Fragen allgemein zur SAHB
Die SAHB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Hilfsmittelberatung) berät Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige und Fachpersonen rund um Hilfsmittel. Dabei geht es um Fragen wie: Welches Hilfsmittel ist geeignet? Wie kann es eingesetzt werden? Wo und wie kann es bezogen werden?
Neben der Beratung bewirtschaftet die SAHB das Hilfsmittel Depot im Auftrag der Invalidenversicherung (IV-Depot), gibt geeignete Hilfsmittel aus dem Depot ab und erstellt fachtechnische Beurteilungen im Auftrag von IV-Stellen und weiteren Sozialversicherungen.
Die SAHB ist an insgesamt 8 Standorten in der Schweiz vertreten – Brüttisellen, Ittigen, Le-Mont-sur-Lausanne, Luzern, Oensingen, Sion, St. Gallen, Quartino.
Die SAHB Oensingen umfasst mehrere zentrale Bereiche: das Hilfsmittelzentrum Oensingen, die Geschäftsstelle der SAHB sowie die Hilfsmittelausstellung Exma VISION. Damit ist Oensingen nicht nur einer von mehreren SAHB-Standorten in der Schweiz, sondern auch ein wichtiger Hauptstandort der Organisation.
Unsere Hilfsmittelzentren stehen allen Personen offen, die sich über Hilfsmittel informieren oder beraten lassen möchten. Dazu gehören Menschen mit Beeinträchtigungen, Angehörige, Therapeutinnen und Therapeuten, Fachpersonen sowie Schulklassen und Studierende aus Bereichen wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Pflege.
Nein, die SAHB verkauft keine Hilfsmittel. Die SAHB ist die gesamtschweizerische Fachstelle für unabhängige Hilfsmittelberatung. Hilfsmittel aus dem IV-Depot gehören der Invalidenversicherung und werden unter bestimmten Voraussetzungen leihweise abgegeben. Die Exma VISION dient der Information, Beratung und Erprobung von Hilfsmitteln.
Nachhaltigkeit ist in den Werten der SAHB verankert. Aus ökologischer Sicht stehen Ressourcenschonung, Wiederverwendung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Energie im Zentrum.
Ein wichtiger Beitrag ist die Bewirtschaftung der IV-Depots: Hilfsmittel, die nicht mehr benötigt werden, werden zurückgenommen, geprüft, bei Bedarf revidiert und erneut eingesetzt. Dadurch verlängert sich ihre Lebensdauer und unnötiger Abfall wird vermieden. Nicht mehr gebrauchsfähige Hilfsmittel werden fachgerecht zerlegt und umweltgerecht entsorgt.
Auch bei der Infrastruktur achtet die SAHB auf einen bewussten Umgang mit Ressourcen. Am Standort Oensingen wird ein Teil des Energiebedarfs durch Solarpanels gedeckt.
Fragen zur Beratung
Ziel der Beratung ist es, gemeinsam eine einfache, zweckmässige und alltagstaugliche Lösung zu finden. Die Hilfsmittel sollen die vorhandenen körperlichen Ressourcen unterstützen und dazu beitragen, Selbstständigkeit, Mobilität und Lebensqualität im Alltag zu erhalten oder zu verbessern.
Ja, für eine persönliche Beratung empfehlen wir eine vorgängige Terminvereinbarung. So können wir genügend Zeit einplanen und sicherstellen, dass eine passende Fachperson verfügbar ist.
Für allgemeine Informationen oder einen Besuch der Exma VISION können Sie sich ebenfalls vorgängig melden, insbesondere wenn Sie bestimmte Hilfsmittel anschauen oder ausprobieren möchten.
Ja. Eine gute Vorbereitung hilft, die Beratung möglichst konkret und zielführend zu gestalten. Besonders bei Fragen zu baulichen Anpassungen ist es sinnvoll, Fotos der aktuellen Situation mitzubringen. Hilfreich sind zudem Grundrisse, Masse von Räumen wie Badezimmer oder Eingangsbereichen sowie vorhandene Pläne, zum Beispiel zu Leitungen oder baulichen Gegebenheiten.
Je genauer die Ausgangssituation bekannt ist, desto besser können mögliche Lösungen besprochen und eingeschätzt werden.
