Ein eigenes Auto ist für viele Menschen unentbehrlich. Sei es zum Ausüben des Berufes oder einfach für die persönliche Mobilität. Menschen mit körperlichen Einschränkungen erleichtert das eigene Auto den Alltag und macht sie unabhängig und spontaner. Selbst dann, wenn eine Person im Rollstuhl transportiert wird und nicht selbst fahren kann. Fahrten mit dem Rollstuhltaxi erübrigen sich so. Doch Betroffene müssen auf dem Weg zu einem individuell angepassten Auto viel beachten. Dieser Artikel verschafft einen kompakten Überblick über Anpassungen an Autos für Selbst- und Mitfahrende.
Autofahren lernen für Neulenkende
Neulenkende müssen den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt beantragen. Um die Fahrtauglichkeit zu prüfen, sind eine medizinische Abklärung und eine Funktionskontrolle nötig. Das Strassenverkehrsamt schreibt danach in der verkehrsmedizinischen Verfügung vor, welche Fahrhilfen die Lenkerin oder der Lenker benötigt, um selbst fahren zu können. Erst nach dem Erhalt dieser Verfügung sollte sie oder er das Fahrzeug auswählen. Der Autoumbauer passt es gemäss der Verfügung an. Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Neulenkende den Lernfahrausweis und dürfen Fahrstunden nehmen. Erfolgen diese im eigenen, individuell umgebauten Auto, können sie sich während der Fahrstunden daran gewöhnen. Dies ist bei der Prüfungsfahrt sicher von Vorteil.
Haben Neulenkende noch kein eigenes umgebautes Auto, können spezialisierte Fahrlehrpersonen ein passendes zur Verfügung stellen oder eines für die Fahrstunden beschaffen. Zum Beispiel bei Autoumbauern, Driveswiss Handicap oder der Stiftung Cerebral. Nach bestandener Führerprüfung erhalten Neulenkende ihren Führerausweis, in dem auch die persönlichen Auflagen aufgeführt sind.
Lenkende mit bestehendem Führerausweis
Es gibt viele Gründe, warum Lenkende auf ein umgebautes Auto angewiesen sind. Manchmal machen sich die körperlichen Einschränkungen beim Autofahren schleichend bemerkbar. Teilweise nimmt das die betroffene Person bei progredientem Krankheitsverlauf noch nicht wahr, oder sie verdrängt es. Jedoch können Lenkende für andere Verkehrsteilnehmende so zur Gefahr werden. Darum sollten sie bei ersten Anzeichen ihre Fahrfähigkeit beim Strassenverkehrsamt von Fachleuten prüfen lassen. Diese entscheiden, ob die Lenkenden noch ohne Hilfen fahren dürfen. Brauchen sie Fahrhilfen, bestimmt wiederum das Strassenverkehrsamt mittels der verkehrsmedizinischen Verfügung, wie das Auto angepasst werden muss.
Es kommt vor, dass das Strassenverkehrsamt Lenkenden anlässlich der Funktionskontrolle den Führerausweis vorläufig entzieht. Nach erfolgtem Fahrzeugumbau oder erfolgter Rücksprache mit einer Fahrlehrperson stellt das Strassenverkehrsamt den Betroffenen einen Lernfahrausweis aus. So können sie das Fahren mit dem angepassten Auto üben und eine praktische Führerprüfung ablegen. Wurde der Führerausweis im Vorfeld nicht entzogen, ist nur eine Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt notwendig. Auch in diesem Fall werden die Auflagen im Führerschein aufgeführt. Betroffene dürfen nur noch Fahrzeuge lenken, die die Auflagen erfüllen. Eine solche kann gar nur eine Getriebeautomatik sein.

Mit einem Joystick kann man ein Auto einhändig oder mit beiden Händen steuern.
Fahrzeuganpassungen für Selbstfahrende
Eine Vorabklärung bei einem Autoumbauer ist sehr empfehlenswert. Nicht jedes Auto eignet sich für alle Umbauten. Auch kann ein Umbau – verglichen mit einem anderen Modell – erhebliche Mehrkosten verursachen. Interessierte können bei einer spezialisierten Werkstatt abklären, ob sich ein bestimmtes Auto für den Umbau eignet und die Kosten im Rahmen sind. Für Selbstfahrende gibt es unzählige Umbausysteme, um ein Auto zu steuern und einen Rollstuhl zu verladen. Die folgenden Varianten bieten einen Überblick über die wichtigsten und häufigsten Möglichkeiten.
