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Autos las­sen sich auf vie­le Bedürf­nis­se anpassen

Ein Auto ist für vie­le Men­schen der Schlüs­sel zur Unab­hän­gig­keit. Inwie­fern kön­nen Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen Autos umbau­en und anpas­sen las­sen? Was müs­sen Inter­es­sier­te beim Kauf eines Elek­tro­au­tos wis­sen? Wie kön­nen sie einen Umbau finan­zie­ren? Dar­über berich­tet die­ser Artikel.

Autos lassen sich auf viele Bedürfnisse aufpassen - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz

Ein eige­nes Auto ist für vie­le Men­schen unent­behr­lich. Sei es zum Aus­üben des Beru­fes oder ein­fach für die per­sön­li­che Mobi­li­tät. Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen erleich­tert das eige­ne Auto den All­tag und macht sie unab­hän­gig und spon­ta­ner. Selbst dann, wenn eine Per­son im Roll­stuhl trans­por­tiert wird und nicht selbst fah­ren kann. Fahr­ten mit dem Roll­stuhl­ta­xi erüb­ri­gen sich so. Doch Betrof­fe­ne müs­sen auf dem Weg zu einem indi­vi­du­ell ange­pass­ten Auto viel beach­ten. Die­ser Arti­kel ver­schafft einen kom­pak­ten Über­blick über Anpas­sun­gen an Autos für Selbst- und Mitfahrende.

Auto­fah­ren ler­nen für Neulenkende
Neu­len­ken­de müs­sen den Lern­fahr­aus­weis beim Stras­sen­ver­kehrs­amt bean­tra­gen. Um die Fahr­taug­lich­keit zu prü­fen, sind eine medi­zi­ni­sche Abklä­rung und eine Funk­ti­ons­kon­trol­le nötig. Das Stras­sen­ver­kehrs­amt schreibt danach in der ver­kehrs­me­di­zi­ni­schen Ver­fü­gung vor, wel­che Fahr­hil­fen die Len­ke­rin oder der Len­ker benö­tigt, um selbst fah­ren zu kön­nen. Erst nach dem Erhalt die­ser Ver­fü­gung soll­te sie oder er das Fahr­zeug aus­wäh­len. Der Auto­um­bau­er passt es gemäss der Ver­fü­gung an. Nach bestan­de­ner Theo­rie­prü­fung erhal­ten Neu­len­ken­de den Lern­fahr­aus­weis und dür­fen Fahr­stun­den neh­men. Erfol­gen die­se im eige­nen, indi­vi­du­ell umge­bau­ten Auto, kön­nen sie sich wäh­rend der Fahr­stun­den dar­an gewöh­nen. Dies ist bei der Prü­fungs­fahrt sicher von Vorteil.

Haben Neu­len­ken­de noch kein eige­nes umge­bau­tes Auto, kön­nen spe­zia­li­sier­te Fahr­lehr­per­so­nen ein pas­sen­des zur Ver­fü­gung stel­len oder eines für die Fahr­stun­den beschaf­fen. Zum Bei­spiel bei Auto­um­bau­ern, Dri­ve­s­wiss Han­di­cap oder der Stif­tung Cere­bral. Nach bestan­de­ner Füh­rer­prü­fung erhal­ten Neu­len­ken­de ihren Füh­rer­aus­weis, in dem auch die per­sön­li­chen Auf­la­gen auf­ge­führt sind.

Len­ken­de mit bestehen­dem Führerausweis
Es gibt vie­le Grün­de, war­um Len­ken­de auf ein umge­bau­tes Auto ange­wie­sen sind. Manch­mal machen sich die kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen beim Auto­fah­ren schlei­chend bemerk­bar. Teil­wei­se nimmt das die betrof­fe­ne Per­son bei pro­gre­di­en­tem Krank­heits­ver­lauf noch nicht wahr, oder sie ver­drängt es. Jedoch kön­nen Len­ken­de für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­men­de so zur Gefahr wer­den. Dar­um soll­ten sie bei ers­ten Anzei­chen ihre Fahr­fä­hig­keit beim Stras­sen­ver­kehrs­amt von Fach­leu­ten prü­fen las­sen. Die­se ent­schei­den, ob die Len­ken­den noch ohne Hil­fen fah­ren dür­fen. Brau­chen sie Fahr­hil­fen, bestimmt wie­der­um das Stras­sen­ver­kehrs­amt mit­tels der ver­kehrs­me­di­zi­ni­schen Ver­fü­gung, wie das Auto ange­passt wer­den muss.