Ob und in welchem Umfang Kosten entstehen, hängt vom Anliegen und vom Auftrag ab. Beratungen und Abklärungen im Auftrag der IV oder anderer Sozialversicherungen werden in der Regel von der entsprechenden Zuständigkeit übernommen. Bei allgemeinen Beratungsanfragen informieren wir Sie vorgängig über die Kosten.
Nein, für den Besuch der Exma VISION oder eine allgemeine Information ist keine vorgängige Anmeldung bei der IV notwendig.
Wenn es jedoch um die Finanzierung oder Abgabe eines Hilfsmittels durch die Invalidenversicherung geht, müssen die Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden. Die SAHB kann Sie dazu beraten und das weitere Vorgehen erklären.
Ja. Angehörige sind bei der Beratung sehr willkommen. Sie kennen den Alltag der betroffenen Person oft sehr gut und können wichtige Hinweise zu Bedürfnissen, Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten geben.
Ja. Therapeutinnen und Therapeuten, Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, Fachhändler, Institutionen und weitere Fachpersonen können sich mit Fragen zu Hilfsmitteln, Abklärungen oder der Exma VISION an die SAHB wenden.
Bei fachtechnischen Beurteilungen oder komplexeren Fragestellungen kann eine Abklärung vor Ort notwendig sein. Dabei werden die persönliche Situation, das Wohnumfeld und der konkrete Unterstützungsbedarf beurteilt.
Ob ein Hausbesuch stattfindet, hängt vom Auftrag und vom Anliegen ab.
Fragen zum IV-Depot
In den sogenannten IV-Depots werden Hilfsmittel der Invalidenversicherung bewirtschaftet. Dazu gehören die Rücknahme, Wiederaufbereitung, Anpassung, Reparatur, Wartung und der Wiedereinsatz von Hilfsmitteln.
Ziel ist es, geeignete Hilfsmittel möglichst ressourcenschonend wieder einzusetzen. Dadurch entstehen in der Regel kürzere Wartezeiten als bei neuen Hilfsmitteln. Ebenfalls werden durch den Wiedereinsatz Kosten für die Invalidenversicherung gespart.
Von den Hilfsmitteln, die ins IV-Depot zurückkommen, kann rund ein Drittel nach sorgfältiger Reinigung und Anpassung wieder eingesetzt werden. Hilfsmittel, die den hohen Qualitätsansprüchen für den Wiedereinsatz nicht entsprechen, werden entweder an Hilfsorganisationen zur Verwendung im Ausland gespendet oder fachgerecht entsorgt.
So stellt die SAHB sicher, dass nur Hilfsmittel in sehr gutem Zustand erneut abgegeben werden.
Das IV-Depot ermöglicht es, Hilfsmittel, die nicht mehr benötigt werden, wieder aufzubereiten und erneut abzugeben. Dadurch können Personen in der Regel schneller mit einem passenden Hilfsmittel versorgt werden, sofern ein geeignetes Modell im Depot verfügbar ist. Gleichzeitig schont der Wiedereinsatz Ressourcen und verlängert die Lebensdauer der Hilfsmittel. So leistet das IV-Depot einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und effizienten Hilfsmittelversorgung.
Im Jahr 2025 führte der Wiedereinsatz der Hilfsmittel zu einer kalkulatorischen Einsparung von CHF 8.7 Mio.
Am häufigsten werden manuelle Rollstühle abgegeben. Am Standort Oensingen waren dies im Jahr 2025 insgesamt 218 Stück. Danach folgen Behandlungsgeräte sowie Elektrorollstühle und Scooter.
Zuerst wird eine Anfrage an das IV-Depot gestellt. Diese kann von der versicherten Person selbst, von Therapeutinnen und Therapeuten, vom Fachhandel oder von der IV-Stelle kommen.
Anschliessend klärt die SAHB den Bedarf und die Finanzierung ab. Wenn ein passendes Hilfsmittel im Depot vorhanden ist, wird es mit der versicherten Person erprobt und angepasst. Danach wird bei der IV eine Kostengutsprache eingeholt und das Hilfsmittel abgegeben.
Falls kein geeignetes Hilfsmittel im Depot vorhanden ist, wird der Auftrag an den Fachhandel weitergeleitet.