Lenkhilfen
Ein Lenkraddrehknopf kann das Lenken eines Autos erheblich erleichtern. Dieser lässt sich bei Bedarf erweitern, sodass er auch Funktionen wie Blinkern oder die Scheibenwischerbetätigung erfüllen kann. Wichtig: Das Strassenverkehrsamt verlangt, dass man solche Lenkhilfen bedienen kann, ohne das Lenkrad loslassen zu müssen.
Manche Menschen fahren mit dem Rollstuhl direkt hinter das Lenkrad, können aber das Lenkrad nicht benutzen. Sie steuern das Auto über einen Joystick.
Brems- und Beschleunigungshilfen
Für das Bedienen von Gas und Bremse mit der Hand gibt es viele Varianten. Zu den häufigsten zählen der Gasring vor oder hinter dem Lenkrad, kombiniert mit einem Hebel für die Betriebsbremse. Möglich sind auch Systeme mit einem Kombihebel für Gas und Bremse in Verbindung mit einem Lenkraddrehknopf. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile bei der Bedienung. Die SAHB empfiehlt, die Systeme vor dem Umbau auf einer Probefahrt beim Autobauer auszuprobieren.
Assistenzhilfen ab Werk
Es gibt viele hilfreiche Autozubehöre ab Werk. Dazu gehören zum Beispiel Regensensoren, akustische Einparkhilfen, Rückfahrkameras und elektrisch verstellbare Rückspiegel. Solche Hilfen können zusätzlich zum Fahrzeugumbau unterstützen und steigern den Fahrkomfort. Was möglich ist, hängt auch vom Budget der Lenkerin bzw. des Lenkers ab.
Eine weitere nützliche Hilfe ab Werk ist ein elektrischer Fahrersitz, der den Transfer ins und aus dem Auto erleichtert.
Doch diese Systeme haben auch Nachteile. Verwendet zum Beispiel eine Person einen Lenkraddrehknopf, merkt die Spurhalteassistenz nicht, dass jemand das Lenkrad festhält. Das muss technisch gelöst werden, sonst gibt es ständig eine Warnmeldung.
Rollstuhlverladehilfen
Rollstuhlfahrende müssen nach dem Transfer ins Auto den Rollstuhl selbstständig verladen können. Dazu gibt es verschiedene Systeme, wie den einfachen Seilzuglift. Das Auto braucht dafür eine automatische Schwenk- oder Schiebetüre. Der Rollstuhl wird dabei beim Einziehen von Hand mit dem Seilzug geführt und steht danach im Auto in einer Rollstuhlbox. Ist das Führen des Rollstuhls von Hand nicht möglich, gibt es Verladehilfen, die den Rollstuhl nach dessen Befestigung an der Verladehilfe gänzlich selbstständig ins Auto transferieren. Für das einfache Ausladen ist der Boden der Rollstuhlbox auf Höhe der Türschwelle montiert. Der Rollstuhl fährt so beim Ausladen praktisch ohne Kraftaufwand aus dem Auto.

Links: Ein Gasring kann über oder wie hier hinter dem Lenkrad angebracht sein.
Rechts: Der platzsparende Seilzug zieht den Rollstuhl ins Fahrzeug.
Transferhilfen
Bei modernen Fahrzeugen ist die Distanz zwischen Rollstuhl und Fahrersitz so gross, dass dies den Transfer vom Rollstuhl ins Auto im schlimmsten Fall verunmöglicht. Hier hilft ein im Auto fix montiertes abklappbares Rutschbrett, die Distanz vom Rollstuhl zum Fahrersitz zu überwinden.
Fahrzeuganpassungen für Mitfahrende
Eine passende Lösung muss her, wenn die körperlichen Einschränkungen den Einstieg ins Auto erschweren oder der Transfer vom Rollstuhl auf den Beifahrersitz nur noch mühevoll möglich ist. Ein eingebauter Schwenksitz auf der Beifahrerseite löst das Ein- und das Aussteigeproblem elegant, ohne dass Nutzende ein neues Auto brauchen. Doch genügt diese Anpassung in ein paar Jahren noch? Beim Autokauf sollten Nutzende die zukünftig möglichen Szenarien vor Augen haben und sich ein Fahrzeug anschaffen, das sie später an weitere Bedürfnisse anpassen lassen können.

Links: Das Rutschbrett lässt sich auf- und abklappen und verringert die Distanz vom Autositz zum Rollstuhl.
Rechts: Ein Schwenk-Hub-Sitz lässt sich nach dem Herausdrehen aus dem Auto auf die Sitzhöhe des Rollstuhls bringen.
