Ein innovativer Roboterarm ermöglicht Menschen mit hoher Lähmung neue Freiheiten. Denn in einem sich relativ schnell wandelnden Hilfsmittelumfeld sucht und findet die SAHB Wege, streng nach dem Slogan «Wir finden Lösungen», wie diese Hilfsmittel im bestehenden Hilfsmittelsystem in der Schweiz abgegeben werden können.
Ein revolutionäres Hilfsmittel sorgt aktuell in der Schweiz für Aufsehen – und für juristische und sozialversicherungsrechtliche Diskussionen. Es handelt sich um einen robotischen Arm, der direkt an einem Elektrorollstuhl oder Tisch befestigt werden kann. Mit seiner Drei-Finger-Greiftechnik und der sensorischen Steuerung ermöglicht er Menschen mit hoher Lähmung Tätigkeiten, die für viele andere selbstverständlich sind – etwa essen, trinken, sich das Gesicht berühren, den Kopf kratzen oder die Brille richten. Dieser Roboterarm ermöglicht Schwerstgelähmten einen entscheidenden Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Teilhabe am Alltag. Die Funktionen und Vorteile sind dem Erlebnisbericht mit Severin Bischof eindrücklich zu entnehmen.
Technologie mit Perspektive
Die Roboterhand ist mit Sensorik ausgestattet, die eine nutzende Person selbst steuern kann. Gesteuert wird sie über den bereits vorhandenen Joystick des Elektrorollstuhls oder über spezielle Eingabemethoden wie Zungensteuerung, Saug-Blas-Steuerung, Augen‑, Kopf- oder Fusssteuerung. Dies je nach individuellen Fähigkeiten des betroffenen Menschen. Die Technologie passt sich damit hochgradig personalisiert an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer an.
Der Mehrwert liegt auf der Hand: Menschen mit vollständiger oder hoher Tetraplegie oder vergleichbaren Einschränkungen wie Multipler Sklerose (MS) oder Amyotropher Lateralsklerose (ALS) sind bei einfachen Selbstpflegehandlungen nicht mehr permanent auf Hilfe Dritter angewiesen. Stattdessen erhalten sie ein Stück Autonomie zurück – ein selbstbestimmtes Leben rückt dadurch erstmals in greifbare Nähe. Wer einmal erlebt hat, wie bei einer erstmaligen Erprobung eines solchen Roboterarmes der Gesichtsausdruck der betroffenen, «im Körper gefangenen Menschen» sich energievoll in Schmunzeln und Strahlen ändert, weiss sofort, welche Dimension sich durch diese Hilfsmittel für die Betroffenen eröffnet. Genau deshalb ist es der SAHB ein Anliegen, sich um das Ebnen des oft steinigen Weges bis zur Finanzierung einzusetzen.

Ein Exoskelett, wie es auf dem Bau zum Einsatz kommt, verleiht Anwenderinnen und Anwendern eine Extraportion Kraft, wenn die Arme müde werden, und entlastet gleichzeitig den Nacken. (Foto: Festool)
Rechtliche Herausforderung und Präzedenzfall
So überzeugend die technische Entwicklung auch ist, so holprig war und ist ihr Weg durch die sozialversicherungsrechtlichen Instanzen. Der robotische Arm kann derzeit keiner Hilfsmittelkategorie der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) zugeordnet werden. Die HVI stammt aus einer Zeit, in der solche Technologien schlicht noch nicht existiert haben.
Der Roboterarm erfüllt die bundesgerichtliche Definition eines Hilfsmittels nicht. Die Definition wird in mehreren Bundesgerichtsurteilen genau beschrieben. Entsprechend haben die IV-Stellen erste Gesuche für die Kostenübernahme zunächst abgelehnt. Der Roboterarm ist nicht direkt einer Kategorie in der HVI zuordenbar, was zu ablehnenden Entscheiden führte.
Durch das Einschreiten eines Verwaltungsgerichts kam Bewegung in die Sache. In einem konkreten Fall klagte ein schwerstgelähmter Antragsteller gegen die Ablehnung der kantonalen IV-Stelle und bekam recht. Entscheidendes Argument für den Richter war die vergleichbare Kostenstruktur einer myoelektrischen Armprothese: Eine Prothese, die den Arm von der Schulter bis zu den Fingern ersetzt, verursacht ähnlich hohe Kosten. Auch dann, wenn eine betroffene Person beispielsweise noch eine funktionierende zweite Hand besitzt. In solchen Fällen übernimmt die IV-Stelle die Kosten, ohne dass sie die Zweckmässigkeit infrage stellt. Im Unterschied zum Roboterarm wird eine solche Prothese mit dem Körper des Betroffenen verbunden und kann klar einer HVI-Hilfsmittelkategorie zugeordnet werden (Ziff. 1.02 HVI).