Leihweise abgegebene, wiederverwendbare Hilfsmittel müssen an ein IV-Depot zurückgegeben werden, wenn sie nicht mehr genutzt werden oder wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Das Hilfsmittel wird anschliessend geprüft, bei Bedarf revidiert und für einen möglichen Wiedereinsatz vorbereitet.
Ja. Die meisten Hilfsmittel müssen individuell auf die Person angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise Einstellungen wie Sitzneigung, Rückenhöhe oder weiteres Zubehör.
Nur durch diese Anpassungen kann ein Hilfsmittel den behinderungsbedingten Bedürfnissen und dem konkreten Einsatzzweck gerecht werden. Bei gewissen Hilfsmitteln, etwa Pflegebetten, Transferliftern oder Badeliften, sind individuelle Anpassungen nur begrenzt notwendig.
Fragen zur fachtechnischen Beurteilung
Eine fachtechnische Beurteilung ist ein Abklärungsbericht der SAHB im Auftrag einer IV-Stelle oder einer anderen Sozialversicherung. Darin wird geprüft, ob ein beantragtes Hilfsmittel einfach, zweckmässig und geeignet ist.
Die Beurteilung enthält eine fachliche Einschätzung, eine Begründung des Bedarfs und eine Empfehlung zur möglichen Kostenübernahme gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Hilfsmittel, die von der IV finanziert werden, müssen in der Regel einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Das bedeutet: Das Hilfsmittel muss den behinderungsbedingten Bedarf decken und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Es muss jedoch nicht zwingend die teuerste oder komfortabelste Lösung sein.
Die Invalidenversicherung finanziert diejenigen Hilfsmittel, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Wird ein teureres Hilfsmittel bevorzugt, kann die IV unter Umständen einen Kostenbeitrag in der Höhe eines einfachen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Hilfsmittels übernehmen. Die Mehrkosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Dieses Prinzip wird als Substitutionsrecht bezeichnet.
Die fachtechnische Beurteilung unterstützt die IV-Stelle bei ihrem Entscheid. Sie ist zwar nicht verbindlich, bildet aber in vielen Fällen eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Die Beurteilung wird Teil der Versicherungsakten und muss deshalb nachvollziehbar, begründet, neutral und fachlich fundiert sein.
Nach Eingang des Auftrags werden die vorhandenen Unterlagen geprüft. Falls Informationen fehlen, werden diese eingeholt. Danach nimmt die SAHB Kontakt mit der versicherten Person oder den beteiligten Fachpersonen auf.
Je nach Situation findet eine Abklärung vor Ort statt. Dabei werden die Bedürfnisse, Einschränkungen, Wohn- oder Arbeitssituation sowie mögliche Hilfsmittellösungen beurteilt. Anschliessend erstellt die SAHB den Bericht mit einer fachlichen Empfehlung zur Kostenübernahme zuhanden der IV.
Gemäss den gültigen Gesetzen haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Dies bedeutet, dass Sie an Untersuchungen teilnehmen müssen, sofern diese zumutbar sind.
Die persönliche Situation der versicherten Person steht im Zentrum der Abklärung. Die SAHB berücksichtigt Diagnosen, Einschränkungen, Alltagssituationen, Wohnumfeld, vorhandene Ressourcen und zukünftige Entwicklungen.
Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Wo bestehen Hindernisse im Alltag? Was soll wieder selbstständig möglich sein? Wird Unterstützung durch eine Hilfsperson benötigt? Wo wird das Hilfsmittel eingesetzt? Welche Hilfsmittel wurden bereits getestet?
Die SAHB bringt unabhängige Expertise, Erfahrung aus verschiedenen Fachbereichen und direkten Kontakt zu den versicherten Personen zusammen. Dadurch können Hilfsmittel im Hinblick auf Funktionalität, Alltagstauglichkeit, Einfachheit und Zweckmässigkeit neutral beurteilt werden.
Die Finanzierung von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung in der Schweiz ist im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) geregelt. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme im individuellen Fall liegt bei der zuständigen IV-Stelle oder beim jeweiligen Kostenträger.
Die SAHB kann im Rahmen einer fachtechnischen Beurteilung eine Empfehlung abgeben. Diese Empfehlung unterstützt die IV-Stelle bei ihrem Entscheid, ist aber nicht verbindlich.