Auf einem regulären Sitzplatz mitfahren
Das Mitfahren in einem Auto auf einem regulären Sitzplatz ist die sicherste Variante. Dieser ist dank standardmässig eingebauter Gurte, Airbags und Kopfstütze optimal geschützt. Damit Mitfahrende diese vom Hersteller verbauten Sicherheitselemente nutzen können, bieten sich Transferhilfen wie ein Drehkissen, ein Rutschbrett und zusätzliche Griffe an. Sofern der Platz ausreicht, kann ein Schwenk-Hub-Sitz auf der Beifahrerseite eingebaut werden. Bei einem Fahrzeug mit Schiebetüre ist der Einbau des Schwenk-Hub-Sitzes in der zweiten Sitzreihe ideal. Hilfspersonen oder die Nutzenden selbst senken den Schwenk-Hub-Sitz bei Bedarf nach dem Herausdrehen aus dem Auto auf die Sitzhöhe des Rollstuhls. Möglich sind auch Transferlifter, die man auf der Beifahrerseite des Autos einbauen lassen kann.
Kinder bis zwölf Jahre müssen von Gesetzes wegen einen Kindersitz benutzen. Passt ein handelsüblicher Kindersitz wegen fehlender Kopf- und Rumpfkontrolle nicht mehr, kann ein Reha-Autokindersitz Abhilfe schaffen. Diese gibt es in vielen Varianten und mit speziellem Zubehör im Reha-Fachhandel.
Im Rollstuhl mitfahren
Ist der Transfer vom Rollstuhl auf einen regulären Autositz nicht möglich, kann die Person im Rollstuhl sitzend mitfahren. Dies bedingt ein zum Rollstuhltransporter umgebautes Auto. Bei der Wahl des Autos ist einiges zu berücksichtigen, zum Beispiel wie gross die Familie ist oder noch wird und wie das Auto eingesetzt werden soll.
Kleinbusse verfügen oft über eine genügende Einfahrts- und Innenhöhe. So können Hilfspersonen den Rollstuhl über eine einfache Teleskoprampe oder mit einer fest montierten Klapprampe ins Auto schieben. Ein Fahrzeug mit niedriger Ladekantenhöhe ist hierbei von Vorteil. Anstelle der Rampe ist auch der Einbau eines Lifters oder einer Hebebühne möglich, sie brauchen aber im Auto ihren Platz. Keinen Platz im Auto benötigt dagegen ein Kassettenlift, der unter dem Fahrzeugboden eingebaut wird. Dadurch hat das Auto eine geringere Bodenfreiheit, dieser Nachteil lässt sich – sofern technisch möglich – mit einer Fahrzeuganpassung beheben. Der Vorteil eines Autoumbaus ohne Heckausschnitt ist klar der grössere nutzbare Innenraum. Dieser eignet sich auch für andere Zwecke, etwa zum Mitführen weiterer Hilfsmittel oder als Stauraum für die Ferien. Hier kann man den Rollstuhlplatz auch anstelle des Beifahrersitzes einrichten – der Boden im Auto ist eben, und die Person im Rollstuhl kann bis ganz nach vorne fahren.
Fahrzeuge mit geringer Innenhöhe benötigen für das Mitführen einer Person im Rollstuhl einen Heckausschnitt. Das heisst, man muss den Fahrzeugboden im Heck des Autos massiv abändern. Der Boden wird dabei tiefer gesetzt, damit man im Innenraum genügend Höhe für die Person im Rollstuhl gewinnt. Über eine Klapprampe fährt man ins Auto hinein. Die Klapprampen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Eine längere Rampe hat eine geringere Steigung, das erleichtert das Hineinschieben der Person im Rollstuhl. Eine im Auto eingebaute Seilwinde hilft, den Rollstuhl ins Auto zu ziehen. So kann auch eine körperlich beeinträchtigte Hilfsperson jemanden im Rollstuhl ins Auto verladen.

Links: Ein Reha-Autokindersitz unterstützt die Kopf- und die Rumpfkontrolle.
Rechts: Über die Rampe gelangt ein Rollstuhl mühelos in ein Fahrzeug.
Sicherer Transport im Rollstuhl
Für den Transport im Auto muss der (Elektro-)Rollstuhl dafür zugelassen und nach der aktuellen ISO-Norm geprüft sein. Auch muss der Rollstuhl mit Gurten am Boden und die darin sitzende Person wie in einem normalen Autositz mit einem Dreipunktgurt gesichert werden. Noch besser ist ein zusätzlich eingebauter wegschwenkbarer Kopf- und Rückenprotektor.