Es kommt vor, dass das Stras­sen­ver­kehrs­amt Len­ken­den anläss­lich der Funk­ti­ons­kon­trol­le den Füh­rer­aus­weis vor­läu­fig ent­zieht. Nach erfolg­tem Fahr­zeug­um­bau oder erfolg­ter Rück­spra­che mit einer Fahr­lehr­per­son stellt das Stras­sen­ver­kehrs­amt den Betrof­fe­nen einen Lern­fahr­aus­weis aus. So kön­nen sie das Fah­ren mit dem ange­pass­ten Auto üben und eine prak­ti­sche Füh­rer­prü­fung able­gen. Wur­de der Füh­rer­aus­weis im Vor­feld nicht ent­zo­gen, ist nur eine Kon­troll­fahrt beim Stras­sen­ver­kehrs­amt not­wen­dig. Auch in die­sem Fall wer­den die Auf­la­gen im Füh­rer­schein auf­ge­führt. Betrof­fe­ne dür­fen nur noch Fahr­zeu­ge len­ken, die die Auf­la­gen erfül­len. Eine sol­che kann gar nur eine Getrie­be­au­to­ma­tik sein.

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Mit einem Joy­stick kann man ein Auto ein­hän­dig oder mit bei­den Hän­den steuern.

Fahr­zeug­an­pas­sun­gen für Selbstfahrende
Eine Vor­ab­klä­rung bei einem Auto­um­bau­er ist sehr emp­feh­lens­wert. Nicht jedes Auto eig­net sich für alle Umbau­ten. Auch kann ein Umbau – ver­gli­chen mit einem ande­ren Modell – erheb­li­che Mehr­kos­ten ver­ur­sa­chen. Inter­es­sier­te kön­nen bei einer spe­zia­li­sier­ten Werk­statt abklä­ren, ob sich ein bestimm­tes Auto für den Umbau eig­net und die Kos­ten im Rah­men sind. Für Selbst­fah­ren­de gibt es unzäh­li­ge Umbau­sys­te­me, um ein Auto zu steu­ern und einen Roll­stuhl zu ver­la­den. Die fol­gen­den Vari­an­ten bie­ten einen Über­blick über die wich­tigs­ten und häu­figs­ten Möglichkeiten.

Lenk­hil­fen
Ein Lenk­rad­dreh­knopf kann das Len­ken eines Autos erheb­lich erleich­tern. Die­ser lässt sich bei Bedarf erwei­tern, sodass er auch Funk­tio­nen wie Blin­kern oder die Schei­ben­wi­scher­be­tä­ti­gung erfül­len kann. Wich­tig: Das Stras­sen­ver­kehrs­amt ver­langt, dass man sol­che Lenk­hil­fen bedie­nen kann, ohne das Lenk­rad los­las­sen zu müssen.

Man­che Men­schen fah­ren mit dem Roll­stuhl direkt hin­ter das Lenk­rad, kön­nen aber das Lenk­rad nicht benut­zen. Sie steu­ern das Auto über einen Joystick.

Brems- und Beschleunigungshilfen
Für das Bedie­nen von Gas und Brem­se mit der Hand gibt es vie­le Vari­an­ten. Zu den häu­figs­ten zäh­len der Gas­ring vor oder hin­ter dem Lenk­rad, kom­bi­niert mit einem Hebel für die Betriebs­brem­se. Mög­lich sind auch Sys­te­me mit einem Kom­bi­he­bel für Gas und Brem­se in Ver­bin­dung mit einem Lenk­rad­dreh­knopf. Bei­de Vari­an­ten haben Vor- und Nach­tei­le bei der Bedie­nung. Die SAHB emp­fiehlt, die Sys­te­me vor dem Umbau auf einer Pro­be­fahrt beim Auto­bau­er auszuprobieren.

