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So pas­sen sich Autos den Pas­sa­gie­ren an

Die Mobi­li­tät in der moder­nen Gesell­schaft wächst unge­bremst, moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge sind nicht mehr aus
unse­rem All­tag weg­zu­den­ken. So ist
auch das Auto für Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen eine grosse
Erleich­te­rung, um sich fortzubewegen
und sich in unse­rer Gesell­schaft zu inte­grie­ren. Die­ser Arti­kel zeigt die Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten von Autos für
Mit­fah­ren­de auf.

So passen sich Autos den Passagieren an - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz

Sobald man sel­ber oder ein Fami­li­en­mit­glied in der Mobi­li­tät ein­ge­schränkt ist, steht man vor manch einer Her­aus­for­de­rung. Autos sind eine gute – und für vie­le Men­schen die ein­zi­ge Mög­lich­keit – sich in nütz­li­cher Frist von A nach B zu bewe­gen, selb­stän­dig zu sein und ein gros­ses Stück Lebens­qua­li­tät zu genies­sen. Doch wel­ches ist das rich­ti­ge Auto für einen gelun­ge­nen Umbau?

Im Auto soll­te genü­gend Platz für wei­te­re Fami­li­en­mit­glie­der und Stau­raum vor­han­den sein. Es ist gut, schon vor der Anschaf­fung an mög­li­che Zukunfts­sze­na­ri­en zu den­ken. Denn die Gesetz­ge­bung für die Finan­zie­rung eines Umbaus durch die IV-Stel­­le sieht vor: Bei einem Fahr­zeug­wech­sel vor der gege­be­nen Frist muss die ver­si­cher­te Per­son einen Selbst­kos­ten­an­teil über­neh­men (sie­he auch wei­ter unten unter «Finan­zie­rung und Unter­stüt­zung»). Es lohnt sich also ein Auto zu wäh­len, wel­ches Mög­lich­kei­ten für Ver­än­de­run­gen bie­tet. Sei dies auf­grund einer Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zu­stan­des oder bei Familienzuwachs.

Als Ers­tes kommt es dar­auf an, wie das Mit­fah­ren erfol­gen soll. Das heisst, ist ein Trans­fer auf den vor­han­de­nen Auto­sitz mög­lich oder muss der Fahr­gast im Roll­stuhl sit­zend mit­fah­ren? Sind die­se bei­den Fra­gen geklärt, fol­gen detail­lier­te Abklä­run­gen. So muss bei einem Trans­fer auf dem Auto­sitz die Sitz­hö­he stim­men oder ver­stell­bar sein, damit die mit­fah­ren­de Per­son pro­blem­los ein- und aus­stei­gen kann. Hilfs­per­so­nen brau­chen aus­rei­chend Platz zur Unter­stüt­zung, und schliess­lich sol­len auch die Hilfs­mit­tel opti­mal ver­staut wer­den können.

Klei­nes ABC der Autositze
Das Mit­fah­ren auf dem Ori­­gi­nal-Auto­­sitz ist erstre­bens­wert, da es am sichers­ten ist. Sicher­heits­gurt und Kopf­stüt­ze kön­nen belas­sen wer­den und die vor­han­de­nen Air­bags schüt­zen bei einem Unfall optimal.

Damit das Ein- und Aus­stei­gen funk­tio­niert, soll­te die Sitz­hö­he dem Benut­zer ent­spre­chen. Zu tie­fe oder zu hohe Sit­ze erschwe­ren oder ver­un­mög­li­chen den Trans­fer. All­ge­mein ist das Ein­stei­gen ins Auto aus Platz­grün­den nicht ein­fach. Damit Hilfs­per­so­nen mehr Platz zur Ver­fü­gung haben, kann der Öff­nungs­win­kel der Auto­tür ver­grös­sert wer­den; oder der Ein­stieg erfolgt bei einem Auto mit Schie­be­tü­re auf die hin­te­re Sitzreihe.