neo1 wurde speziell für Personen mit eingeschränkter Arm- und Handfunktion entwickelt. (Foto: Vincent Systems GmbH)
Fachtechnische Unterstützung durch die SAHB
Wesentlichen Anteil am positiven Gerichtsurteil hatte die fundierte Beurteilung durch die SAHB. Sie verglich die robotischen Assistenzarme mit klassischen Prothesenlösungen und zeigte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Dabei wurde deutlich, dass der Nutzen der Robotertechnik im Alltag für Betroffene deutlich über das rein Mechanische hinausgeht – denn sie ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensführung.
Neue Weisung und zukünftige Praxis
Den IV-Stellen wird basierend auf dem kantonalen Gerichtsurteil nahegelegt, dass robotische Assistenzarme unter die Hilfsmittelziffer der Armprothesen subsumiert werden können. Damit liegt es künftig im Ermessen der jeweiligen IV-Stelle, auf Basis der individuellen Verhältnismässigkeit – unter Einbezug von Wohnsituation, Rentenabhängigkeit und Selbstständigkeitspotenzial – über die Kostenübernahme zu entscheiden. Die Kantone können in der föderalistischen Schweiz unterschiedlich entscheiden.
Ein Hilfsmittel mit Signalwirkung für die Zukunft
Die Entwicklung des robotischen Arms für Betroffene markiert einen bedeutenden Fortschritt im Bereich assistiver Technologien. Technisch wie auch sozialrechtlich wird Neuland betreten. Der nun etablierte Präzedenzfall ebnet den Weg für eine systematischere Integration dieser Innovation in die Hilfsmittelversorgung. Bleibt zu hoffen, dass die Regulierung rasch folgt – und Menschen mit schwersten Einschränkungen nicht nur technisch, sondern auch rechtlich der Weg in ein selbstbestimmtes Leben geebnet wird. Die SAHB hofft auf viele strahlende Gesichter bei den noch folgenden Ersterprobungen des neuen Hilfsmittels.

Die myoelektrische Handorthese Exomotion® hand one erfasst vorhandene Muskelsignale und wandelt diese in Greifbewegungen um. (Foto: HKK Bionics GmbH)
Technologische Innocationen für mehr Unabhängigkeit
Technologische Hilfsmittel eröffnen Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen neue Wege zu mehr Selbstbestimmung. Sprachgesteuerte Assistenzsysteme, moderne Exoskelette oder smarte Rollstuhlsteuerungen zeigen, wie digitale Innovationen die Lebensqualität nachhaltig verbessern können.
Die digitale Elektrotechnik hat bemerkenswerte Fortschritte gemacht, die Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen neue Wege zu mehr Autonomie und Lebensqualität eröffnen. Von myoelektrischen Exoskeletten über intelligente Rollstuhlsteuerungen bis zu teilautonomen Fahrzeugen – die Bandbreite an assistiven Technologien wächst stetig.
Sprachgesteuerte Behelfe
Dank gängigen Sprachassistenten, wie Siri oder Alexa, sind heute diverse Geräte über Sprachbefehle steuerbar. Das Licht geht an, die Heizung kann gesteuert werden, die Kamera vor der Haustüre zeigt, wer vor dem Haus ist, und die elektrische Tür lässt sich über Sprachbefehle steuern. Durch das Smartphone können auch Menschen mit schwerster Lähmung von diesen Technologien profitieren. Die SAHB unterstützt und berät Interessierte schweizweit direkt vor Ort, denn viele Betroffene benötigen Hilfe beim Anwenden solcher Assistenten.
Exoskelette: neue Mobilität durch Technik
Ein Exoskelett, zu deutsch Aussenskelett, ist ein von aussen am Körper getragenes mechanisches Gerüst, das die Trägerin oder der Träger unterstützt oder stärkt. Zum Beispiel bei körperlicher Arbeit in der Industrie oder auf dem Bau. Die Idee dahinter ist, den Körper mit einem Stützkorsett zu unterstützen. Unternehmen wie Hilti oder Festool haben ein eigenes Branchenfeld für Exoskelette eröffnet. Nebst dem beruflichen Kontext gibt es auch Exoskelette für die Rehabilitation und die private Nutzung im Alltag als Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. Durch sie gewinnen Menschen mit Lähmungen oder Muskelschwächen verloren gegangene Bewegungsfunktionen teilweise zurück. Sie helfen beispielsweise beim Aufstehen, beim Gehen oder beim Heben von Gegenständen.

