Bau - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz

Bau

Bau­li­che Anpas­sun­gen ermög­li­chen Men­schen mit Behin­de­run­gen, ihre Woh­nung, den Arbeits­platz oder das Wohn­um­feld sicher, selb­stän­dig und zweck­mäs­sig zu nut­zen. Die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV) unter­stützt dabei ein­fa­che, zweck­mäs­si­ge und wirt­schaft­li­che Lösun­gen, die zur Ein­glie­de­rung not­wen­dig sind. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und eine früh­zei­ti­ge Bera­tung sind ent­schei­dend. Die­se Schrit­te füh­ren die ver­si­cher­te Per­son sicher durch den Prozess: 
Schritt 1

Bera­tung durch die SAHB

Gemein­sam wird geklärt, ob eine bau­li­che Mass­nah­me not­wen­dig ist und wel­che Lösun­gen finan­zi­ell rea­lis­tisch sind.

Schritt 2

Offer­ten & Abklä­run­gen einholen

Sie holen Offer­ten ein (mit Plänen/Skizzen). Bei Miet­woh­nun­gen: Zustim­mung des Ver­mie­ters. Bei grös­se­ren Umbau­ten: Pla­nung durch Fachpersonen.

Schritt 3

Gesuch an die IV-Stelle

Die SAHB erstellt auf Basis der Unter­la­gen den Finan­zie­rungs­vor­schlag. Sie rei­chen das Gesuch bei der IV ein.

Schritt 4

Ver­fü­gung abwarten

Die IV ent­schei­det über die Kostenübernahme.
Wich­tig: Die Ver­fü­gung ist kein Auftrag.

Schritt 5

Auf­trag, Umset­zung & Abrechnung

Sie beauf­tra­gen die Hand­wer­ker, über­wa­chen den Umbau und rei­chen die Rech­nun­gen gemäss IV-Rege­­lung ein (direk­te Abrech­nung oder Kostenbeitrag).

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Finan­zie­rung von bau­li­chen Anpassungen

Die IV kann Kos­ten für bestimm­te bau­li­che Anpas­sun­gen über­neh­men. Dazu gehö­ren je nach Situa­ti­on Anpas­sun­gen in der Woh­nung oder am Arbeits­platz. Wel­che Leis­tun­gen mög­lich sind, hängt von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on und den Vor­aus­set­zun­gen der IV ab.

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Bau­li­che Anpas­sun­gen ermög­li­chen Men­schen mit Behin­de­run­gen, ihre Woh­nung, den Arbeits­platz oder das Wohn­um­feld sicher, selb­stän­dig und zweck­mäs­sig zu nut­zen. Die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV) unter­stützt dabei ein­fa­che, zweck­mäs­si­ge und wirt­schaft­li­che Lösun­gen, die zur Ein­glie­de­rung not­wen­dig sind. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und eine früh­zei­ti­ge Bera­tung sind entscheidend.

Wel­che bau­li­chen Anpas­sun­gen gibt es?

  • Zugang & Mobilität
  • Ram­pen und Schwellenlösungen
  • Trep­pen­lif­te
  • Hebe­büh­nen / Plattformlifte
  • Elek­tri­sche Türantriebe
  • Hand­läu­fe
  • Ter­ras­­sen- und Balkonzugänge
  • Sani­tär & Hygiene
  • Anpas­sun­gen von Nasszellen
  • Bar­rie­re­freie Duschen
  • Dusch-WC-Anla­­gen
  • Wohn- & Arbeitsplatzanpassungen
  • Unter­fahr­ba­re Küchen
  • Arbeits­platz­hö­hen / Möbelauszüge
  • Bewe­gungs­flä­chen­ver­grös­se­rung
  • Umbau­ten für Hilfs­mit­tel (z. B. Deckenlifte)

Was müs­sen Klient:innen beson­ders beachten?

