FAQ - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz
Fra­gen all­ge­mein zur SAHB

Die SAHB (Schwei­ze­ri­sche Arbeits­ge­mein­schaft für Hilfs­mit­tel­be­ra­tung) berät Men­schen mit Behin­de­run­gen sowie deren Ange­hö­ri­ge und Fach­per­so­nen rund um Hilfs­mit­tel. Dabei geht es um Fra­gen wie: Wel­ches Hilfs­mit­tel ist geeig­net? Wie kann es ein­ge­setzt wer­den? Wo und wie kann es bezo­gen werden?

Neben der Bera­tung bewirt­schaf­tet die SAHB das Hilfs­mit­tel Depot im Auf­trag der Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV-Depot), gibt geeig­ne­te Hilfs­mit­tel aus dem Depot ab und erstellt fach­tech­ni­sche Beur­tei­lun­gen im Auf­trag von IV-Stel­­len und wei­te­ren Sozialversicherungen.

Die SAHB ist an ins­ge­samt 8 Stand­or­ten in der Schweiz ver­tre­ten – Brüt­ti­sel­len, Itti­gen, Le-Mont-sur-Lau­­san­ne, Luzern, Oen­sin­gen, Sion, St. Gal­len, Quartino.

Die SAHB Oen­sin­gen umfasst meh­re­re zen­tra­le Berei­che: das Hilfs­mit­tel­zen­trum Oen­sin­gen, die Geschäfts­stel­le der SAHB sowie die Hilfs­mit­tel­aus­stel­lung Exma VISION. Damit ist Oen­sin­gen nicht nur einer von meh­re­ren SAHB-Stan­d­or­­ten in der Schweiz, son­dern auch ein wich­ti­ger Haupt­stand­ort der Organisation.

Unse­re Hilfs­mit­tel­zen­tren ste­hen allen Per­so­nen offen, die sich über Hilfs­mit­tel infor­mie­ren oder bera­ten las­sen möch­ten. Dazu gehö­ren Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen, Ange­hö­ri­ge, The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten, Fach­per­so­nen sowie Schul­klas­sen und Stu­die­ren­de aus Berei­chen wie Ergo­the­ra­pie, Phy­sio­the­ra­pie oder Pflege.

Nein, die SAHB ver­kauft kei­ne Hilfs­mit­tel. Die SAHB ist die gesamt­schwei­ze­ri­sche Fach­stel­le für unab­hän­gi­ge Hilfs­mit­tel­be­ra­tung. Hilfs­mit­tel aus dem IV-Depot gehö­ren der Inva­li­den­ver­si­che­rung und wer­den unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen leih­wei­se abge­ge­ben. Die Exma VISION dient der Infor­ma­ti­on, Bera­tung und Erpro­bung von Hilfsmitteln.

Nach­hal­tig­keit ist in den Wer­ten der SAHB ver­an­kert. Aus öko­lo­gi­scher Sicht ste­hen Res­sour­cen­scho­nung, Wie­der­ver­wen­dung und ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Ener­gie im Zentrum.

Ein wich­ti­ger Bei­trag ist die Bewirt­schaf­tung der IV-Depots: Hilfs­mit­tel, die nicht mehr benö­tigt wer­den, wer­den zurück­ge­nom­men, geprüft, bei Bedarf revi­diert und erneut ein­ge­setzt. Dadurch ver­län­gert sich ihre Lebens­dau­er und unnö­ti­ger Abfall wird ver­mie­den. Nicht mehr gebrauchs­fä­hi­ge Hilfs­mit­tel wer­den fach­ge­recht zer­legt und umwelt­ge­recht entsorgt.

Auch bei der Infra­struk­tur ach­tet die SAHB auf einen bewuss­ten Umgang mit Res­sour­cen. Am Stand­ort Oen­sin­gen wird ein Teil des Ener­gie­be­darfs durch Solar­pa­nels gedeckt.