Munevo Drive erkennt Kopfbewegungen und wandelt sie in Steuersignale für den Elektrorollstuhl um. (Foto: Munevo GmbH)
neo1 von Vincent Systems
neo1 ist ein myoelektrisches Exoskelett für die obere Extremität, das sich unter der Kleidung tragen lässt. Es wurde speziell für Personen mit eingeschränkter Arm- und Handfunktion entwickelt, etwa nach Schlaganfällen oder Plexusverletzungen. Durch das Erfassen von Muskelsignalen ermöglicht es gezielte Bewegungen und unterstützt so das Wiedererlangen von Alltagsfähigkeiten.
Exomotion® hand one von HKK Bionics
Die Exomotion® hand one ist eine myoelektrische Handorthese, die Menschen mit schlaffer oder spastischer Lähmung der Hand das Greifen wieder ermöglicht. Sie erfasst vorhandene Muskelsignale – auch aus alternativen Muskelgruppen – und wandelt diese in Greifbewegungen um. Dies erleichtert viele alltägliche Aufgaben und fördert die Selbstständigkeit.
Intelligente Rollstuhlsteuerung: munevo Drive oder MyEcc
Für Menschen mit sehr eingeschränkter Mobilität bietet munevo Drive eine innovative Lösung. Diese smarte Rollstuhlsteuerung basiert auf einer Datenbrille, die Kopfbewegungen erkennt und in Steuersignale für den Elektrorollstuhl umwandelt. So können Nutzende ihren Rollstuhl freihändig und intuitiv steuern – eine elegante Alternative zu herkömmlichen Steuerungssystemen. Die Brille lässt sich mit geringem Aufwand im Hilfsmitteldepot der SAHB bewirtschaften. Die kostenintensive Anschaffung relativiert sich dadurch.
Mit MyEcc wird ein Rollstuhl mittels Bewegungen der Iris gesteuert. Auch diese Steueroption ermöglicht es Betroffenen, ein Stück Selbstbestimmung zurückzubekommen. Die SAHB hat im Bereich der Sondersteuerung bereits wichtige Hürden für Kostenträger wie IV oder Suva und damit auch für Betroffene abgebaut.
Autonome Fahrzeuge: Mobilität der Zukunft
Selbstfahrende Autos könnten in Zukunft eine bedeutende Rolle für die Mobilität von Menschen mit Behinderungen spielen. Grosses Potenzial bieten Fahrzeuge der Autonomiestufe 5, die vollständig ohne menschliches Eingreifen operieren. Von 2016 bis 2021 waren in Sitten die SmartShuttles «Valère» und «Tourbillon» von PostAuto unterwegs. Sie waren die weltweit ersten autonomen Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt wurden. Die SAHB sieht in diesem Bereich einen wunderbaren, aber bislang nicht umsetzbaren Nutzen für Personen mit schweren Einschränkungen. Wie wäre es, wenn eine Person im Rollstuhl selbstständig ins Auto gelangen, das Ziel der Fahrt eingeben und sicher ans Ziel kommen könnte? Bevor es so weit ist, gibt es noch einige Herausforderungen zu meistern:
– Rollstuhlarretierung: Das sichere und selbstständige Fixieren von Rollstühlen im Fahrzeug ist noch nicht vollständig automatisiert. Docking-Systeme wie Dahl VarioDock™ bieten flexible Lösungen, erfordern jedoch oft manuelle Anpassungen.
– Standardisierung: Die Vielfalt an Rollstuhlmodellen erschwert die Entwicklung einheitlicher Docking-Systeme. Eine branchenweite Standardisierung wäre notwendig, um eine breite Kompatibilität zu gewährleisten.
– Rechtliche Rahmenbedingungen: In vielen Ländern, so auch in der Schweiz und in Deutschland, sind vollständig autonome Fahrzeuge der Stufe 5 noch nicht gesetzlich zugelassen. Pilotprojekte in Städten wie Hamburg oder in den USA zeigen jedoch bereits erste Erfolge. Im Feld der assistiven Hilfsmittel sind noch viele Steine aus dem Weg zu räumen. Auch der Begriff Hilfsmittel, der juristisch gesehen nur dann erfüllt ist, wenn es am Körper getragen wird, muss neu überdacht werden.

MyEcc steuert den Rollstuhl mittels Bewegungen der Iris. (Foto: HomeBrace)
Digitale Hilfsmittel als Chance für mehr Inklusion
Die vorgestellten Technologien zeigen eindrücklich, wie digitale Innovationen dazu beitragen können, die Lebensqualität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu verbessern. Während Exoskelette und intelligente Steuerungssysteme bereits heute im Alltag Anwendung finden, steht die Integration der autonomen Fahrzeuge noch vor einigen Herausforderungen. Mit fortschreitender Forschung, technischer Weiterentwicklung und rechtlicher Anpassung liessen sich auch diese Hürden überwinden – auf dem Weg zu einer inklusiveren Mobilität für alle.
Die Fachleute der SAHB stehen neuen Technologien offen gegenüber und finden stets Lösungen. Auch in der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen sucht man nach Wegen, wie und wo welche weiteren Finanzierungsoptionen infrage kommen. Die SAHB hat in diesem Bereich die beratende Funktion, aus fachtechnischer Sicht die neuen Hilfsmittel zu objektivieren sowie Vor- und Nachteile aufzuzeigen.

Der SmartShuttle «Tourbillon» fuhr zwischen 2016 und 2021 autonom durch Sitten. (Foto: PostAuto)