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Auto­an­pas­sun­gen für Selbstfahrer

Tech­nisch hat sich der Auto­bau in den letz­ten Jah­ren enorm
ent­wi­ckelt. Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Selbst­fah­rer mit
kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen, und wer finan­ziert einen Auto­um­bau? Dar­über infor­miert die­ser Artikel.

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Frü­her, als die Autos vor allem über mecha­ni­sche Ver­bin­dun­gen gesteu­ert wur­den, waren auch die Anpas­sun­gen für behin­der­te Auto­fah­rer von sol­chen mecha­ni­schen Hilfs­mit­teln geprägt. Somit war für den Auto­um­bau­er von blos­sem Auge erkenn­bar, wie etwas ange­steu­ert wur­de. Und mit Krea­ti­vi­tät konn­te er vie­le Anpas­sun­gen auch mit ein­fa­chen Mit­teln durchführen.

Doch die Elek­tro­nik im Auto­bau hat sich in den letz­ten Jahr­zehn­ten rasant ent­wi­ckelt. So etwa ist das CAN-Bus-Sys­­tem anstel­le der Kabel­bäu­me getre­ten. Die­ses ver­bin­det die nor­mier­ten Sen­so­ren und Mess­füh­ler digi­tal mit dem Steue­rungs­ge­rät. Ein Ein­griff in die­ses kom­ple­xe Sys­tem for­dert die Auto­um­bau­er enorm her­aus. Allei­ne das Kap­pen eines Park­sen­sor­ka­bels bei einem Heck­aus­schnitt ver­ur­sacht eine Feh­ler­mel­dung auf dem Display.

Über klei­ne Berüh­run­gen steuern
Die Her­stel­ler von behin­der­ten­ge­rech­ten Steue­rungs­sys­te­men müs­sen ihre Kom­po­nen­ten mit der Elek­tro­nik der Autos ver­bin­den. Ein Bei­spiel sind die häu­fig ver­wen­de­ten Mul­ti­funk­ti­ons­dreh­knöp­fe. Die­se mon­tie­ren die Her­stel­ler direkt am Lenk­rad oder auf einem Hand­be­dien­ge­rät (Gas- und Brems­he­bel, sie­he Bild Links).

Mit einem ein­fa­chen Dau­men­druck bedie­nen die Fah­rer die Blinker‑, Scheibenwischer‑, Licht­funk­tio­nen und Hupe (sie­he Bild Rechts). Die moderns­te Aus­füh­rung der Fir­ma Petri+Lehr kom­mu­ni­ziert über Funk­si­gna­le direkt mit der Bord­elek­tro­nik des Fahrzeugs.

Die Inte­gra­ti­on des Mul­ti­funk­ti­ons­knopfs in das CAN-Bus-Sys­­tem der Autos bedingt jedoch, dass die Auto­her­stel­ler eine soge­nann­te «Handycap-CP»-Steuerung für die Kom­mu­ni­ka­ti­on bereit­stel­len. Bei ganz neu­en Autos kann es sein, dass die­se noch fehlt.

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Links: Den Gas- und Brems­he­bel betä­tigt der Fah­rer durch eine ein­fa­che Handbewegung
Rechts: Der Mul­ti­funk­ti­ons­dreh­knopf reagiert per Daumendruck.

Assis­tenz­hil­fen für alle Fälle
Die Auto­her­stel­ler über­trump­fen sich immer wie­der mit Inno­va­tio­nen. Moder­ne Autos ver­fü­gen über vie­le Assis­tenz­hil­fen für das ein­fa­che und siche­re Fah­ren. Es gibt heu­te Abstands­ra­da­re, die im Kolon­nen­ver­kehr ein auto­ma­ti­sches Abbrem­sen und Beschleu­ni­gen aus­lö­sen. Geschwin­dig­keits­as­sis­ten­ten erken­nen Tem­po­schil­der im Vor­bei­fah­ren und zei­gen die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf dem Tacho­me­ter an. Ein­park­hil­fen par­kie­ren das Fahr­zeug in kleins­te Lücken. Die­se Assis­tenz­hil­fen sind ins­be­son­de­re bei Umbau­ten auf Hand­be­trieb vorteilhaft.