  • Früh­zei­ti­ge Abklä­rung: Eine Bera­tung durch die SAHB, Pro Infir­mis, Pro­cap oder das ZHB hilft, Bedarf, Krank­heits­bild und mög­li­che Lösun­gen kor­rekt einzuschätzen.
  • Scha­den­min­de­rungs­pflicht: Die IV über­nimmt nur Mass­nah­men, die ein­fach, zweck­mäs­sig und wirt­schaft­lich sind. Die ver­si­cher­te Per­son muss bei Woh­nungs­wech­sel oder Umzug nach­weis­lich geeig­ne­ten Wohn­raum suchen und begrün­den, wes­halb eine Anpas­sung not­wen­dig ist.
  • Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen klä­ren: Vor jedem Umbau muss abge­klärt wer­den, ob die IV über­haupt zustän­dig ist.
  • Kos­ten­gut­spra­che muss vor Bau­be­ginn vor­lie­gen: Wird in Vor­aus­leis­tung gebaut, kann die IV die Kos­ten nur anteils­mäs­sig übernehmen.
  • Berück­sich­ti­gung von Neu­bau / Roh­bau: Bei Neu­bau­ten müs­sen IV-rele­­van­­te Anfor­de­run­gen bereits geplant wer­den (z. B. Tür­brei­te 80 cm, Roll­stuhl­gän­gig­keit). Die IV finan­ziert bei Neu­bau­ten nur die behin­de­rungs­be­ding­ten Mehr­kos­ten, nicht die gesam­te bau­li­che Lösung.
  • Exma VISION Oen­sin­gen nut­zen: Geplan­te Nass­raum­lö­sun­gen kön­nen in der Aus­stel­lung in Ori­gi­nal­grös­se nach­ge­baut und visua­li­siert werden.

Was ist im Vor­feld zu prüfen?

  • Bei Miet­woh­nun­gen Zustim­mung des Ver­mie­ters: Die IV ver­langt eine schrift­li­che Bewil­li­gung des Ver­mie­ters inklu­si­ve Rege­lung zum mög­li­chen Rückbau.
  • Bau­ein­ga­be­pflicht: Bei grös­se­ren Pro­jek­ten ist eine fach­ge­rech­te Pla­nung durch Architekt:in, Bau­lei­tung oder Bau­fach­leu­te erforderlich.
  • Wohn­ob­jekt prü­fen (Neu­bau / Roh­bau / gekauft / Mie­te): Je nach Aus­gangs­la­ge über­nimmt die IV unter­schied­li­che Tei­le der Kosten.
  • Ärzt­li­che Ver­ord­nung (falls Hilfs­mit­tel­an­tei­le:) Für Hilfs­mit­tel im Zusam­men­hang mit bau­li­chen Mass­nah­men wird eine ärzt­li­che Ver­ord­nung benötigt.

Offer­ten: Anfor­de­run­gen für Hand­wer­ker und Baufirmen

Die­se Infor­ma­tio­nen kön­nen direkt an Hand­wer­ker wei­ter­ge­ge­ben werden:

  • Name der ver­si­cher­ten Per­son muss auf der Offer­te stehen
  • Detail­lier­te und nach­voll­zieh­ba­re Positionen
  • Kei­ne Pauschalbeträge
  • Kei­ne Posi­tio­nen wie „Diver­ses, Reser­ve, Unvorhergesehenes“
  • Skiz­ze oder Plan bei kom­ple­xe­ren Arbei­ten beilegen
  • Nicht-inva­­li­­di­­täts­­be­­din­g­­te Arbei­ten müs­sen sepa­rat offe­riert werden
  • Kos­ten für Bauleitung/Koordination sepa­rat aufführen
  • Offer­ten wer­den der ver­si­cher­ten Per­son gesen­det, die die­se an SAHB / IV weiterleitet

Sind Sie inter­es­siert an einer per­sön­li­chen Beratung?

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Wei­te­re Fachbereiche

Wir bera­ten Sie bei der Wahl eines geeig­ne­ten Hilfs­mit­tels –unab­hän­gig und kom­pe­tent. Unser Ziel: Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen selb­stän­dig am Leben teil­ha­ben lassen.

Erleb­nis­be­rich­te zu bau­li­chen Massnahmen

Ent­de­cken Sie die Welt der SAHB und was wir jeden Tag unter­neh­men für ein hin­der­nis­frei­es und selbst­stän­di­ges Leben.