Assis­tenz­hil­fen ab Werk
Es gibt vie­le hilf­rei­che Auto­zu­be­hö­re ab Werk. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Regen­sen­so­ren, akus­ti­sche Ein­park­hil­fen, Rück­fahr­ka­me­ras und elek­trisch ver­stell­ba­re Rück­spie­gel. Sol­che Hil­fen kön­nen zusätz­lich zum Fahr­zeug­um­bau unter­stüt­zen und stei­gern den Fahr­kom­fort. Was mög­lich ist, hängt auch vom Bud­get der Len­ke­rin bzw. des Len­kers ab.

Eine wei­te­re nütz­li­che Hil­fe ab Werk ist ein elek­tri­scher Fah­rer­sitz, der den Trans­fer ins und aus dem Auto erleichtert.

Doch die­se Sys­te­me haben auch Nach­tei­le. Ver­wen­det zum Bei­spiel eine Per­son einen Lenk­rad­dreh­knopf, merkt die Spur­hal­te­as­sis­tenz nicht, dass jemand das Lenk­rad fest­hält. Das muss tech­nisch gelöst wer­den, sonst gibt es stän­dig eine Warnmeldung.

Roll­stuhl­ver­la­de­hil­fen
Roll­stuhl­fah­ren­de müs­sen nach dem Trans­fer ins Auto den Roll­stuhl selbst­stän­dig ver­la­den kön­nen. Dazu gibt es ver­schie­de­ne Sys­te­me, wie den ein­fa­chen Seil­zug­lift. Das Auto braucht dafür eine auto­ma­ti­sche Schwenk- oder Schie­be­tü­re. Der Roll­stuhl wird dabei beim Ein­zie­hen von Hand mit dem Seil­zug geführt und steht danach im Auto in einer Roll­stuhl­box. Ist das Füh­ren des Roll­stuhls von Hand nicht mög­lich, gibt es Ver­la­de­hil­fen, die den Roll­stuhl nach des­sen Befes­ti­gung an der Ver­la­de­hil­fe gänz­lich selbst­stän­dig ins Auto trans­fe­rie­ren. Für das ein­fa­che Aus­la­den ist der Boden der Roll­stuhl­box auf Höhe der Tür­schwel­le mon­tiert. Der Roll­stuhl fährt so beim Aus­la­den prak­tisch ohne Kraft­auf­wand aus dem Auto.

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Links: Ein Gas­ring kann über oder wie hier hin­ter dem Lenk­rad ange­bracht sein.
Rechts: Der platz­spa­ren­de Seil­zug zieht den Roll­stuhl ins Fahrzeug.

Trans­fer­hil­fen
Bei moder­nen Fahr­zeu­gen ist die Distanz zwi­schen Roll­stuhl und Fah­rer­sitz so gross, dass dies den Trans­fer vom Roll­stuhl ins Auto im schlimms­ten Fall ver­un­mög­licht. Hier hilft ein im Auto fix mon­tier­tes abklapp­ba­res Rutsch­brett, die Distanz vom Roll­stuhl zum Fah­rer­sitz zu überwinden.

Fahr­zeug­an­pas­sun­gen für Mitfahrende
Eine pas­sen­de Lösung muss her, wenn die kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen den Ein­stieg ins Auto erschwe­ren oder der Trans­fer vom Roll­stuhl auf den Bei­fah­rer­sitz nur noch mühe­voll mög­lich ist. Ein ein­ge­bau­ter Schwenk­sitz auf der Bei­fah­rer­sei­te löst das Ein- und das Aus­stei­ge­pro­blem ele­gant, ohne dass Nut­zen­de ein neu­es Auto brau­chen. Doch genügt die­se Anpas­sung in ein paar Jah­ren noch? Beim Auto­kauf soll­ten Nut­zen­de die zukünf­tig mög­li­chen Sze­na­ri­en vor Augen haben und sich ein Fahr­zeug anschaf­fen, das sie spä­ter an wei­te­re Bedürf­nis­se anpas­sen las­sen können.

