Unabhängige Beratung rund um Hilfsmittel
Die SAHB ist die gesamtschweizerische Fachstelle für unabhängige Hilfsmittelberatung. Wir beraten Menschen mit Behinderungen, betagte Menschen und ihre Bezugspersonen bei Fragen rund um Hilfsmittel und unterstützen sie dabei, geeignete Lösungen für mehr Selbstbestimmung im Alltag zu finden.
Bewirtschaftung der IV-Depots
Im Auftrag der Invalidenversicherung bewirtschaften wir die IV-Depots. Dazu gehören unter anderem Rollstühle, Scooter, Gehhilfen, Pflegebetten, Krankenheber, Rampen, Hilfsmittel für Toilette und Dusche sowie Kommunikations- und Umweltkontrollgeräte. Hilfsmittel, die nicht mehr benötigt werden, werden von der SAHB zurückgenommen, geprüft, instand gestellt und wenn möglich wieder eingesetzt. So tragen wir zu einer zweckmässigen, wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Versorgung bei.
Fachtechnische Beurteilungen
Darüber hinaus unterstützen wir die IV-Stellen und andere Sozialversicherungen mit fachtechnischen Beurteilungen. Auf Anfrage prüfen wir Hilfsmittelversorgungen aus neutraler fachlicher Sicht, insbesondere bei Rollstühlen, Scootern, Treppenliften, baulichen Massnahmen, Autoumbauten, Orthopädietechnik sowie Kommunikations- und Umweltkontrollgeräten. Dabei beurteilen wir die Versorgung im Hinblick auf Einfachheit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Preis-Leistungs-Verhältnis.
Technisches Labor
Bei Bedarf können fachtechnische Abklärungen durch Leistungen im Technischen Labor der SAHB ergänzt werden, zum Beispiel durch eine Bewegungsanalyse oder eine technische Werkstattleistung. Damit schaffen wir eine zusätzliche fachliche Grundlage für die Beurteilung komplexer Versorgungen und unterstützen die IV-Stellen bei fundierten Entscheidungen. Mehr Informationen zum TechLabor
Beitrag zu Selbstbestimmung und Nachhaltigkeit
Mit unserer Arbeit verbinden wir Beratung, technische Expertise und nachhaltige Depotbewirtschaftung. Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen und betagte Menschen mit passenden Hilfsmitteln möglichst selbstbestimmt am Alltag teilhaben können.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, zur Hilfsmittelabgabe durch die Invalidenversicherung, zu den IV-Depots und zu den fachtechnischen Abklärungen finden Sie im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI). Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI)