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Auto­no­mie dank Robo­tik und digi­ta­len Hilfsmitteln

Ein robo­ti­scher Assis­tenz­arm ermög­licht Men­schen mit hoher Läh­mung Bewe­gun­gen, die lan­ge aus­ser Reich­wei­te lagen – etwa selbst­stän­dig zu essen oder sich das Gesicht zu berüh­ren. Die SAHB enga­giert sich dafür, dass sol­che inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gien trotz recht­li­cher Hür­den in die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung der Schweiz inte­griert wer­den können.

  • von Thomas Walt
Autonomie dank Robotik und digitalen Hilfsmitteln - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz

Ein inno­va­ti­ver Robo­ter­arm ermög­licht Men­schen mit hoher Läh­mung neue Frei­hei­ten. Denn in einem sich rela­tiv schnell wan­deln­den Hilfs­mit­tel­um­feld sucht und fin­det die SAHB Wege, streng nach dem Slo­gan «Wir fin­den Lösun­gen», wie die­se Hilfs­mit­tel im bestehen­den Hilfs­mit­tel­sys­tem in der Schweiz abge­ge­ben wer­den können.

Ein revo­lu­tio­nä­res Hilfs­mit­tel sorgt aktu­ell in der Schweiz für Auf­se­hen – und für juris­ti­sche und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Dis­kus­sio­nen. Es han­delt sich um einen robo­ti­schen Arm, der direkt an einem Elek­tro­roll­stuhl oder Tisch befes­tigt wer­den kann. Mit sei­ner Drei-Fin­­ger-Greif­­tech­­nik und der sen­so­ri­schen Steue­rung ermög­licht er Men­schen mit hoher Läh­mung Tätig­kei­ten, die für vie­le ande­re selbst­ver­ständ­lich sind – etwa essen, trin­ken, sich das Gesicht berüh­ren, den Kopf krat­zen oder die Bril­le rich­ten. Die­ser Robo­ter­arm ermög­licht Schwerst­ge­lähm­ten einen ent­schei­den­den Schritt in Rich­tung Selbst­be­stim­mung und Teil­ha­be am All­tag. Die Funk­tio­nen und Vor­tei­le sind dem Erleb­nis­be­richt mit Seve­rin Bischof ein­drück­lich zu entnehmen.

Tech­no­lo­gie mit Perspektive
Die Robo­ter­hand ist mit Sen­so­rik aus­ge­stat­tet, die eine nut­zen­de Per­son selbst steu­ern kann. Gesteu­ert wird sie über den bereits vor­han­de­nen Joy­stick des Elek­tro­roll­stuhls oder über spe­zi­el­le Ein­ga­be­me­tho­den wie Zun­gen­steue­rung, Saug-Blas-Steu­e­rung, Augen‑, Kopf- oder Fuss­steue­rung. Dies je nach indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten des betrof­fe­nen Men­schen. Die Tech­no­lo­gie passt sich damit hoch­gra­dig per­so­na­li­siert an die Bedürf­nis­se der Nut­ze­rin­nen und Nut­zer an.

Der Mehr­wert liegt auf der Hand: Men­schen mit voll­stän­di­ger oder hoher Tetra­ple­gie oder ver­gleich­ba­ren Ein­schrän­kun­gen wie Mul­ti­pler Skle­ro­se (MS) oder Amyo­tro­pher Late­ral­skle­ro­se (ALS) sind bei ein­fa­chen Selbst­pfle­ge­hand­lun­gen nicht mehr per­ma­nent auf Hil­fe Drit­ter ange­wie­sen. Statt­des­sen erhal­ten sie ein Stück Auto­no­mie zurück – ein selbst­be­stimm­tes Leben rückt dadurch erst­mals in greif­ba­re Nähe. Wer ein­mal erlebt hat, wie bei einer erst­ma­li­gen Erpro­bung eines sol­chen Robo­ter­ar­mes der Gesichts­aus­druck der betrof­fe­nen, «im Kör­per gefan­ge­nen Men­schen» sich ener­gie­voll in Schmun­zeln und Strah­len ändert, weiss sofort, wel­che Dimen­si­on sich durch die­se Hilfs­mit­tel für die Betrof­fe­nen eröff­net. Genau des­halb ist es der SAHB ein Anlie­gen, sich um das Ebnen des oft stei­ni­gen Weges bis zur Finan­zie­rung einzusetzen.

Autonomie dank Robotik und digitalen Hilfsmitteln - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz

Ein Exo­ske­lett, wie es auf dem Bau zum Ein­satz kommt, ver­leiht Anwen­de­rin­nen und Anwen­dern eine Extra­por­ti­on Kraft, wenn die Arme müde wer­den, und ent­las­tet gleich­zei­tig den Nacken. (Foto: Festool)

Recht­li­che Her­aus­for­de­rung und Präzedenzfall
So über­zeu­gend die tech­ni­sche Ent­wick­lung auch ist, so holp­rig war und ist ihr Weg durch die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Instan­zen. Der robo­ti­sche Arm kann der­zeit kei­ner Hilfs­mit­tel­ka­te­go­rie der Ver­ord­nung des EDI über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (HVI) zuge­ord­net wer­den. Die HVI stammt aus einer Zeit, in der sol­che Tech­no­lo­gien schlicht noch nicht exis­tiert haben.

Der Robo­ter­arm erfüllt die bun­des­ge­richt­li­che Defi­ni­ti­on eines Hilfs­mit­tels nicht. Die Defi­ni­ti­on wird in meh­re­ren Bun­des­ge­richts­ur­tei­len genau beschrie­ben. Ent­spre­chend haben die IV-Stel­­len ers­te Gesu­che für die Kos­ten­über­nah­me zunächst abge­lehnt. Der Robo­ter­arm ist nicht direkt einer Kate­go­rie in der HVI zuor­den­bar, was zu ableh­nen­den Ent­schei­den führte.

Durch das Ein­schrei­ten eines Ver­wal­tungs­ge­richts kam Bewe­gung in die Sache. In einem kon­kre­ten Fall klag­te ein schwerst­ge­lähm­ter Antrag­stel­ler gegen die Ableh­nung der kan­to­na­len IV-Stel­­le und bekam recht. Ent­schei­den­des Argu­ment für den Rich­ter war die ver­gleich­ba­re Kos­ten­struk­tur einer myo­elek­tri­schen Arm­pro­the­se: Eine Pro­the­se, die den Arm von der Schul­ter bis zu den Fin­gern ersetzt, ver­ur­sacht ähn­lich hohe Kos­ten. Auch dann, wenn eine betrof­fe­ne Per­son bei­spiels­wei­se noch eine funk­tio­nie­ren­de zwei­te Hand besitzt. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die IV-Stel­­le die Kos­ten, ohne dass sie die Zweck­mäs­sig­keit infra­ge stellt. Im Unter­schied zum Robo­ter­arm wird eine sol­che Pro­the­se mit dem Kör­per des Betrof­fe­nen ver­bun­den und kann klar einer HVI-Hilfs­­­mi­t­­tel­­ka­­te­­go­rie zuge­ord­net wer­den (Ziff. 1.02 HVI).

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neo1 wur­de spe­zi­ell für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Arm- und Hand­funk­ti­on ent­wi­ckelt. (Foto: Vin­cent Sys­tems GmbH)

Fach­tech­ni­sche Unter­stüt­zung durch die SAHB
Wesent­li­chen Anteil am posi­ti­ven Gerichts­ur­teil hat­te die fun­dier­te Beur­tei­lung durch die SAHB. Sie ver­glich die robo­ti­schen Assis­tenz­ar­me mit klas­si­schen Pro­the­sen­lö­sun­gen und zeig­te ein aus­ge­wo­ge­nes Kos­­ten-Nut­­zen-Ver­­häl­t­­nis auf. Dabei wur­de deut­lich, dass der Nut­zen der Robo­ter­tech­nik im All­tag für Betrof­fe­ne deut­lich über das rein Mecha­ni­sche hin­aus­geht – denn sie ermög­licht eine selbst­be­stimm­te Lebensführung.

Neue Wei­sung und zukünf­ti­ge Praxis
Den IV-Stel­­len wird basie­rend auf dem kan­to­na­len Gerichts­ur­teil nahe­ge­legt, dass robo­ti­sche Assis­tenz­ar­me unter die Hilfs­mit­tel­zif­fer der Arm­pro­the­sen sub­su­miert wer­den kön­nen. Damit liegt es künf­tig im Ermes­sen der jewei­li­gen IV-Stel­­le, auf Basis der indi­vi­du­el­len Ver­hält­nis­mäs­sig­keit – unter Ein­be­zug von Wohn­si­tua­ti­on, Ren­ten­ab­hän­gig­keit und Selbst­stän­dig­keits­po­ten­zi­al – über die Kos­ten­über­nah­me zu ent­schei­den. Die Kan­to­ne kön­nen in der föde­ra­lis­ti­schen Schweiz unter­schied­lich entscheiden.

Ein Hilfs­mit­tel mit Signal­wir­kung für die Zukunft
Die Ent­wick­lung des robo­ti­schen Arms für Betrof­fe­ne mar­kiert einen bedeu­ten­den Fort­schritt im Bereich assis­ti­ver Tech­no­lo­gien. Tech­nisch wie auch sozi­al­recht­lich wird Neu­land betre­ten. Der nun eta­blier­te Prä­ze­denz­fall ebnet den Weg für eine sys­te­ma­ti­sche­re Inte­gra­ti­on die­ser Inno­va­ti­on in die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung. Bleibt zu hof­fen, dass die Regu­lie­rung rasch folgt – und Men­schen mit schwers­ten Ein­schrän­kun­gen nicht nur tech­nisch, son­dern auch recht­lich der Weg in ein selbst­be­stimm­tes Leben geeb­net wird. Die SAHB hofft auf vie­le strah­len­de Gesich­ter bei den noch fol­gen­den Erst­erpro­bun­gen des neu­en Hilfsmittels.

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Die myo­elek­tri­sche Hand­orthe­se Exo­mo­ti­on® hand one erfasst vor­han­de­ne Mus­kel­si­gna­le und wan­delt die­se in Greif­be­we­gun­gen um. (Foto: HKK Bio­nics GmbH)

Tech­no­lo­gi­sche Inno­ca­tio­nen für mehr Unabhängigkeit
Tech­no­lo­gi­sche Hilfs­mit­tel eröff­nen Men­schen mit schwe­ren kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen neue Wege zu mehr Selbst­be­stim­mung. Sprach­ge­steu­er­te Assis­tenz­sys­te­me, moder­ne Exo­ske­let­te oder smar­te Roll­stuhl­steue­run­gen zei­gen, wie digi­ta­le Inno­va­tio­nen die Lebens­qua­li­tät nach­hal­tig ver­bes­sern können.

Die digi­ta­le Elek­tro­tech­nik hat bemer­kens­wer­te Fort­schrit­te gemacht, die Men­schen mit schwe­ren kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen neue Wege zu mehr Auto­no­mie und Lebens­qua­li­tät eröff­nen. Von myo­elek­tri­schen Exo­ske­let­ten über intel­li­gen­te Roll­stuhl­steue­run­gen bis zu teil­au­to­no­men Fahr­zeu­gen – die Band­brei­te an assis­ti­ven Tech­no­lo­gien wächst stetig.

Sprach­ge­steu­er­te Behelfe
Dank gän­gi­gen Sprach­as­sis­ten­ten, wie Siri oder Ale­xa, sind heu­te diver­se Gerä­te über Sprach­be­feh­le steu­er­bar. Das Licht geht an, die Hei­zung kann gesteu­ert wer­den, die Kame­ra vor der Haus­tü­re zeigt, wer vor dem Haus ist, und die elek­tri­sche Tür lässt sich über Sprach­be­feh­le steu­ern. Durch das Smart­phone kön­nen auch Men­schen mit schwers­ter Läh­mung von die­sen Tech­no­lo­gien pro­fi­tie­ren. Die SAHB unter­stützt und berät Inter­es­sier­te schweiz­weit direkt vor Ort, denn vie­le Betrof­fe­ne benö­ti­gen Hil­fe beim Anwen­den sol­cher Assistenten.

Exo­ske­let­te: neue Mobi­li­tät durch Technik
Ein Exo­ske­lett, zu deutsch Aus­sen­ske­lett, ist ein von aus­sen am Kör­per getra­ge­nes mecha­ni­sches Gerüst, das die Trä­ge­rin oder der Trä­ger unter­stützt oder stärkt. Zum Bei­spiel bei kör­per­li­cher Arbeit in der Indus­trie oder auf dem Bau. Die Idee dahin­ter ist, den Kör­per mit einem Stütz­kor­sett zu unter­stüt­zen. Unter­neh­men wie Hil­ti oder Fest­ool haben ein eige­nes Bran­chen­feld für Exo­ske­let­te eröff­net. Nebst dem beruf­li­chen Kon­text gibt es auch Exo­ske­let­te für die Reha­bi­li­ta­ti­on und die pri­va­te Nut­zung im All­tag als Hilfs­mit­tel für Men­schen mit Behin­de­run­gen. Durch sie gewin­nen Men­schen mit Läh­mun­gen oder Mus­kel­schwä­chen ver­lo­ren gegan­ge­ne Bewe­gungs­funk­tio­nen teil­wei­se zurück. Sie hel­fen bei­spiels­wei­se beim Auf­ste­hen, beim Gehen oder beim Heben von Gegenständen.

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Mune­vo Dri­ve erkennt Kopf­be­we­gun­gen und wan­delt sie in Steu­er­si­gna­le für den Elek­tro­roll­stuhl um. (Foto: Mune­vo GmbH)

neo1 von Vin­cent Systems
neo1 ist ein myo­elek­tri­sches Exo­ske­lett für die obe­re Extre­mi­tät, das sich unter der Klei­dung tra­gen lässt. Es wur­de spe­zi­ell für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Arm- und Hand­funk­ti­on ent­wi­ckelt, etwa nach Schlag­an­fäl­len oder Ple­xus­ver­let­zun­gen. Durch das Erfas­sen von Mus­kel­si­gna­len ermög­licht es geziel­te Bewe­gun­gen und unter­stützt so das Wie­der­erlan­gen von Alltagsfähigkeiten.

Exo­mo­ti­on® hand one von HKK Bionics
Die Exo­mo­ti­on® hand one ist eine myo­elek­tri­sche Hand­orthe­se, die Men­schen mit schlaf­fer oder spas­ti­scher Läh­mung der Hand das Grei­fen wie­der ermög­licht. Sie erfasst vor­han­de­ne Mus­kel­si­gna­le – auch aus alter­na­ti­ven Mus­kel­grup­pen – und wan­delt die­se in Greif­be­we­gun­gen um. Dies erleich­tert vie­le all­täg­li­che Auf­ga­ben und för­dert die Selbstständigkeit.

Intel­li­gen­te Roll­stuhl­steue­rung: mune­vo Dri­ve oder MyEcc
Für Men­schen mit sehr ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät bie­tet mune­vo Dri­ve eine inno­va­ti­ve Lösung. Die­se smar­te Roll­stuhl­steue­rung basiert auf einer Daten­bril­le, die Kopf­be­we­gun­gen erkennt und in Steu­er­si­gna­le für den Elek­tro­roll­stuhl umwan­delt. So kön­nen Nut­zen­de ihren Roll­stuhl frei­hän­dig und intui­tiv steu­ern – eine ele­gan­te Alter­na­ti­ve zu her­kömm­li­chen Steue­rungs­sys­te­men. Die Bril­le lässt sich mit gerin­gem Auf­wand im Hilfs­mit­tel­de­pot der SAHB bewirt­schaf­ten. Die kos­ten­in­ten­si­ve Anschaf­fung rela­ti­viert sich dadurch.

Mit MyEcc wird ein Roll­stuhl mit­tels Bewe­gun­gen der Iris gesteu­ert. Auch die­se Steu­er­op­ti­on ermög­licht es Betrof­fe­nen, ein Stück Selbst­be­stim­mung zurück­zu­be­kom­men. Die SAHB hat im Bereich der Son­der­steue­rung bereits wich­ti­ge Hür­den für Kos­ten­trä­ger wie IV oder Suva und damit auch für Betrof­fe­ne abgebaut.

Auto­no­me Fahr­zeu­ge: Mobi­li­tät der Zukunft
Selbst­fah­ren­de Autos könn­ten in Zukunft eine bedeu­ten­de Rol­le für die Mobi­li­tät von Men­schen mit Behin­de­run­gen spie­len. Gros­ses Poten­zi­al bie­ten Fahr­zeu­ge der Auto­no­mie­stu­fe 5, die voll­stän­dig ohne mensch­li­ches Ein­grei­fen ope­rie­ren. Von 2016 bis 2021 waren in Sit­ten die SmartS­hut­tles «Valè­re» und «Tour­bil­lon» von Post­Au­to unter­wegs. Sie waren die welt­weit ers­ten auto­no­men Fahr­zeu­ge, die im öffent­li­chen Ver­kehr ein­ge­setzt wur­den. Die SAHB sieht in die­sem Bereich einen wun­der­ba­ren, aber bis­lang nicht umsetz­ba­ren Nut­zen für Per­so­nen mit schwe­ren Ein­schrän­kun­gen. Wie wäre es, wenn eine Per­son im Roll­stuhl selbst­stän­dig ins Auto gelan­gen, das Ziel der Fahrt ein­ge­ben und sicher ans Ziel kom­men könn­te? Bevor es so weit ist, gibt es noch eini­ge Her­aus­for­de­run­gen zu meistern:
– Roll­stuhl­ar­re­tie­rung: Das siche­re und selbst­stän­di­ge Fixie­ren von Roll­stüh­len im Fahr­zeug ist noch nicht voll­stän­dig auto­ma­ti­siert. Docking-Sys­­te­­me wie Dahl Vario­Dock™ bie­ten fle­xi­ble Lösun­gen, erfor­dern jedoch oft manu­el­le Anpas­sun­gen.
– Stan­dar­di­sie­rung: Die Viel­falt an Roll­stuhl­mo­del­len erschwert die Ent­wick­lung ein­heit­li­cher Docking-Sys­­te­­me. Eine bran­chen­wei­te Stan­dar­di­sie­rung wäre not­wen­dig, um eine brei­te Kom­pa­ti­bi­li­tät zu gewähr­leis­ten.
– Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen: In vie­len Län­dern, so auch in der Schweiz und in Deutsch­land, sind voll­stän­dig auto­no­me Fahr­zeu­ge der Stu­fe 5 noch nicht gesetz­lich zuge­las­sen. Pilot­pro­jek­te in Städ­ten wie Ham­burg oder in den USA zei­gen jedoch bereits ers­te Erfol­ge. Im Feld der assis­ti­ven Hilfs­mit­tel sind noch vie­le Stei­ne aus dem Weg zu räu­men. Auch der Begriff Hilfs­mit­tel, der juris­tisch gese­hen nur dann erfüllt ist, wenn es am Kör­per getra­gen wird, muss neu über­dacht werden.

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MyEcc steu­ert den Roll­stuhl mit­tels Bewe­gun­gen der Iris. (Foto: HomeBrace)

Digi­ta­le Hilfs­mit­tel als Chan­ce für mehr Inklusion
Die vor­ge­stell­ten Tech­no­lo­gien zei­gen ein­drück­lich, wie digi­ta­le Inno­va­tio­nen dazu bei­tra­gen kön­nen, die Lebens­qua­li­tät von Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen zu ver­bes­sern. Wäh­rend Exo­ske­let­te und intel­li­gen­te Steue­rungs­sys­te­me bereits heu­te im All­tag Anwen­dung fin­den, steht die Inte­gra­ti­on der auto­no­men Fahr­zeu­ge noch vor eini­gen Her­aus­for­de­run­gen. Mit fort­schrei­ten­der For­schung, tech­ni­scher Wei­ter­ent­wick­lung und recht­li­cher Anpas­sung lies­sen sich auch die­se Hür­den über­win­den – auf dem Weg zu einer inklu­si­ve­ren Mobi­li­tät für alle.

Die Fach­leu­te der SAHB ste­hen neu­en Tech­no­lo­gien offen gegen­über und fin­den stets Lösun­gen. Auch in der Zusam­men­ar­beit mit dem Bun­des­amt für Sozi­al­ver­si­che­run­gen sucht man nach Wegen, wie und wo wel­che wei­te­ren Finan­zie­rungs­op­tio­nen infra­ge kom­men. Die SAHB hat in die­sem Bereich die bera­ten­de Funk­ti­on, aus fach­tech­ni­scher Sicht die neu­en Hilfs­mit­tel zu objek­ti­vie­ren sowie Vor- und Nach­tei­le aufzuzeigen.

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Der SmartS­hut­tle «Tour­bil­lon» fuhr zwi­schen 2016 und 2021 auto­nom durch Sit­ten. (Foto: PostAuto)