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Links: Das Rutsch­brett lässt sich auf- und abklap­pen und ver­rin­gert die Distanz vom Auto­sitz zum Rollstuhl.
Rechts: Ein Schwenk-Hub-Sitz lässt sich nach dem Her­aus­dre­hen aus dem Auto auf die Sitz­hö­he des Roll­stuhls bringen.

Auf einem regu­lä­ren Sitz­platz mitfahren
Das Mit­fah­ren in einem Auto auf einem regu­lä­ren Sitz­platz ist die sichers­te Vari­an­te. Die­ser ist dank stan­dard­mäs­sig ein­ge­bau­ter Gur­te, Air­bags und Kopf­stüt­ze opti­mal geschützt. Damit Mit­fah­ren­de die­se vom Her­stel­ler ver­bau­ten Sicher­heits­ele­men­te nut­zen kön­nen, bie­ten sich Trans­fer­hil­fen wie ein Dreh­kis­sen, ein Rutsch­brett und zusätz­li­che Grif­fe an. Sofern der Platz aus­reicht, kann ein Schwenk-Hub-Sitz auf der Bei­fah­rer­sei­te ein­ge­baut wer­den. Bei einem Fahr­zeug mit Schie­be­tü­re ist der Ein­bau des Schwenk-Hub-Sit­­zes in der zwei­ten Sitz­rei­he ide­al. Hilfs­per­so­nen oder die Nut­zen­den selbst sen­ken den Schwenk-Hub-Sitz bei Bedarf nach dem Her­aus­dre­hen aus dem Auto auf die Sitz­hö­he des Roll­stuhls. Mög­lich sind auch Trans­fer­lif­ter, die man auf der Bei­fah­rer­sei­te des Autos ein­bau­en las­sen kann.

Kin­der bis zwölf Jah­re müs­sen von Geset­zes wegen einen Kin­der­sitz benut­zen. Passt ein han­dels­üb­li­cher Kin­der­sitz wegen feh­len­der Kopf- und Rumpf­kon­trol­le nicht mehr, kann ein Reha-Auto­kin­­der­­sitz Abhil­fe schaf­fen. Die­se gibt es in vie­len Vari­an­ten und mit spe­zi­el­lem Zube­hör im Reha-Fachhandel.

Im Roll­stuhl mitfahren
Ist der Trans­fer vom Roll­stuhl auf einen regu­lä­ren Auto­sitz nicht mög­lich, kann die Per­son im Roll­stuhl sit­zend mit­fah­ren. Dies bedingt ein zum Roll­stuhl­trans­por­ter umge­bau­tes Auto. Bei der Wahl des Autos ist eini­ges zu berück­sich­ti­gen, zum Bei­spiel wie gross die Fami­lie ist oder noch wird und wie das Auto ein­ge­setzt wer­den soll.

Klein­bus­se ver­fü­gen oft über eine genü­gen­de Ein­­fahrts- und Innen­hö­he. So kön­nen Hilfs­per­so­nen den Roll­stuhl über eine ein­fa­che Tele­skopram­pe oder mit einer fest mon­tier­ten Klapp­ram­pe ins Auto schie­ben. Ein Fahr­zeug mit nied­ri­ger Lade­kan­ten­hö­he ist hier­bei von Vor­teil. Anstel­le der Ram­pe ist auch der Ein­bau eines Lif­ters oder einer Hebe­büh­ne mög­lich, sie brau­chen aber im Auto ihren Platz. Kei­nen Platz im Auto benö­tigt dage­gen ein Kas­set­ten­lift, der unter dem Fahr­zeug­bo­den ein­ge­baut wird. Dadurch hat das Auto eine gerin­ge­re Boden­frei­heit, die­ser Nach­teil lässt sich – sofern tech­nisch mög­lich – mit einer Fahr­zeug­an­pas­sung behe­ben. Der Vor­teil eines Auto­um­baus ohne Heck­aus­schnitt ist klar der grös­se­re nutz­ba­re Innen­raum. Die­ser eig­net sich auch für ande­re Zwe­cke, etwa zum Mit­füh­ren wei­te­rer Hilfs­mit­tel oder als Stau­raum für die Feri­en. Hier kann man den Roll­stuhl­platz auch anstel­le des Bei­fah­rer­sit­zes ein­rich­ten – der Boden im Auto ist eben, und die Per­son im Roll­stuhl kann bis ganz nach vor­ne fahren.