Die Distanz zwi­schen Auto­sitz und Aus­sen­kan­te des Autos hat sich in den letz­ten Jah­ren auf­grund der Sicher­heits­ele­men­te (Sei­ten­air­bag, Auf­prall­schutz) stets ver­grös­sert und bil­det teil­wei­se ein unüber­wind­ba­res Hin­der­nis. Ein Rutsch­brett hilft, die­se Distanz beim Trans­fer vom Roll­stuhl auf den Auto­sitz zu über­brü­cken. Es kann steck­bar oder im Auto fest inte­griert sein und bei Bedarf auf­ge­klappt wer­den. Dank eines zusätz­li­chen Hal­te­griffs kön­nen die Pas­sa­gie­re bes­ser hin und her rut­schen. Ein Dreh­kis­sen auf dem Auto­sitz ermög­licht eine Dreh­be­we­gung in Rich­tung Tür ohne viel Kraft­auf­wand. Die­ses mobi­le Kis­sen eig­net sich auch gut bei ande­ren Sitz­mö­beln im Pflegealltag.

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Ein Dreh­kis­sen auf dem Auto­sitz ermög­licht eine Dreh­be­we­gung in Rich­tung Tür ohne viel Kraftaufwand.

Tech­nisch anspruchs­vol­ler sind Per­so­nen­trans­fer­lif­te, wel­che mit einer elek­tri­schen Hebe­vor­rich­tung die behin­der­te Per­son vom Roll­stuhl auf den Auto­sitz trans­fe­rie­ren. Sol­che Lif­te ver­än­dern das Auto nur mini­mal und kön­nen pro­blem­los wie­der aus­ge­baut wer­den. Für den Trans­fer wird der Fahr­gast mit­tels Hebe­gurt elek­trisch ange­ho­ben und manu­ell über den Sitz gescho­ben. Die Hilfs­per­son soll­te dar­auf ach­ten, dass sich die Bei­ne des Pas­sa­giers nicht ver­klem­men und die­ser den Kopf nicht am Tür­rah­men anstösst. Hebe­gur­te kön­nen aus Platz­grün­den bei klei­nen Autos meis­tens nicht ein­ge­baut werden.

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Per­so­nen­trans­fer­lif­te, wel­che mit einer elek­tri­schen Hebe­vor­rich­tung die behin­der­te Per­son vom Roll­stuhl auf den Auto­sitz transferieren.

Wei­ter gibt es dreh­ba­re und aus­schwenk­ba­re Bei­fah­rer­sit­ze. Schwenk-Hebe­­si­t­­ze kann man auf die Sitz­hö­he des Roll­stuhls absen­ken, was den Trans­fer erleich­tert. Gera­de wenn bei einem Auto mit Schie­be­tür ein Sitz in der zwei­ten Rei­he mon­tiert wird, haben Hilfs­per­so­nen viel mehr Platz zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich zum Schwenk-Hebe­­sitz ist ein Roll­stuhl­un­ter­ge­stell erhält­lich, auf wel­ches der Auto­sitz zusam­men mit der Per­son umge­setzt wird. Das spart Kraft beim Transfer.

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Links: Schwenk-Hebe­­si­t­­ze kann man auf die Sitz­hö­he des Roll­stuhls absen­ken, was den Trans­fer erleichtert.
Rechts: Zum Schwenk-Hebe­­sitz ist ein Roll­stuhl­un­ter­ge­stell erhält­lich, auf wel­ches der Auto­sitz zusam­men mit der Per­son umge­setzt wird.