Elektroautos
Elektroautos sind im Trend. Was bedeutet das für Menschen, die in Autos Fahrhilfen benötigen? Für Selbstfahrende ändert sich nur wenig. Fahrhilfen wie ein Gasring können auch in Elektroautos eingebaut werden. Statt zu tanken, lädt man bei einem Elektroauto die Batterien an einer Ladestation oder zu Hause. Doch Achtung: Für die Position der Ladeanschlüsse an den Autos gibt es keine Richtlinien. Der Ladeanschluss kann sich irgendwo rund ums Auto befinden.
Menschen im Rollstuhl sollten sich vor dem Anschaffen eines Elektroautos mit diesen Fragen befassen:
– Wo kann ich zu Hause die Ladestation montieren lassen?
– Erreiche ich den Ladeanschluss am Auto und die Ladestation mit dem Rollstuhl?
– Muss ich unter Umständen mein Auto anders als gewohnt parkieren, um den Ladeanschluss am Auto gut zu erreichen? Ist dann noch Platz für den Transfer vom Rollstuhl ins Auto vorhanden?
Hilfreiche Informationen gibt das Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze» der Fachstelle Hindernisfreie Architektur. Interessierte können sie unter www.hindernisfreie-architektur.ch herunterladen.
Elektroauto als Rollstuhltransporter
Die Batterien eines Elektroautos befinden sich in der Regel im Fahrzeugboden. Deswegen stellt sich die Frage, ob der Autoumbauer solche Fahrzeuge noch mit einem Heckausschnitt und einer Rampe für den Transport von Rollstuhlfahrenden versehen kann. Bei grösseren Fahrzeugen, wie beim Peugeot e‑Traveller oder Opel Zafira‑e Life, kann er den Heckausschnitt ohne Nachteile für den Rollstuhlfahrenden mit derselben Ausschnittgrösse und Innenhöhe erstellen wie beim Pendant mit Verbrennungsmotor.
Wer lieber ein kleineres Elektrofahrzeug wie einen Citroën Berlingo oder Opel Combo möchte, wird dieses in Kürze mit Heckausschnitt im Angebot finden. Auch hier setzen Autoumbauer alles daran, dass Rollstuhlfahrende Elektroautos nutzen können.
Interessierte sollten frühzeitig einen Autoumbauer kontaktieren, damit dieser den Umfang der notwendigen Anpassungen abschätzen kann. Die Batterien machen ein Auto schwerer. Zusammen mit den notwendigen Einbauten, wie einem Rollstuhllift, kann das maximal zugelassene Gesamtgewicht schon fast erreicht sein. Heisst: Es können nur beschränkt weitere Passagiere mitfahren.
Finanzierung und Unterstützung
Menschen im IV-Alter können Anpassungen am Auto bei der Invalidenversicherung (IV) beantragen. In der Regel übernimmt die IV Autoanpassungen gemäss dem Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI). Dies gilt sowohl für Selbstfahrende als auch Rollstuhltransport. Mehrkosten, die infolge der Auswahl eines für den Umbau ungeeigneten Fahrzeugs entstehen, übernimmt die IV nicht. Auf Rückbaukosten besteht kein Anspruch. Schafft sich jemand einen Neuwagen an, kann die IV frühestens nach zehn Jahren oder nach 200000 Kilometern einen erneuten Umbau bei einem anderen Auto finanzieren. Wechselt man das Auto früher, gibt es einen Pro-rata-Abzug. Bei Gebrauchtwagen ist dies nach sechs Jahren der Fall.
Finanziert die IV Änderungen an einem Neuwagen, kann die Autobesitzerin oder der Autobesitzer gemäss Art. 18 der Zollverordnung (ZV) bei der zuständigen Zollkreisdirektion eine Zollrückerstattung verlangen. Informationen dazu gibt es auf der Website der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (www.spv.ch/de/was_wir_tun/weitere_dienstleistungen/auto/flottenrabatt). Dort finden sich auch Hinweise über den kantonal geregelten Erlass der Motorfahrzeugsteuer. Mitglieder von Behindertenorganisationen können prüfen, ob bei diesen ein Flottenrabatt besteht. Die Organisationen kennen weitere Finanzierungsquellen und helfen weiter. Auch bei der Pro Infirmis können Interessierte bei finanziellen Problemen anfragen. Die Hilfsmittelzentren der SAHB beraten gerne und vermitteln Adressen von Autoumbauern.

Links: Ein Heckausschnitt bei einem herkömmlichen Kleinbus.
Mitte: Der Rollstuhl ist am Boden mit Gurten gesichert, der Rückenprotektor schützt zusätzlich.
Rechts: Auch bei E‑Fahrzeugen ist ein Heckausschnitt möglich.