, Roll­stuhl­fah­ren­de kön­nen sie oft von Hand öff­nen und in den Raum gelan­gen. Aller­dings sieht es beim Schlie­ßen der Tür anders aus: Nach dem Durch­fah­ren haben sie die Tür­fal­le im Rücken. Des­halb müs­sen sie den Roll­stuhl um 180 Grad dre­hen und bis zur Tür­fal­le zurück­fah­ren. Die­ses Pro­blem lässt sich durch das Anbrin­gen eines Zuzieh­grif­fes oder einer Zuzieh­kor­del lösen. Roll­stuhl­fah­ren­de neh­men dabei den Zuzieh­griff oder die Zuzieh­kor­del beim Durch­fah­ren in die Hand und zie­hen die Tür zu, ohne sich umzudrehen.

Tür­an­trie­be
Elek­tri­sche Tür­an­trie­be sind oben an der Tür oder an der Wand mon­tier­te Moto­ren, die die Türen über ein Gestän­ge öff­nen und schlies­sen. Tür­an­trie­be las­sen sich in unter­schied­li­chen Aus­füh­run­gen instal­lie­ren. Bei der Mon­ta­ge­art «Ser­vo» akti­viert ein Mensch den Tür­an­trieb über einen Funk­sen­der oder einen Wand­tas­ter, und die Tür öff­net sich. Nach der Durch­fahrt schliesst sie sich auto­ma­tisch. Ande­re Bewohner/innen der Lie­gen­schaft kön­nen die Tür wei­ter­hin von Hand öff­nen. Es gibt aber auch Mon­ta­ge­ar­ten, bei denen die Tür für alle Bewohner/innen der Lie­gen­schaft elek­trisch öff­net und schliesst. Wel­che Instal­la­ti­ons­art die rich­ti­ge ist, ent­schei­det im Ein­zel­fall eine Fach­per­son für Tür­an­trie­be und Schliess­sys­te­me in Abspra­che mit den Miteigentümer/innen oder Hausbesitzer/innen.

Tür­an­trie­be las­sen sich indi­vi­du­ell pro­gram­mie­ren. Meis­tens sind sie so ein­ge­stellt, dass sie sofort stop­pen, wenn sie beim Öff­nen oder beim Schlies­sen auf ein Hin­der­nis stos­sen. Die Kräf­te dabei sind sehr klein und in einer Norm gere­gelt. Ein Mensch ohne kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen wird beim Anstos­sen weder ver­letzt noch umge­stos­sen. Es ist jedoch mög­lich, dass Men­schen mit Geh­be­hin­de­run­gen oder älte­re Men­schen, die unsi­cher auf den Bei­nen sind, durch die Berüh­rung der Tür irri­tiert wer­den und ins Wan­ken gera­ten. Das lässt sich durch eine Laser­ab­si­che­rung mit einem Flat­scann ver­mei­den. Der Laser über­wacht den Öff­nungs­be­reich und stoppt die Tür, bevor sie das Hin­der­nis oder einen Men­schen berührt.

Eine Fach­per­son muss die Instal­la­ti­on eines Tür­an­triebs für jede Tür indi­vi­du­ell abklä­ren und die gesetz­li­chen Vor­ga­ben betref­fend Brand­schutz und Flucht­we­ge beach­ten. Sie erstellt ein Sicher­heits­kon­zept und ent­schei­det zum Bei­spiel, ob es eine Laserü­ber­wa­chung braucht. Zudem ist es wich­tig, abzu­klä­ren, ob jemand den Schlüs­sel wegen einer Ein­schrän­kung noch dre­hen kann. Wenn nicht, schafft ein Motor­schloss Abhilfe.

An Arbeits­plät­zen sind Türen oft mit einem Zutritts­sys­tem mit Badge aus­ge­stat­tet und in ein Alarm­sys­tem ein­ge­bun­den. Die Fach­per­son bin­det den elek­tri­schen Tür­an­trieb in das vor­han­de­ne Sys­tem ein und ver­ant­wor­tet das Ein­hal­ten der gel­ten­den Nor­men und garan­tiert die ein­wand­freie Funktion.

Bal­­kon- und Terrassentüren
Bei Bal­­kon- und Ter­ras­sen­tü­ren bestehen die glei­chen Hin­der­nis­se wie bei ande­ren Türen. Da sol­che Türen aber sehr unter­schied­lich gebaut sind, braucht es jeweils eine indi­vi­du­el­le Lösung.

Finan­zie­rung und Unterstützung
Men­schen im IV-Alter kön­nen Anpas­sun­gen von Türen bei der IV bean­tra­gen. In der Regel über­nimmt die IV die Tür­an­pas­sun­gen gemäss dem Kreis­schrei­ben über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (KHMI). Auch bei der Pro Infir­mis kön­nen Inter­es­sier­te mit finan­zi­el­len Pro­ble­men anfragen.

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Durch den Tür­an­trieb öff­net sich die­se Tür ohne Kraftaufwand.
Da Bal­kon­tü­ren unter­schied­lich gebaut sind, braucht es hier­bei indi­vi­du­el­le Lösungen.