So fah­ren auch Kin­der sicher mit
Kin­der, die kör­per­lich ein­ge­schränkt sind, soll­ten gut abge­stützt sein, damit sie mög­lichst lan­ge sit­zen kön­nen. Manch­mal darf das Kind das Gurt­schloss­sys­tem nicht öff­nen – sol­che Vor­rich­tun­gen haben teil­wei­se auch her­kömm­li­che Kin­der­sit­ze. Ansons­ten gibt es spe­zi­el­le Sit­ze mit vie­len Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten auch für grös­se­re Kin­der. Es gibt sie mit Zube­hör wie Sei­ten­pe­lot­ten, Abduk­ti­ons­blö­cken, Bein­füh­run­gen, The­ra­pie­ti­schen, Fuss­plat­ten und vie­lem mehr. Für ein ein­fa­che­res Hin­ein- und Her­aus­he­ben sor­gen auch Dreh­plat­ten, wel­che die Kin­der­sit­ze um 90 Grad drehen.

In der Schweiz müs­sen alle Kin­der bis 12 Jah­re unter einer Grös­se von 150 Zen­ti­me­ter mit einer Kin­der­sitz­vor­rich­tung gesi­chert wer­den. Aus die­sem Grund ver­langt die IV-Stel­­le, wel­che die Kos­ten für Reha-Auto­kin­­der­­si­t­­ze über­nimmt, von den Eltern eine Kos­ten­be­tei­li­gung von 200 Franken.

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Kin­der, die kör­per­lich ein­ge­schränkt sind, soll­ten gut abge­stützt sein, damit sie mög­lichst lan­ge sit­zen können.

Trans­port im Rollstuhl
Soll ein Pas­sa­gier im Roll­stuhl mit­fah­ren, ist ein grös­se­res Auto nötig. Der Preis für den Umbau hängt wesent­lich davon ab, ob der Innen­raum hoch genug ist oder ob Ände­run­gen am Boden oder Dach nötig sind. Nebst dem soll­te man auch auf die Höhe der Lade­kan­te, die Ein­fahrts­hö­he, Bestuh­lung für wei­te­re Mit­fah­rer und auf seit­li­che Schie­be­tü­ren ach­ten. Bei der Wahl soll­te man beden­ken, wie gross die Fami­lie ist, wie die Topo­gra­fie des Wohn­or­tes aus­sieht und wie das Fahr­zeug ein­ge­setzt wird.

So ver­fü­gen Klein­bus­se (z.B. Renault Traf­fic, Mer­ce­des Via­no oder VW T5) bereits ab Werk nor­ma­ler­wei­se über eine aus­rei­chen­de Ein­­fahrts- und Innen­raum­hö­he. Sie kön­nen mit ein­fa­chen, mobi­len Tele­skopram­pen oder fest mon­tier­ten Auf­fahrt­ram­pen aus­ge­rüs­tet wer­den. Für schwe­re Per­so­nen oder Elek­tro­roll­stüh­le kann auch ein Linear‑, ein seit­li­cher Schwenk- oder ein Kas­set­ten­lift ein­ge­baut wer­den. Sol­che Fahr­zeu­ge blei­ben im Grund­auf­bau unver­än­dert und sind des­halb auch gut rück­bau­bar. Sie bie­ten auch genü­gend Platz für grös­se­re Fami­li­en und Stau­raum für wei­te­re Hilfsmittel.

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Für schwe­re Per­so­nen oder Elek­tro­roll­stüh­le kann auch ein Linear‑, ein seit­li­cher Schwenk- oder ein Kas­set­ten­lift ein­ge­baut werden.

Vans, Mini­vans und Com­bos (Crys­ler Voy­a­ger, Opel Zafi­ra, VW Cad­dy oder Renault Kan­goo u. a.) haben eine grös­se­re Innen­raum­hö­he als her­kömm­li­che Per­so­nen­fahr­zeu­ge. Sie reicht jedoch nicht aus, um eine erwach­se­ne Per­son im Roll­stuhl sit­zend mit­zu­füh­ren. Des­halb müs­sen die­se Fahr­zeug­ty­pen im Grund­auf­bau ver­än­dert wer­den. Die Werk­statt schnei­det dabei meis­tens den Fahr­zeug­bo­den im Heck­be­reich aus und schweisst eine Alu­wan­ne ein. Der Tank und die Aus­puff­an­la­ge wer­den ver­setzt oder gar ersetzt – teil­wei­se wird ein Tank mit klei­ne­rem Volu­men ein­ge­baut. Die Auf­fahr­ram­pen gibt es in ver­schie­de­nen Län­gen. Sie rich­ten sich nach der Höhe der Lade­kan­te, dem Gesamt­ge­wicht des Roll­stuhl­fah­rers und den Mög­lich­kei­ten der Hilfs­per­so­nen. Eine elek­tro­hy­drau­li­sche Fahr­zeug­ab­sen­kung lässt kür­ze­re Ram­pen zu.