Fahr­zeu­ge mit gerin­ger Innen­hö­he benö­ti­gen für das Mit­füh­ren einer Per­son im Roll­stuhl einen Heck­aus­schnitt. Das heisst, man muss den Fahr­zeug­bo­den im Heck des Autos mas­siv abän­dern. Der Boden wird dabei tie­fer gesetzt, damit man im Innen­raum genü­gend Höhe für die Per­son im Roll­stuhl gewinnt. Über eine Klapp­ram­pe fährt man ins Auto hin­ein. Die Klapp­ram­pen gibt es in ver­schie­de­nen Aus­füh­run­gen. Eine län­ge­re Ram­pe hat eine gerin­ge­re Stei­gung, das erleich­tert das Hin­ein­schie­ben der Per­son im Roll­stuhl. Eine im Auto ein­ge­bau­te Seil­win­de hilft, den Roll­stuhl ins Auto zu zie­hen. So kann auch eine kör­per­lich beein­träch­tig­te Hilfs­per­son jeman­den im Roll­stuhl ins Auto verladen.

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Links: Ein Reha-Auto­kin­­der­­sitz unter­stützt die Kopf- und die Rumpfkontrolle.
Rechts: Über die Ram­pe gelangt ein Roll­stuhl mühe­los in ein Fahrzeug.

Siche­rer Trans­port im Rollstuhl
Für den Trans­port im Auto muss der (Elektro-)Rollstuhl dafür zuge­las­sen und nach der aktu­el­len ISO-Norm geprüft sein. Auch muss der Roll­stuhl mit Gur­ten am Boden und die dar­in sit­zen­de Per­son wie in einem nor­ma­len Auto­sitz mit einem Drei­punkt­gurt gesi­chert wer­den. Noch bes­ser ist ein zusätz­lich ein­ge­bau­ter weg­schwenk­ba­rer Kopf- und Rückenprotektor.

Elek­tro­au­tos
Elek­tro­au­tos sind im Trend. Was bedeu­tet das für Men­schen, die in Autos Fahr­hil­fen benö­ti­gen? Für Selbst­fah­ren­de ändert sich nur wenig. Fahr­hil­fen wie ein Gas­ring kön­nen auch in Elek­tro­au­tos ein­ge­baut wer­den. Statt zu tan­ken, lädt man bei einem Elek­tro­au­to die Bat­te­rien an einer Lade­sta­ti­on oder zu Hau­se. Doch Ach­tung: Für die Posi­ti­on der Lade­an­schlüs­se an den Autos gibt es kei­ne Richt­li­ni­en. Der Lade­an­schluss kann sich irgend­wo rund ums Auto befinden.

Men­schen im Roll­stuhl soll­ten sich vor dem Anschaf­fen eines Elek­tro­au­tos mit die­sen Fra­gen befassen:
– Wo kann ich zu Hau­se die Lade­sta­ti­on mon­tie­ren lassen?
– Errei­che ich den Lade­an­schluss am Auto und die Lade­sta­ti­on mit dem Rollstuhl?
– Muss ich unter Umstän­den mein Auto anders als gewohnt par­kie­ren, um den Lade­an­schluss am Auto gut zu errei­chen? Ist dann noch Platz für den Trans­fer vom Roll­stuhl ins Auto vorhanden?

Hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen gibt das Merk­blatt 150 «Roll­stuhl­ge­rech­te Lade­plät­ze» der Fach­stel­le Hin­der­nis­freie Archi­tek­tur. Inter­es­sier­te kön­nen sie unter www.hindernisfreie-architektur.ch herunterladen.

Elek­tro­au­to als Rollstuhltransporter
Die Bat­te­rien eines Elek­tro­au­tos befin­den sich in der Regel im Fahr­zeug­bo­den. Des­we­gen stellt sich die Fra­ge, ob der Auto­um­bau­er sol­che Fahr­zeu­ge noch mit einem Heck­aus­schnitt und einer Ram­pe für den Trans­port von Roll­stuhl­fah­ren­den ver­se­hen kann. Bei grös­se­ren Fahr­zeu­gen, wie beim Peu­geot e‑Traveller oder Opel Zafira‑e Life, kann er den Heck­aus­schnitt ohne Nach­tei­le für den Roll­stuhl­fah­ren­den mit der­sel­ben Aus­schnitt­grös­se und Innen­hö­he erstel­len wie beim Pen­dant mit Verbrennungsmotor.