„Die SAHB dach­te mit und schlug wei­te­re Anpas­sun­gen vor“

[Titel] - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 14
[Titel] - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 14

Wer die Rüdisü­lis besucht, dem öff­nen sich die Haus- und die Woh­nungs­tür auto­ma­tisch. Gabri­el­le und Bern­hard Rüdisü­li wur­den bei­de mit Cere­bral­pa­re­se gebo­ren, was ihr Leben von Anfang an mit beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen füll­te. Zusätz­lich berei­tet eine Spi­nal­ka­nals­teno­se Gabri­el­le Rüdisü­li täg­lich star­ke Schmer­zen. Trotz allem strahlt das Ehe­paar eine bemer­kens­wer­te Lebens­freu­de und Ent­schlos­sen­heit aus.

Die Krux mit den Türen
Seit dem Jahr 1988 benutzt Bern­hard Rüdisü­li einen Roll­stuhl. Er hat gelernt, die Haus­tür trotz des begrenz­ten Plat­zes für den Roll­stuhl selbst zu öff­nen und zu schlies­sen. Woll­te er frü­her mit dem Hand­roll­stuhl zum Brief­kas­ten, fuhr er an die Tür her­an, zog sie rück­wärts nach innen auf und fixier­te sie mit einem Haken an der Wand, damit sie offen blieb. Um die Tür von aus­sen zu öff­nen, muss­te er sie auf­schlies­sen, ihr einen kräf­ti­gen Stoss geben und schnell mit den Vor­der­rä­dern des Roll­stuhls über die Schwel­le fahren.

War er mit dem Swiss-Trac unter­wegs, muss­te er zuerst die Woh­nungs­tür öff­nen, zur Haus­tür fah­ren, die­se öff­nen und ein­hän­gen, um den Swiss-Trac anzu­hän­gen. Beim Hin­aus­fah­ren schloss er die Woh­nungs­tür hin­ter sich ab und liess die Haus­tür ins Schloss fal­len. Das Her­ein­kom­men war noch kom­pli­zier­ter: Er muss­te die Haus­tür mit Schwung öff­nen und rück­wärts hin­ein­fah­ren, bevor sie wie­der schloss, danach hin­ter sich die Woh­nungs­tür auf­schlies­sen. Auch wenn die­se Rou­ti­ne umständ­lich war, hat­te Bern­hard Rüdisü­li nach wie vor die Kraft dazu. Sei­ne Frau hat­te zuneh­mend Schwie­rig­kei­ten, die­se Manö­ver aus­zu­füh­ren, und muss­te oft war­ten, bis ihr Mann ihr die Türen geöff­net hatte.

Der auto­ma­ti­sche Tür­öff­ner: ein Sym­bol für Unabhängigkeit
Eine Mit­ar­bei­te­rin der IV, zustän­dig für Unter­stüt­zungs­bei­trä­ge, besuch­te Gabri­el­le Rüdisü­li im Jahr 2021. «Sie emp­fahl mir, vor der Pen­sio­nie­rung ein Gesuch für eine auto­ma­ti­sche Haus­tür zu stel­len», so Gabri­el­le Rüdisü­li. Danach wür­de dies nicht mehr finan­ziert. Das Ehe­paar reich­te das Gesuch bei der IV ein, die es an die SAHB wei­ter­lei­te­te. Die­se stell­te fest, dass auch die Woh­nungs­tür schwie­rig zu bedie­nen war. Die SAHB schlug daher vor, das Gesuch um eine auto­ma­ti­sche Woh­nungs­tür sowie je eine Ram­pe für die 2,5 cm hohe Schwel­le der Woh­nungs­tür und den Bal­kon zu erweitern.

Die IV bewil­lig­te das Gesuch, und die Arbei­ten wur­den schnell durch­ge­führt. «Wir hat­ten Glück, dass uns die IV-Mit­ar­­bei­­te­rin auf die Frist hin­wies und die SAHB eine erwei­ter­te Lösung vor­schlug», sagt Gabri­el­le Rüdisü­li. Nun kommt das Paar pro­blem­los ins Haus und in die Woh­nung – und wie­der raus. Bern­hard Rüdisü­li ergänzt: «Die neue Zugangs­si­tua­ti­on erhöht unse­re Lebens­qua­li­tät enorm.»

Die bei­den sind ger­ne unter­wegs und fin­den krea­ti­ve Lösun­gen für Hin­der­nis­se. Auch wenn es sie in die Fer­ne zieht, fin­det das Paar Lösun­gen – es reist lei­den­schaft­lich gern.

Die SAHB dachte mit und schlug weitere Anpassungen vor - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz Die SAHB dachte mit und schlug weitere Anpassungen vor - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 1

Bild links: Dank der auto­ma­ti­schen Haus- und der auto­ma­ti­schen Woh­nungs­tür gelan­gen Gabri­el­le und Bern­hard Rüdisü­li hin­der­nis­frei in ihre vier Wände.
Bild rechts: Der Tür­öff­ner nimmt dem Paar das kraft­rau­ben­de und mit Roll­stüh­len müh­se­li­ge Manö­vrie­ren ab. 