Der Auto­mo­bil­her­stel­ler Tes­la baut seri­en­mäs­sig eine Selbst­fahr­as­sis­tenz­hil­fe ein, so dass das Auto ohne wei­te­res Zutun des Fah­rers fährt. Die­se müs­sen jedoch auf­merk­sam sein und die Hän­de am Lenk­rad las­sen, um jeder­zeit die Kon­trol­le zu übernehmen.

Mehr Fahr­kom­fort und Sicherheit
Regen­sen­so­ren geben den Befehl an die Schei­ben­wi­scher und stel­len die­se auto­ma­tisch an. Ein­park­hil­fen, Abstandsen­so­ren und Rück­fahr­ka­me­ras erhö­hen die Sicher­heit und hel­fen ins­be­son­de­re bei Ein­schrän­kun­gen im Hals- und Kopf­be­reich. Die Hän­de, die die Fah­rer zum Steu­ern und Gas geben benö­ti­gen, blei­ben so immer in der rich­ti­gen Posi­ti­on. Auch ohne sol­che Hil­fen müs­sen Park- und Rück­wärts­fahr­ma­nö­ver mög­lich sein. Die Fah­rer müs­sen dann mit Hil­fe der Rück­spie­gel fah­ren. Durch die toten Win­kel besteht immer das Risi­ko, etwas zu übersehen.

All die­se Hil­fen unter­stüt­zen die Fah­rer, stei­gern den Fahr­kom­fort, erhö­hen die Fahr­si­cher­heit oder ver­bes­sern die Öko­no­mie. Sie ent­bin­den die Fah­rer jedoch nie von ihrer Ver­ant­wor­tung. Des­halb sind die meis­ten Fah­rer­as­sis­tenz­sys­te­me so kon­zi­piert, dass die Fah­rer sie jeder­zeit über­steu­ern und die Kon­trol­le über das Auto über­neh­men kön­nen. Auch Fahr­zeug­len­ker mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen müs­sen jeder­zeit bereit sein, das Auto sel­ber zu len­ken, zu brem­sen und zu kontrollieren.

Selbst­fah­ren­de Taxis und moder­ne Autos
Der Taxi­dienst Uber betreibt die ers­ten fah­rer­lo­sen Autos (sie­he Bild). Die­ser Ver­such läuft seit Sep­tem­ber 2016 in der ame­ri­ka­ni­schen Stadt Pitts­burgh. Noch hat es zwei Tech­ni­ker an Bord, die die Fahrt über­wa­chen, doch bald sol­len die Pas­sa­gie­re allei­ne im Auto sit­zen. Die­se neue Tech­nik ermög­licht in Zukunft auch Men­schen mit einer Seh­be­hin­de­rung oder Hirn­ver­let­zung selbst­stän­di­ges Autofahren.

Moder­ne Autos ver­fü­gen über wei­te­re, sehr prak­ti­sche Optio­nen. Es gibt heu­te elek­trisch ver­stell­ba­re Sit­ze bereits ab Werk. So kann man bei­spiels­wei­se für den Trans­fer eines Roll­stuhls den Sitz auf des­sen Höhe sen­ken oder anhe­ben und über die pro­gram­mier­ba­re Ein­stel­lung in die rich­ti­ge Fahr­po­si­ti­on brin­gen. Fer­ner sind anpass­ba­re Auto­sit­ze bei eini­gen, eher geho­be­nen Auto­mar­ken optio­nal erhält­lich. Sie erhö­hen die Kör­per­sta­bi­li­tät und ver­hin­dern das Ermü­den durch eine fal­sche Sitz­po­si­ti­on. Elek­tri­sche Schie­­be- und Heck­tü­ren sind teil­wei­se auch als Opti­on erhält­lich. Die­se kos­ten ab Werk viel weni­ger als bei einer Nach­rüs­tung und sind auch optisch ansprechender.

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Ein selbst­fah­ren­des Taxi von Uber

Die Wahl des Autos
Doch im All­tag braucht es mehr als ange­pass­te Steue­rungs­funk­tio­nen. Roll­stuhl­fah­rer sol­len ihre Stüh­le selbst­stän­dig ein- und aus­la­den kön­nen. Dies geschieht je nach kör­per­li­chen Fähig­kei­ten per Hand, mit einem ein­fa­chen Seil­zug­lift oder voll­au­to­ma­ti­schen Verladehilfen.

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Mit dem ein­fa­chen Seil­zug­lift ist der Roll­stuhl rasch im Auto versorgt.

Wie viel Anpas­sung ist mög­lich und nötig?
Die Grund­la­ge für das Umbau­en von Fahr­zeu­gen ist die tech­ni­sche Ver­fü­gung des Stras­sen­ver­kehrs­am­tes; sie schreibt die tech­ni­schen Anpas­sun­gen für das siche­re Auto­fah­ren vor. Nicht vor­ge­schrie­ben ist in der Regel, wie eine behin­der­te Per­son in das Auto ein­steigt und all­fäl­li­ge Hilfs­mit­tel ver­lädt. Denn dies ist für die Fahr­taug­lich­keit unerheblich.

Die Art der Behin­de­rung, der Ein­satz und die Anzahl Mit­fah­ren­de sind für die Wahl des Autos mass­ge­bend. Eine gros­se Aus­wahl hat etwa eine geh­fä­hi­ge Per­son mit einer Behin­de­rung am rech­ten Bein. Sie benö­tigt ledig­lich ein ver­setz­tes Gas­pe­dal auf der lin­ken Sei­te und ein Fahr­zeug mit auto­ma­ti­schem Getriebe.

Anders im Fall einer Per­son mit einer hohen Tetra­ple­gie, die nicht selbst­stän­dig ins Fahr­zeug trans­fe­rie­ren kann. Damit die Auto­no­mie gewähr­leis­tet ist, muss sie mit einem Elek­tro­roll­stuhl bis hin­ter das Lenk­rad fah­ren und mit ihren gerin­gen Rest­kräf­ten das Auto steu­ern kön­nen. Dies bedingt, dass sich die Sei­­ten- oder Heck­tü­ren auto­ma­tisch öff­nen und der Ein­stieg mit einem Sei­­ten- oder Heck­lift erfolgt.

Danach fährt der Tetra­ple­gi­ker mit dem Elek­tro­roll­stuhl hin­ter das Lenk­rad, wo der Roll­stuhl mecha­­nisch-elek­­trisch ver­rie­gelt wird. Das Ver­rie­geln des Roll­stuhls dient vor allem der Sicher­heit des Fah­rers. Es ver­hin­dert, dass der Roll­stuhl wäh­rend der Fahrt ver­rutscht oder in einer schar­fen Kur­ve umkippt. Mit einem elek­tro­ni­schen Lenk­sys­tem (Joy­stick oder Mini­lenk­rad) steu­ert, lenkt und bremst der Fah­rer. Um einen Umbau eines Fahr­zeugs mit einem Heck- oder Sei­ten­lift zu rea­li­sie­ren, braucht es ein gros­ses und hohes Auto, wie zum Bei­spiel einen VW T6. Die Innen­hö­he des Autos ist wich­tig, da die Per­son im Roll­stuhl auf der Lift­platt­form den Kopf an der Dach­kan­te stos­sen könnte.

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Mit der Ver­la­de­hil­fe lässt sich der Roll­stuhl im Heck oder seit­lich verstauen.

Es gibt vie­les zu beachten
Nebst den bei­den oben beschrie­be­nen Bei­spie­len gibt es sehr vie­le Krank­heits­bil­der mit vie­len Umbau­va­ri­an­ten. Jeder Fall wird indi­vi­du­ell abge­klärt, wobei auch der Krank­heits­ver­lauf in die Auto­wahl mit­ein­be­zo­gen wird. Bei einem pro­gre­di­en­ten Krank­heits­ver­lauf wie etwa Mul­ti­ple Skle­ro­se oder Mus­kel­dys­tro­phie ist eine Ver­la­de­hil­fe für den Roll­stuhl im Kof­fer­raum nicht immer sinnvoll.