Fra­gen zur Beratung

Ziel der Bera­tung ist es, gemein­sam eine ein­fa­che, zweck­mäs­si­ge und all­tags­taug­li­che Lösung zu fin­den. Die Hilfs­mit­tel sol­len die vor­han­de­nen kör­per­li­chen Res­sour­cen unter­stüt­zen und dazu bei­tra­gen, Selbst­stän­dig­keit, Mobi­li­tät und Lebens­qua­li­tät im All­tag zu erhal­ten oder zu verbessern.

Ja, für eine per­sön­li­che Bera­tung emp­feh­len wir eine vor­gän­gi­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung. So kön­nen wir genü­gend Zeit ein­pla­nen und sicher­stel­len, dass eine pas­sen­de Fach­per­son ver­füg­bar ist.

Für all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen oder einen Besuch der Exma VISION kön­nen Sie sich eben­falls vor­gän­gig mel­den, ins­be­son­de­re wenn Sie bestimm­te Hilfs­mit­tel anschau­en oder aus­pro­bie­ren möchten.

Ja. Eine gute Vor­be­rei­tung hilft, die Bera­tung mög­lichst kon­kret und ziel­füh­rend zu gestal­ten. Beson­ders bei Fra­gen zu bau­li­chen Anpas­sun­gen ist es sinn­voll, Fotos der aktu­el­len Situa­ti­on mit­zu­brin­gen. Hilf­reich sind zudem Grund­ris­se, Mas­se von Räu­men wie Bade­zim­mer oder Ein­gangs­be­rei­chen sowie vor­han­de­ne Plä­ne, zum Bei­spiel zu Lei­tun­gen oder bau­li­chen Gegebenheiten.

Je genau­er die Aus­gangs­si­tua­ti­on bekannt ist, des­to bes­ser kön­nen mög­li­che Lösun­gen bespro­chen und ein­ge­schätzt werden.

Ob und in wel­chem Umfang Kos­ten ent­ste­hen, hängt vom Anlie­gen und vom Auf­trag ab. Bera­tun­gen und Abklä­run­gen im Auf­trag der IV oder ande­rer Sozi­al­ver­si­che­run­gen wer­den in der Regel von der ent­spre­chen­den Zustän­dig­keit über­nom­men. Bei all­ge­mei­nen Bera­tungs­an­fra­gen infor­mie­ren wir Sie vor­gän­gig über die Kosten.

Nein, für den Besuch der Exma VISION oder eine all­ge­mei­ne Infor­ma­ti­on ist kei­ne vor­gän­gi­ge Anmel­dung bei der IV notwendig.

Wenn es jedoch um die Finan­zie­rung oder Abga­be eines Hilfs­mit­tels durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung geht, müs­sen die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen geprüft wer­den. Die SAHB kann Sie dazu bera­ten und das wei­te­re Vor­ge­hen erklären.

Ja. Ange­hö­ri­ge sind bei der Bera­tung sehr will­kom­men. Sie ken­nen den All­tag der betrof­fe­nen Per­son oft sehr gut und kön­nen wich­ti­ge Hin­wei­se zu Bedürf­nis­sen, Her­aus­for­de­run­gen und Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten geben.

Ja. The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten, Ärz­tin­nen und Ärz­te, Pfle­ge­fach­per­so­nen, Fach­händ­ler, Insti­tu­tio­nen und wei­te­re Fach­per­so­nen kön­nen sich mit Fra­gen zu Hilfs­mit­teln, Abklä­run­gen oder der Exma VISION an die SAHB wenden.

Bei fach­tech­ni­schen Beur­tei­lun­gen oder kom­ple­xe­ren Fra­ge­stel­lun­gen kann eine Abklä­rung vor Ort not­wen­dig sein. Dabei wer­den die per­sön­li­che Situa­ti­on, das Wohn­um­feld und der kon­kre­te Unter­stüt­zungs­be­darf beurteilt.

Ob ein Haus­be­such statt­fin­det, hängt vom Auf­trag und vom Anlie­gen ab.