 

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Die Auf­fahr­ram­pen gibt es in ver­schie­de­nen Län­gen. Sie rich­ten sich nach der Höhe der Lade­kan­te, dem Gesamt­ge­wicht des Roll­stuhl­fah­rers und den Mög­lich­kei­ten der Hilfspersonen.

Der Roll­stuhl­pas­sa­gier sitzt bei die­sen Umbau­ten hin­ter den Vor­der­sit­zen. Wei­te­re Fahr­gäs­te sit­zen neben­an auf Ein­zel­sit­zen. Es ist auch mög­lich, bei eini­gen Model­len den gan­zen Fahr­zeug­bo­den tie­fer­zu­le­gen, so dass der Roll­stuhl auf der Bei­fah­rer­sei­te Platz hat. Die­se Vari­an­te ist aber nicht ganz günstig.

Ist ein Van, Mini­van oder Com­bo ein­mal umge­baut, ist ein Rück­bau nicht mehr mög­lich. Auch ein Wie­der­ver­kauf gestal­tet sich auf­grund des begrenz­ten Mark­tes schwie­rig. Gera­de Fami­li­en soll­ten sich die Wahl des Modells gut über­le­gen, da es im Wagen ziem­lich eng wer­den kann.

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Es ist auch mög­lich, bei eini­gen Model­len den gan­zen Fahr­zeug­bo­den tie­fer­zu­le­gen, so dass der Roll­stuhl auf der Bei­fah­rer­sei­te Platz hat. Die­se Vari­an­te ist aber sehr kostspielig.

Einen Roll­stuhl sicher transportieren
Wer einen Roll­stuhl im Auto trans­por­tie­ren will, muss Fol­gen­des bereits bei der Aus­wahl des Roll­stuhls berück­sich­ti­gen: Ein neu­er Roll­stuhl soll­te nach der ISO-Norm 7176–19 getes­tet und für den Auto­trans­port zuge­las­sen sein. Roll­stuhl­her­stel­ler bie­ten vie­le getes­te­te Model­le an und lau­fend wer­den neue geprüft. In einem nor­mier­ten Crash­test muss der Roll­stuhl mit einem Dum­my von 75 Kilo­gramm für Erwach­se­ne und 54 Kilo­gramm für Kin­der den auf­tre­ten­den Kräf­ten stand­hal­ten. Der Roll­stuhl muss in Fahrt­rich­tung plat­ziert sein, eine seit­li­che Beför­de­rung ist nicht zuge­las­sen. Wei­ter muss er an den vor­ge­schrie­be­nen und bezeich­ne­ten Punk­ten mit Gur­ten an spe­zi­el­len Boden­ver­an­ke­rungs­punk­ten im Auto befes­tigt sein. Die zu trans­por­tie­ren­de Per­son ist mit einem im Fahr­zeug ver­an­ker­ten Drei­punkt­gurt zu sichern. Auf dem Markt sind zusätz­li­che Rück­hal­te­sys­te­me erhält­lich, wel­che wesent­lich bes­ser schüt­zen als her­kömm­li­che Roll­stuhl­rü­cken. Dies kön­nen weg­schwenk­ba­re Kopf- und Rücken­pro­tek­to­ren sein. Oder eine Kom­plett­lö­sung wie die Rol­li­Box, wel­che sich für den gewerb­li­chen Trans­port in Bus­sen eig­net. Das Bun­des­amt für Stras­sen (ASTRA) hat letzt­mals am 31. Juli 2000 eine Emp­feh­lung für Fahr­zeu­ge für den Trans­port von Behin­der­ten erlas­sen. Die­se wird zur­zeit auf­grund der neu­en euro­päi­schen Nor­men und dem tech­ni­schen Fort­schritt über­ar­bei­tet. Für die Über­wa­chung und Prü­fung der Fahr­zeug­um­bau­ten sind die kan­to­na­len Stras­sen­ver­kehrs­äm­ter zuständig.