Wer lie­ber ein klei­ne­res Elek­tro­fahr­zeug wie einen Citro­ën Ber­lin­go oder Opel Com­bo möch­te, wird die­ses in Kür­ze mit Heck­aus­schnitt im Ange­bot fin­den. Auch hier set­zen Auto­um­bau­er alles dar­an, dass Roll­stuhl­fah­ren­de Elek­tro­au­tos nut­zen können.

Inter­es­sier­te soll­ten früh­zei­tig einen Auto­um­bau­er kon­tak­tie­ren, damit die­ser den Umfang der not­wen­di­gen Anpas­sun­gen abschät­zen kann. Die Bat­te­rien machen ein Auto schwe­rer. Zusam­men mit den not­wen­di­gen Ein­bau­ten, wie einem Roll­stuhl­lift, kann das maxi­mal zuge­las­se­ne Gesamt­ge­wicht schon fast erreicht sein. Heisst: Es kön­nen nur beschränkt wei­te­re Pas­sa­gie­re mitfahren.

Finan­zie­rung und Unterstützung
Men­schen im IV-Alter kön­nen Anpas­sun­gen am Auto bei der Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV) bean­tra­gen. In der Regel über­nimmt die IV Auto­an­pas­sun­gen gemäss dem Kreis­schrei­ben über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (KHMI). Dies gilt sowohl für Selbst­fah­ren­de als auch Roll­stuhl­trans­port. Mehr­kos­ten, die infol­ge der Aus­wahl eines für den Umbau unge­eig­ne­ten Fahr­zeugs ent­ste­hen, über­nimmt die IV nicht. Auf Rück­bau­kos­ten besteht kein Anspruch. Schafft sich jemand einen Neu­wa­gen an, kann die IV frü­hes­tens nach zehn Jah­ren oder nach 200000 Kilo­me­tern einen erneu­ten Umbau bei einem ande­ren Auto finan­zie­ren. Wech­selt man das Auto frü­her, gibt es einen Pro-­ra­­ta-Abzug. Bei Gebraucht­wa­gen ist dies nach sechs Jah­ren der Fall.

Finan­ziert die IV Ände­run­gen an einem Neu­wa­gen, kann die Auto­be­sit­ze­rin oder der Auto­be­sit­zer gemäss Art. 18 der Zoll­ver­ord­nung (ZV) bei der zustän­di­gen Zoll­kreis­di­rek­ti­on eine Zoll­rück­erstat­tung ver­lan­gen. Infor­ma­tio­nen dazu gibt es auf der Web­site der Schwei­zer Para­­p­le­­gi­ker-Ver­­ei­­ni­­gung (www.spv.ch/de/was_wir_tun/weitere_dienstleistungen/auto/flottenrabatt). Dort fin­den sich auch Hin­wei­se über den kan­to­nal gere­gel­ten Erlass der Motor­fahr­zeug­steu­er. Mit­glie­der von Behin­der­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen kön­nen prü­fen, ob bei die­sen ein Flot­ten­ra­batt besteht. Die Orga­ni­sa­tio­nen ken­nen wei­te­re Finan­zie­rungs­quel­len und hel­fen wei­ter. Auch bei der Pro Infir­mis kön­nen Inter­es­sier­te bei finan­zi­el­len Pro­ble­men anfra­gen. Die Hilfs­mit­tel­zen­tren der SAHB bera­ten ger­ne und ver­mit­teln Adres­sen von Autoumbauern.

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Links: Ein Heck­aus­schnitt bei einem her­kömm­li­chen Kleinbus.
Mit­te: Der Roll­stuhl ist am Boden mit Gur­ten gesi­chert, der Rücken­pro­tek­tor schützt zusätzlich.
Rechts: Auch bei E‑Fahrzeugen ist ein Heck­aus­schnitt möglich.