Fra­gen zum IV-Depot

In den soge­nann­ten IV-Depots wer­den Hilfs­mit­tel der Inva­li­den­ver­si­che­rung bewirt­schaf­tet. Dazu gehö­ren die Rück­nah­me, Wie­der­auf­be­rei­tung, Anpas­sung, Repa­ra­tur, War­tung und der Wie­der­ein­satz von Hilfsmitteln.

Ziel ist es, geeig­ne­te Hilfs­mit­tel mög­lichst res­sour­cen­scho­nend wie­der ein­zu­set­zen. Dadurch ent­ste­hen in der Regel kür­ze­re War­te­zei­ten als bei neu­en Hilfs­mit­teln. Eben­falls wer­den durch den Wie­der­ein­satz Kos­ten für die Inva­li­den­ver­si­che­rung gespart.

Von den Hilfs­mit­teln, die ins IV-Depot zurück­kom­men, kann rund ein Drit­tel nach sorg­fäl­ti­ger Rei­ni­gung und Anpas­sung wie­der ein­ge­setzt wer­den. Hilfs­mit­tel, die den hohen Qua­li­täts­an­sprü­chen für den Wie­der­ein­satz nicht ent­spre­chen, wer­den ent­we­der an Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen zur Ver­wen­dung im Aus­land gespen­det oder fach­ge­recht entsorgt.

So stellt die SAHB sicher, dass nur Hilfs­mit­tel in sehr gutem Zustand erneut abge­ge­ben werden.

Das IV-Depot ermög­licht es, Hilfs­mit­tel, die nicht mehr benö­tigt wer­den, wie­der auf­zu­be­rei­ten und erneut abzu­ge­ben. Dadurch kön­nen Per­so­nen in der Regel schnel­ler mit einem pas­sen­den Hilfs­mit­tel ver­sorgt wer­den, sofern ein geeig­ne­tes Modell im Depot ver­füg­bar ist. Gleich­zei­tig schont der Wie­der­ein­satz Res­sour­cen und ver­län­gert die Lebens­dau­er der Hilfs­mit­tel. So leis­tet das IV-Depot einen wich­ti­gen Bei­trag zu einer nach­hal­ti­gen und effi­zi­en­ten Hilfsmittelversorgung.

Im Jahr 2025 führ­te der Wie­der­ein­satz der Hilfs­mit­tel zu einer kal­ku­la­to­ri­schen Ein­spa­rung von CHF 8.7 Mio.

Am häu­figs­ten wer­den manu­el­le Roll­stüh­le abge­ge­ben. Am Stand­ort Oen­sin­gen waren dies im Jahr 2025 ins­ge­samt 218 Stück. Danach fol­gen Behand­lungs­ge­rä­te sowie Elek­tro­roll­stüh­le und Scooter.

Zuerst wird eine Anfra­ge an das IV-Depot gestellt. Die­se kann von der ver­si­cher­ten Per­son selbst, von The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten, vom Fach­han­del oder von der IV-Stel­­le kommen.

Anschlies­send klärt die SAHB den Bedarf und die Finan­zie­rung ab. Wenn ein pas­sen­des Hilfs­mit­tel im Depot vor­han­den ist, wird es mit der ver­si­cher­ten Per­son erprobt und ange­passt. Danach wird bei der IV eine Kos­ten­gut­spra­che ein­ge­holt und das Hilfs­mit­tel abgegeben.

Falls kein geeig­ne­tes Hilfs­mit­tel im Depot vor­han­den ist, wird der Auf­trag an den Fach­han­del weitergeleitet.

Leih­wei­se abge­ge­be­ne, wie­der­ver­wend­ba­re Hilfs­mit­tel müs­sen an ein IV-Depot zurück­ge­ge­ben wer­den, wenn sie nicht mehr genutzt wer­den oder wenn die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen nicht mehr erfüllt sind.

Das Hilfs­mit­tel wird anschlies­send geprüft, bei Bedarf revi­diert und für einen mög­li­chen Wie­der­ein­satz vorbereitet.

Ja. Die meis­ten Hilfs­mit­tel müs­sen indi­vi­du­ell auf die Per­son ange­passt wer­den. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Ein­stel­lun­gen wie Sitz­nei­gung, Rücken­hö­he oder wei­te­res Zubehör.

Nur durch die­se Anpas­sun­gen kann ein Hilfs­mit­tel den behin­de­rungs­be­ding­ten Bedürf­nis­sen und dem kon­kre­ten Ein­satz­zweck gerecht wer­den. Bei gewis­sen Hilfs­mit­teln, etwa Pfle­ge­bet­ten, Trans­fer­lif­tern oder Bade­lif­ten, sind indi­vi­du­el­le Anpas­sun­gen nur begrenzt notwendig.

Fra­gen zur fach­tech­ni­schen Beurteilung

Eine fach­tech­ni­sche Beur­tei­lung ist ein Abklä­rungs­be­richt der SAHB im Auf­trag einer IV-Stel­­le oder einer ande­ren Sozi­al­ver­si­che­rung. Dar­in wird geprüft, ob ein bean­trag­tes Hilfs­mit­tel ein­fach, zweck­mäs­sig und geeig­net ist.

Die Beur­tei­lung ent­hält eine fach­li­che Ein­schät­zung, eine Begrün­dung des Bedarfs und eine Emp­feh­lung zur mög­li­chen Kos­ten­über­nah­me gemäss den gel­ten­den gesetz­li­chen Grundlagen.

Hilfs­mit­tel, die von der IV finan­ziert wer­den, müs­sen in der Regel ein­fach, zweck­mäs­sig und wirt­schaft­lich sein. Das bedeu­tet: Das Hilfs­mit­tel muss den behin­de­rungs­be­ding­ten Bedarf decken und für den vor­ge­se­he­nen Ein­satz geeig­net sein. Es muss jedoch nicht zwin­gend die teu­ers­te oder kom­for­ta­bels­te Lösung sein.

Die Inva­li­den­ver­si­che­rung finan­ziert die­je­ni­gen Hilfs­mit­tel, die ein­fach, zweck­mäs­sig und wirt­schaft­lich sind. Wird ein teu­re­res Hilfs­mit­tel bevor­zugt, kann die IV unter Umstän­den einen Kos­ten­bei­trag in der Höhe eines ein­fa­chen, zweck­mäs­si­gen und wirt­schaft­li­chen Hilfs­mit­tels über­neh­men. Die Mehr­kos­ten müs­sen in der Regel selbst getra­gen wer­den. Die­ses Prin­zip wird als Sub­sti­tu­ti­ons­recht bezeichnet.

Die fach­tech­ni­sche Beur­tei­lung unter­stützt die IV-Stel­­le bei ihrem Ent­scheid. Sie ist zwar nicht ver­bind­lich, bil­det aber in vie­len Fäl­len eine wich­ti­ge Entscheidungsgrundlage.

Die Beur­tei­lung wird Teil der Ver­si­che­rungs­ak­ten und muss des­halb nach­voll­zieh­bar, begrün­det, neu­tral und fach­lich fun­diert sein.

Nach Ein­gang des Auf­trags wer­den die vor­han­de­nen Unter­la­gen geprüft. Falls Infor­ma­tio­nen feh­len, wer­den die­se ein­ge­holt. Danach nimmt die SAHB Kon­takt mit der ver­si­cher­ten Per­son oder den betei­lig­ten Fach­per­so­nen auf.

Je nach Situa­ti­on fin­det eine Abklä­rung vor Ort statt. Dabei wer­den die Bedürf­nis­se, Ein­schrän­kun­gen, Wohn- oder Arbeits­si­tua­ti­on sowie mög­li­che Hilfs­mit­tel­lö­sun­gen beur­teilt. Anschlies­send erstellt die SAHB den Bericht mit einer fach­li­chen Emp­feh­lung zur Kos­ten­über­nah­me zuhan­den der IV.

Gemäss den gül­ti­gen Geset­zen haben Sie eine Mit­wir­kungs­pflicht. Dies bedeu­tet, dass Sie an Unter­su­chun­gen teil­neh­men müs­sen, sofern die­se zumut­bar sind.