Ver­schlech­tert sich das Krank­heits­bild und die Per­son kann nicht mehr gehen, muss sie den Roll­stuhl vom Fah­rer­sitz aus mit einer Ver­la­de­hil­fe hin­ter dem Sitz ver­stau­en kön­nen. Bei Klein­wa­gen ist dies nicht mög­lich und die betrof­fe­ne Per­son muss das Fahr­zeug wech­seln. Doch Obacht: Wer sein Fahr­zeug vor Ablauf der gege­be­nen Frist wech­selt, muss mit finan­zi­el­len Fol­gen rechnen.

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Links: Mit Hil­fe des Sei­ten­lifts kann die Fah­re­rin unkom­pli­ziert ins Fahr­zeug gelangen.
Mit­te: Hier gelangt der Fah­rer durch das Heck zum Lenkrad.
Rechts: Mini­lenk­rad für Tetra­ple­gi­ker – der Fah­rer legt die Hand zwi­schen die Stä­be und fixiert sie so.

Wenn sich die Form des Autos verändert
Es ist üblich, dass die Auto­mo­del­le innert weni­ger Jah­re ein Face­lif­ting erhal­ten. Der Grund­auf­bau bleibt erhal­ten, jedoch wer­den neue Sicher­heits­ele­men­te wie Knie-Air­­bag, Sei­ten­auf­prall­schutz oder Assis­tenz­hil­fen wie ein Tem­po­mat ein­ge­baut. Auch die Form kann sich ändern. Um den Ben­zin­ver­brauch zu sen­ken, wer­den die Karos­se­rien aero­dy­na­mi­scher. Dies bedeu­tet, dass die Auto­hecks immer tie­fer gesetzt wer­den oder das Dach an der Sei­te eine run­de­re Form erhält. Die Bedin­gun­gen für den Fah­rer ändern sich so bei einem Wech­sel auf ein neu­es Auto­mo­dell. Zum Bei­spiel wur­den beim VW Golf die Türen und Tür­schwel­len für einen bes­se­ren Sei­ten­auf­prall­schutz immer brei­ter, somit ver­grös­sert sich beim Trans­fer des Roll­stuhls die Distanz zum Auto­sitz. Das macht einen Trans­fer unter Umstän­den unmög­lich. Mit einem zusätz­li­chen, fest mon­tier­ten Rutsch­brett lässt sich die­ses Pro­blem lösen. Ändert die Auto­form, passt der Roll­stuhl viel­leicht nicht mehr durch die Öff­nung der Heck­klap­pe, oder der Fah­rer stösst beim Trans­fer den Kopf an. Des­halb gilt: Selbst bei einem Fahr­zeug­wech­sel inner­halb der­sel­ben Modell­rei­he muss man genau abklä­ren, ob dies ohne grös­se­re Pro­ble­me mög­lich ist.

Auto­fah­ren lernen
Den Fahr­aus­weis bewil­ligt das Stras­sen­ver­kehrs­amt, dem­zu­fol­ge ist die­ses auch beim Anpas­sen der Autos für Aktiv­fah­rer feder­füh­rend. Um ihre Fahr­taug­lich­keit zu prü­fen, müs­sen sich Inter­es­sier­te medi­zi­nisch abklä­ren las­sen. Das Stras­sen­ver­kehrs­amt schreibt mit­tels der tech­ni­schen Ver­fü­gung die benö­tig­ten Fahr­hil­fen vor. Anhand die­ser Ver­fü­gung passt eine spe­zia­li­sier­te Werk­statt das Auto an. Das Stras­sen­ver­kehrs­amt kon­trol­liert und prüft mit einer Kon­troll­fahrt die Taug­lich­keit die­ser Anpassungen.

