Die Wahl des richtigen IV- oder AHV-Rollstuhls

Für die Wahl des richtigen IV- oder AHV-Rollstuhls gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Lassen Sie sich von uns beraten: Wir zeigen Ihnen, welche Lösungen für Sie passen.

IV-Rollstühle

IV-Berechtigte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können ein verfügbares Hilfsmittel aus unseren IV-Depots beziehen. Lassen Sie sich in einem SAHB-Hilfsmittelzentren in Ihrer Nähe beraten. Unsere IV-Rollstühle sind neuwertig, robust und entsprechen den geltenden Sicherheitsstandards. Wir passen Sitz, Rücken und Beinstützen Ihres Rollstuhls optimal an Ihre körperlichen Einschränkungen an. Mit einem professionell eingestellten Rollstuhl erreichen Sie eine grösstmögliche Unabhängigkeit im Alltag.

AHV-Rollstühle

Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente, die voraussichtlich dauernd auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Kostenbeitrag für die Anschaffung eines Rollstuhles. Der Kostenbeitrag kann alle 5 Jahre neu beantragt werden.

AHV-Rollstühle in gewöhnlicher Ausführung können Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl beziehen, nicht aber in unseren Hilfsmittelzentren. Die AHV überweist Ihnen nach Überprüfung durch die zuständige IV-Stelle einen Beitrag von 900 Franken. Für weitere Informationen:

Download PDF «Anmeldung Hilfsmittel der AHV»
Link Online-Anmeldung «Hilfsmittel der AHV»
Bevor Sie einen Rollstuhl anschaffen, können Sie in unserer Ausstellung verschiedene Modelle ausprobieren. Unsere Fachleute beraten Sie kompetent und unabhängig.

AHV-Rollstühle mit Spezialausstattung kaufen Sie mit Vorteil in einem unserer Hilfsmittelzentren: Sie haben Anrecht auf einen höheren Pauschalbeitrag der AHV, nämlich 1’840 bzw. 2’200 Franken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich von uns beraten: Wir sind eine Verkaufsstelle für Rollstühle mit Spezialausstattung und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.

Download SAHB-Broschüre «Sicherheit im Rollstuhl»