Die per­sön­li­che Situa­ti­on der ver­si­cher­ten Per­son steht im Zen­trum der Abklä­rung. Die SAHB berück­sich­tigt Dia­gno­sen, Ein­schrän­kun­gen, All­tags­si­tua­tio­nen, Wohn­um­feld, vor­han­de­ne Res­sour­cen und zukünf­ti­ge Entwicklungen.

Wich­ti­ge Fra­gen sind zum Bei­spiel: Wo bestehen Hin­der­nis­se im All­tag? Was soll wie­der selbst­stän­dig mög­lich sein? Wird Unter­stüt­zung durch eine Hilfs­per­son benö­tigt? Wo wird das Hilfs­mit­tel ein­ge­setzt? Wel­che Hilfs­mit­tel wur­den bereits getestet?

Die SAHB bringt unab­hän­gi­ge Exper­ti­se, Erfah­rung aus ver­schie­de­nen Fach­be­rei­chen und direk­ten Kon­takt zu den ver­si­cher­ten Per­so­nen zusam­men. Dadurch kön­nen Hilfs­mit­tel im Hin­blick auf Funk­tio­na­li­tät, All­tags­taug­lich­keit, Ein­fach­heit und Zweck­mäs­sig­keit neu­tral beur­teilt werden.

Die Finan­zie­rung von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung in der Schweiz ist im Kreis­schrei­ben über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (KHMI) gere­gelt. Die Ent­schei­dung über eine Kos­ten­über­nah­me im indi­vi­du­el­len Fall liegt bei der zustän­di­gen IV-Stel­­le oder beim jewei­li­gen Kostenträger.

Die SAHB kann im Rah­men einer fach­tech­ni­schen Beur­tei­lung eine Emp­feh­lung abge­ben. Die­se Emp­feh­lung unter­stützt die IV-Stel­­le bei ihrem Ent­scheid, ist aber nicht verbindlich.

Als ver­si­cher­te Per­son haben Sie laut Art. 47 des Bun­des­ge­set­zes über den All­ge­mei­nen Teil des Sozi­al­ver­si­che­rungs­rechts (ATSG) ein gesetz­li­ches Recht auf Akten­ein­sicht in Ihr Inva­li­den­ver­si­che­rungs­dos­sier. Dazu müs­sen Sie einen schrift­li­chen Antrag an die zustän­di­ge IV-Stel­­le einreichen.

Fra­gen zur Exma VISION

Die Aus­stel­lung Exma VISION in Oen­sin­gen bie­tet auf rund 1’000 m² einen Über­blick über aktu­ell erhält­li­che Hilfs­mit­tel ver­schie­de­ner Anbie­ter. Mehr als 600 Pro­duk­te aus dem Fach­han­del kön­nen ange­schaut, ver­gli­chen und teil­wei­se aus­pro­biert werden.

Gezeigt wer­den unter ande­rem Hilfs­mit­tel aus den Berei­chen Mobi­li­tät, hin­der­nis­frei­es Woh­nen, elek­tro­ni­sche Hil­fen und Therapiegeräte.

Die Aus­stel­lung rich­tet sich an Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen, Ange­hö­ri­ge, Fach­per­so­nen, Schu­len, Insti­tu­tio­nen sowie allen Per­so­nen, die sich über Hilfs­mit­tel oder hin­der­nis­frei­es Woh­nen infor­mie­ren möchten.

Für eine Bera­tung wer­den in der Regel rund zwei Stun­den ein­ge­plant. Die genaue Dau­er hängt davon ab, wel­che The­men bespro­chen wer­den und wel­che Hilfs­mit­tel ange­schaut oder aus­pro­biert wer­den sollen.

Grund­sätz­lich nicht. Da wir uns jedoch ger­ne Zeit neh­men, um Ihre spe­zi­fi­schen Anlie­gen zu klä­ren, schät­zen wir eine Anmel­dung im Vor­aus sehr.