Als versicherte Person haben Sie laut Art. 47 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht in Ihr Invalidenversicherungsdossier. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag an die zuständige IV-Stelle einreichen.
Fragen zur Exma VISION
Die Ausstellung Exma VISION in Oensingen bietet auf rund 1’000 m² einen Überblick über aktuell erhältliche Hilfsmittel verschiedener Anbieter. Mehr als 600 Produkte aus dem Fachhandel können angeschaut, verglichen und teilweise ausprobiert werden.
Gezeigt werden unter anderem Hilfsmittel aus den Bereichen Mobilität, hindernisfreies Wohnen, elektronische Hilfen und Therapiegeräte.
Die Ausstellung richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen, Angehörige, Fachpersonen, Schulen, Institutionen sowie allen Personen, die sich über Hilfsmittel oder hindernisfreies Wohnen informieren möchten.
Für eine Beratung werden in der Regel rund zwei Stunden eingeplant. Die genaue Dauer hängt davon ab, welche Themen besprochen werden und welche Hilfsmittel angeschaut oder ausprobiert werden sollen.
Grundsätzlich nicht. Da wir uns jedoch gerne Zeit nehmen, um Ihre spezifischen Anliegen zu klären, schätzen wir eine Anmeldung im Voraus sehr.
Ja. Viele Hilfsmittel können in Begleitung einer Fachperson getestet werden. Einige Hilfsmittel sind gekennzeichnet, wenn sie nicht belastet oder ausprobiert werden dürfen.
Ja. In der Exma VISION sind Hilfsmittel verschiedener Anbieter ausgestellt. Dadurch können unterschiedliche Lösungen direkt verglichen, ausprobiert und besprochen werden.
Ja. Die Ausstellung zeigt ein breites Spektrum an Hilfsmitteln und Lösungen. Nicht jedes Hilfsmittel wird automatisch von der IV finanziert.
Die Finanzierung wird jeweils separat geprüft. Je nach Situation kommen neben der IV auch Eigenfinanzierung, andere Kostenträger oder Stiftungen in Frage.
Fragen zu Service, Reparatur und Alltag
Ja. Die Werkstatt der SAHB ist neben der Wiederaufbereitung auch für Wartung, Service und Reparaturen zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Reparaturen an Reifen, Bremsen, Armauflagen, Akkus oder anderen Komponenten.
Je nach Situation erfolgen die Arbeiten in der Werkstatt oder direkt vor Ort. Wenn ein Hilfsmittel vorübergehend ausfällt, kann unter Umständen ein Ersatzhilfsmittel eingesetzt werden.
Viele Hilfsmittel benötigen regelmässig eine Wartung, häufig etwa einmal pro Jahr. Die genaue Wartung hängt vom Hilfsmittel, der Nutzung und den Vorgaben ab.
Die Anpassung erfolgt idealerweise durch eine Fachperson. Das kann eine Therapeutin oder ein Therapeut, der Fachhandel oder eine Fachperson der SAHB sein.
Bei der SAHB arbeiten Spezialistinnen und Spezialisten mit therapeutischem oder technischem Hintergrund. In komplexeren Fällen, etwa bei individuellen Sitzanpassungen, kann auch eine orthopädietechnische Massanfertigung sinnvoll sein.
Wenn sich der Gesundheitszustand oder die Alltagssituation verändert, kann auch der Bedarf an Hilfsmitteln ändern. In solchen Fällen kann eine erneute Beratung, Anpassung oder Abklärung sinnvoll sein.
Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und verschiedene Hilfsmittel kennenzulernen. In der Exma VISION in Oensingen können Hilfsmittel angeschaut, verglichen und ausprobiert werden.
Ebenso wichtig ist eine Erprobung im eigenen Wohnumfeld. Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen kann sich der Bedarf verändern. Deshalb sind Beratung, Anpassung und Nachbetreuung auch nach der Abgabe eines Hilfsmittels wichtig.
Die SAHB möchte Menschen mit körperlichen Behinderungen umfassend, unabhängig und fachlich fundiert beraten. Ziel ist eine gute Hilfsmittelversorgung, die den Alltag erleichtert, Ressourcen unterstützt und zu mehr Selbstständigkeit beiträgt.