Ein Fahr­zeug zu len­ken, heisst üben und noch­mals üben. Dies gilt für alle Neu­len­ker, ob mit oder ohne Ein­schrän­kun­gen. Aber auch das Umstel­len auf ein Fahr­sys­tem, das auf die Behin­de­rung ange­passt ist, erfor­dert oft Fahr­stun­den. Dazu brau­chen die Ler­nen­den einen ent­spre­chen­den Fahr­leh­rer und ein umge­bau­tes Auto. Die­ses muss über die erfor­der­li­chen Steue­rungs­vor­rich­tun­gen ver­fü­gen. Gera­de für Neu­len­ker ist ein Schu­lungs­au­to ide­al. Ins­be­son­de­re bei einem stark pro­gre­di­en­ten Krank­heits­ver­lauf ist es mög­lich, dass der Lern­fahr­aus­weis erteilt, aber der defi­ni­ti­ve Fahr­aus­weis aus medi­zi­ni­schen Grün­den vom Stras­sen­ver­kehrs­amt ver­wei­gert wird. Erfolgt die Schu­lung im eige­nen umge­bau­ten Auto, ist dies umso bes­ser. Fahr­leh­rer ohne geeig­ne­te Fahr­zeu­ge kön­nen sol­che mie­ten; sei dies bei der CP-Stif­­tung, den Auto­um­bau­ern oder auch bei Dri­ve­s­wiss Han­di­cap, einer Orga­ni­sa­ti­on, die auch Fahr­leh­rer ausbildet.

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Ein Auto lässt sich selbst über einen Joy­stick sicher steuern.

Wie finan­zie­ren
Auto­an­pas­sun­gen für Ver­si­cher­te im IV-Alter finan­ziert in der Regel die IV-Stel­­le. Die Bedin­gun­gen für die Abga­be von Hilfs­mit­teln regelt die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV). Ände­rungs­kos­ten an Neu­wa­gen über­nimmt die IV höchs­tens alle zehn Jah­re oder alle 200000 Kilo­me­ter, an Occa­si­ons­fahr­zeu­gen höchs­tens alle sechs Jah­re. Bei vor­zei­ti­gem Fahr­zeug­wech­sel erfolgt ein Abzug pro rata. Ände­rungs­kos­ten, die infol­ge Aus­wahl einer unge­eig­ne­ten Fahr­zeug­va­ri­an­te ent­ste­hen, über­nimmt die IV nicht und auf Rück­bau­kos­ten besteht kein Anspruch. Auto­an­pas­sun­gen von über 25000 Fran­ken gel­ten in der Regel nicht mehr als ein­fach und zweck­mäs­sig. Bei finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten steht die Pro Infir­mis Betrof­fe­nen zur Sei­te. Die Orga­ni­sa­ti­on ver­fügt auch über wei­te­re Adres­sen für finan­zi­el­le Hil­fen. Oft erhal­ten Mit­glie­der von Behin­der­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen einen Flottenrabatt.

Die AHV bezahlt kei­ne Auto­an­pas­sun­gen. Es besteht jedoch eine Besitz­stand­ga­ran­tie auf Anpas­sun­gen, die die IV Auto­fah­rern im IV-Alter bereits ein­mal bezahlt hat.

Gut bera­ten bei der SAHB
Die Auto­tech­nik ent­wi­ckelt sich rasant und eröff­net immer wie­der neue Mög­lich­kei­ten, auch für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen. Eine früh­zei­ti­ge, indi­vi­du­el­le Abklä­rung vor dem Auto­kauf ist des­halb drin­gend zu emp­feh­len. Die SAHB berät ger­ne und gibt bei Bedarf Adres­sen von geeig­ne­ten, spe­zia­li­sier­ten Auto­werk­stät­ten ab.

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Ein fest mon­tier­tes Rutsch­brett – aus­ge­klappt und hoch­ge­klappt. Nach dem Benut­zen ver­staut der Fah­rer das Rutsch­brett seit­lich neben dem Sitz.