Ja. Vie­le Hilfs­mit­tel kön­nen in Beglei­tung einer Fach­per­son getes­tet wer­den. Eini­ge Hilfs­mit­tel sind gekenn­zeich­net, wenn sie nicht belas­tet oder aus­pro­biert wer­den dürfen.

Ja. In der Exma VISION sind Hilfs­mit­tel ver­schie­de­ner Anbie­ter aus­ge­stellt. Dadurch kön­nen unter­schied­li­che Lösun­gen direkt ver­gli­chen, aus­pro­biert und bespro­chen werden.

Ja. Die Aus­stel­lung zeigt ein brei­tes Spek­trum an Hilfs­mit­teln und Lösun­gen. Nicht jedes Hilfs­mit­tel wird auto­ma­tisch von der IV finanziert.

Die Finan­zie­rung wird jeweils sepa­rat geprüft. Je nach Situa­ti­on kom­men neben der IV auch Eigen­fi­nan­zie­rung, ande­re Kos­ten­trä­ger oder Stif­tun­gen in Frage.

Fra­gen zu Ser­vice, Repa­ra­tur und Alltag

Ja. Die Werk­statt der SAHB ist neben der Wie­der­auf­be­rei­tung auch für War­tung, Ser­vice und Repa­ra­tu­ren zustän­dig. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Repa­ra­tu­ren an Rei­fen, Brem­sen, Arm­auf­la­gen, Akkus oder ande­ren Komponenten.

Je nach Situa­ti­on erfol­gen die Arbei­ten in der Werk­statt oder direkt vor Ort. Wenn ein Hilfs­mit­tel vor­über­ge­hend aus­fällt, kann unter Umstän­den ein Ersatz­hilfs­mit­tel ein­ge­setzt werden.

Vie­le Hilfs­mit­tel benö­ti­gen regel­mäs­sig eine War­tung, häu­fig etwa ein­mal pro Jahr. Die genaue War­tung hängt vom Hilfs­mit­tel, der Nut­zung und den Vor­ga­ben ab.

Die Anpas­sung erfolgt idea­ler­wei­se durch eine Fach­per­son. Das kann eine The­ra­peu­tin oder ein The­ra­peut, der Fach­han­del oder eine Fach­per­son der SAHB sein.

Bei der SAHB arbei­ten Spe­zia­lis­tin­nen und Spe­zia­lis­ten mit the­ra­peu­ti­schem oder tech­ni­schem Hin­ter­grund. In kom­ple­xe­ren Fäl­len, etwa bei indi­vi­du­el­len Sitz­an­pas­sun­gen, kann auch eine ortho­pä­die­tech­ni­sche Mass­an­fer­ti­gung sinn­voll sein.

Wenn sich der Gesund­heits­zu­stand oder die All­tags­si­tua­ti­on ver­än­dert, kann auch der Bedarf an Hilfs­mit­teln ändern. In sol­chen Fäl­len kann eine erneu­te Bera­tung, Anpas­sung oder Abklä­rung sinn­voll sein.

Wich­tig ist, sich früh­zei­tig zu infor­mie­ren und ver­schie­de­ne Hilfs­mit­tel ken­nen­zu­ler­nen. In der Exma VISION in Oen­sin­gen kön­nen Hilfs­mit­tel ange­schaut, ver­gli­chen und aus­pro­biert werden.

Eben­so wich­tig ist eine Erpro­bung im eige­nen Wohn­um­feld. Gera­de bei fort­schrei­ten­den Erkran­kun­gen kann sich der Bedarf ver­än­dern. Des­halb sind Bera­tung, Anpas­sung und Nach­be­treu­ung auch nach der Abga­be eines Hilfs­mit­tels wichtig.

Die SAHB möch­te Men­schen mit kör­per­li­chen Behin­de­run­gen umfas­send, unab­hän­gig und fach­lich fun­diert bera­ten. Ziel ist eine gute Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung, die den All­tag erleich­tert, Res­sour­cen unter­stützt und zu mehr Selbst­stän­dig­keit beiträgt.