Rei­se­lust ohne Grenzen
Dank Anpas­sun­gen an ihrem Wohn­wa­gen rei­sen sie selbst­stän­dig. «Ein klei­ner Lift erleich­tert mir den Ein­stieg in den Wohn­wa­gen», erzählt der 71-Jäh­ri­­ge. Im Inne­ren bewegt er sich auf einem Hocker fort. Mit dem Wohn­wa­gen haben sie zahl­rei­che Aben­teu­er erlebt – von Meran über Salz­burg bis nach Tsche­chi­en und zurück. Sie bereis­ten wei­te Tei­le Deutsch­lands, die Ost­see bis nach Hol­land, Elba, die Atlan­tik­küs­te und vie­le ande­re Orte in Euro­pa. Beson­ders in Ost­deutsch­land fan­den sie bereits in den frü­hen 1990er-Jah­­ren eine bemer­kens­wer­te Offen­heit und Unter­stüt­zung für Men­schen mit Behin­de­run­gen – ein Relikt aus DDR-Zeiten.

Ihre Rei­se­lust führ­te sie bis in die USA, wo sie einen gemein­sa­men Freund an der Ost­küs­te besuch­ten. New York und Maine konn­ten sie mit einem gemie­te­ten, spe­zi­ell umge­bau­ten Auto erkun­den. Eine nächs­te Rei­se steht in den Start­lö­chern: Gabri­el­le Rüdisü­li erfüllt sich einen Her­zens­wunsch und wird mit ihrer Toch­ter und ihrem Schwie­ger­sohn nach Kopen­ha­gen reisen.

Schliesst sich eine Tür, öff­net sich eine neue
Bern­hard Rüdisü­li ist gelern­ter Maschi­nen­kon­struk­teur. Ein Beruf, der ihm viel Freu­de berei­te­te. Doch sei­ne kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen erschwer­ten ihm die Arbeit immer mehr. Schliess­lich konn­te er nur noch Teil­zeit arbei­ten. Mit dem Roll­stuhl kam auch eine neue Beru­fung. Er besuch­te die Kunst­schu­le F+F Farb und Form für expe­ri­men­tel­le Gestal­tung in Zürich. Dort spe­zia­li­sier­te er sich auf ana­lo­ge Video­tech­nik und wur­de tech­ni­scher Betriebs­lei­ter. Sei­ne Arbeit in der Kunst­schu­le war geprägt von Inklu­si­on und Krea­ti­vi­tät. «Vie­le Leu­te, die sonst kei­nen Platz für sich gefun­den hat­ten, tra­fen sich dort und fan­den ihren Weg», erin­nert er sich. Die­se Ver­än­de­rung in sei­ner beruf­li­chen Lauf­bahn war ein wich­ti­ger Schritt für ihn. Er konn­te sei­nen kör­per­li­chen Mög­lich­kei­ten ent­spre­chend aktiv und enga­giert blei­ben. Von 2001 bis 2018 war er bei der Schwei­zer Fach­stel­le für hin­der­nis­freie Archi­tek­tur als Fach­be­ra­ter und Kurs­lei­ter tätig und gab sein Wis­sen und sei­ne Erfah­run­gen an Klient/innen weiter.

Auch sei­ne Frau blickt auf einen anpas­sungs­rei­chen Berufs­weg. Nach der Schu­le mach­te sie wider­wil­lig eine zwei­jäh­ri­ge Büro­leh­re. «Im Büro ist es hek­tisch, und man muss schnell sein – das war ich noch nie», erzählt sie. Sie woll­te mit Men­schen arbei­ten und fand über Bezie­hun­gen eine Insti­tu­ti­on für schwerst­be­hin­der­te Per­so­nen und arbei­te­te dort in der Tages­be­treu­ung. Erst arbei­te­te sie 80, spä­ter nach der Geburt ihrer Toch­ter 60 und schliess­lich 40 Pro­zent. Nach vie­len Jah­ren folg­te vom Arbeit­ge­ber eine Ver­trags­än­de­rung. Ihre IV-Bera­­te­rin riet ihr davon ab, die­se anzu­neh­men. Es folg­te noch eine Arbeit in einem Ate­lier mit kur­zen Ein­sät­zen. So kam es, dass Gabri­el­le Rüdisü­li vor zwölf Jah­ren aus dem Berufs­le­ben aus­stieg. Die gewon­ne­ne Zeit nutzt sie krea­tiv mit Malen und Gestal­ten, zudem ist sie oft mit ihrem Hund Nanook draus­sen. Die Rüdisü­lis beein­dru­cken durch ihren Mut, ihre Ent­schlos­sen­heit und die Fähig­keit, trotz gros­ser Her­aus­for­de­run­gen ein erfüll­tes und akti­ves Leben zu füh­ren. Der auto­ma­ti­sche Tür­öff­ner ist nur ein klei­nes, aber bedeu­ten­des Sym­bol für die zahl­rei­chen Bar­rie­ren, die sie erfolg­reich über­wun­den haben.

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Die ange­pass­te Bal­kon­schwel­le über­win­det Gabri­el­le Rüdisü­li problemlos.
Assis­tenz­hund Nanook ist immer an ihrer Seite.