„Zwar brau­che ich viel län­ger, aber es geht vorwärts!“
Hilfs­mit­tel Erwach­se­ne / Roll­stüh­le für Erwachsene  / Elek­tro­mo­bi­le und Scooter 
  • von Gui­do Jufer 

„Zwar brau­che ich viel län­ger, aber es geht vorwärts!“ 

Zwei Men­schen, die sich seit vie­len Jah­ren gegen­sei­tig unter­stüt­zen und mit­ein­an­der älter wer­den: René, der an Poly­neu­ro­pa­thie lei­det, und Esther. Was den bei­den dabei hilft? Ihr uner­schüt­ter­li­cher Opti­mis­mus und die Arbeit im gemein­sa­men Garten.

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Wenn aus­ran­gier­te Roll­stüh­le wei­ter genutzt werden
Über die SAHB  / Rollstühle 
  • von Anni­na Humanes 

Wenn aus­ran­gier­te Roll­stüh­le wei­ter genutzt werden 

In den Hilfs­mit­tel­zen­tren der SAHB wer­den zurück­ge­ge­be­ne Hilfs­mit­tel geprüft, wie­der­auf­be­rei­tet und wenn mög­lich erneut ein­ge­setzt. Doch nicht jeder Roll­stuhl kann in der Schweiz wei­ter­ver­wen­det wer­den. In Zusam­men­ar­beit mit dem Ver­ein rol­laid kön­nen vie­le die­ser Hilfs­mit­tel und ihre Bestand­tei­le den­noch wei­ter genutzt werden.

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Ste­hen ist mehr als auf­recht sein
Exma INFO / Hilfs­mit­tel Erwach­se­ne / Hilfs­mit­tel für Kin­der / Roll­stüh­le für Erwachsene  / Hilfs­mit­tel für Kinder 
  • von Chris­ti­an W. Hodel 

Ste­hen ist mehr als auf­recht sein 

Ste­hen ist für vie­le Men­schen selbst­ver­ständ­lich. Für Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät kann die auf­rech­te Posi­ti­on jedoch weit mehr bedeu­ten: Sie unter­stützt kör­per­li­che Funk­tio­nen, eröff­net neue Mög­lich­kei­ten im All­tag und kann Selbst­stän­dig­keit sowie Teil­ha­be för­dern. Ent­schei­dend ist eine indi­vi­du­ell ange­pass­te Lösung, die sicher ist, zur Lebens­si­tua­ti­on passt und tat­säch­lich genutzt wird.

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Sicher ste­hen, aktiv teil­neh­men – das pas­sen­de Steh­sys­tem für jede Entwicklungsphase
Exma INFO / Hilfs­mit­tel für Kinder  / Exma INFO 
  • von Mar­ke­ting SAHB Hilfsmittelberatung 

Sicher ste­hen, aktiv teil­neh­men – das pas­sen­de Steh­sys­tem für jede Entwicklungsphase 

Ste­hen ist weit mehr als eine the­ra­peu­ti­sche Mass­nah­me. Für Kin­der mit neu­ro­lo­gi­schen oder kom­ple­xen kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen kann regel­mäs­si­ges Ste­hen einen ent­schei­den­den Bei­trag zur kör­per­li­chen Ent­wick­lung, zur Akti­vi­tät und zur sozia­len Teil­ha­be leisten. 

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„Ich kann wie­der aus­wärts essen gehen“
Exma INFO / Hilfs­mit­tel Erwach­se­ne / Orthopädie  / Pro­the­sen und Orthesen 
  • von Tho­mas Walt 

„Ich kann wie­der aus­wärts essen gehen“ 

Seve­rin Bischof lebt mit spi­na­ler Mus­kel­atro­phie und führt den­noch ein selbst­be­stimm­tes Leben als Rechts­an­walt und Notar. Dies unter­stützt von Assis­tenz, Tech­nik und sei­nem Orga­ni­sa­ti­ons­ta­lent. Seit er einen Robo­ter­arm nutzt, ist er im All­tag wie­der unab­hän­gi­ger – und kann Kaf­fee wie­der riechen.

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