Unterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation gibt Menschen mit fehlender oder stark eingeschränkter Lautsprache eine Stimme. Speziell entwickelte Kommunikations-Apps (piktogramm- oder schriftbasiert) helfen ihnen, sich zu verständigen. Dies ist essentiell, weil die Betroffenen damit ihre Wünsche und Bedürfnisse äussern können.
Dank portablen Geräten wie iPads oder Tablets und einfachen, intuitiv verständlichen Apps hat die unterstützte Kommunikation in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt. Die betroffenen Menschen haben heute verschiedene Möglichkeiten, die Hilfsmittel anzusteuern, so zum Beispiel mit den Augen. So können sie aktiv mit ihrem Umfeld kommunizieren und am Leben teilhaben.
Die Rolle der SAHB
Die SAHB prüft im Auftrag der IV-Stellen, ob die Bedingungen für die Versorgung mit einem Kommunikationsgerät erfüllt sind. Zusätzlich wird abgeklärt, wer für dessen Finanzierung zuständig ist (IV oder Kanton). Die gewählte Lösung muss zudem einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Ist das offerierte Gerät im IV-Depot vorhanden, wird es den Betroffenen leihweise abgegeben.
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