So aus­ge­klü­gelt wie die Tech­nik heu­te ist, auch der Mensch muss für die Sicher­heit sor­gen. Häu­fig wer­den die vor­han­de­nen Sys­te­me nicht ver­wen­det oder falsch mon­tiert – sei dies aus Nach­läs­sig­keit oder Unwis­sen­heit. Doch ein falsch ange­leg­ter Sicher­heits­gurt ver­liert schnell sei­ne Wir­kung und kann sogar zu zusätz­li­chen Ver­let­zun­gen füh­ren. Die Gur­te müs­sen rich­tig ver­lau­fen und eng am Kör­per anlie­gen. Tische und ande­res stö­ren­des Zube­hör sind zu ent­fer­nen. Beim Kopf- und Rücken­schutz­sys­tem ist auf die rich­ti­ge Ein­stel­lung zu ach­ten. Die Ver­ant­wor­tung für sei­ne Mit­fah­rer trägt der Fah­rer. Des­halb ist eine gründ­li­che Instruk­ti­on und Schu­lung von Betreu­ungs­per­so­nen unbe­dingt not­wen­dig und trägt wesent­lich zur Sicher­heit bei.

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Der Roll­stuhl muss an den vor­ge­schrie­be­nen und bezeich­ne­ten Punk­ten mit Gur­ten an spe­zi­el­len Boden­ver­an­ke­rungs­punk­ten im Auto befes­tigt sein.

Finan­zie­rung und Unterstützung
Die IV-Stel­­le finan­ziert in der Regel behin­de­rungs­be­ding­te Anpas­sun­gen an Motor­fahr­zeu­gen für Ver­si­cher­te im IV-Alter. Sie über­nimmt die Kos­ten gemäss dem Kreis­schrei­ben über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (KHMI). Dar­in sind die Bedin­gun­gen für die Kos­ten­über­nah­me gere­gelt. So wer­den Abän­de­rungs­kos­ten an Neu­wa­gen höchs­tens alle zehn Jah­re oder alle 200000 Kilo­me­ter, an Occa­si­ons­fahr­zeu­gen höchs­tens alle sechs Jah­re, über­nom­men. Wird ein Fahr­zeug vor Ablauf die­ser Frist gewech­selt, so erfolgt jeweils auf dem ursprüng­li­chen Rech­nungs­be­trag ein Pro-rata-Abzug. Abän­de­rungs­kos­ten, wel­che auf­grund der Aus­wahl einer unge­eig­ne­ten Fahr­zeug­va­ri­an­te ent­ste­hen, wer­den nicht über­nom­men und auf Rück­bau­kos­ten besteht kein Anspruch. Die vor­zei­ti­ge Prü­fung der Kos­ten­über­nah­me durch die IV-Stel­­le ist zu emp­feh­len, um sicher­zu­stel­len, wel­che Kos­ten über­nom­men wer­den. Dazu kann ein Antrag mit einer Offer­te bei der IV-Stel­­le gestellt werden.

AHV-Bezü­­ger haben kei­nen Anspruch auf Auto­an­pas­sun­gen durch die IV-Stel­­le. Es sei denn, es wur­de bereits im IV-Alter eine sol­che bezahlt. In die­sem Fall besteht gemäss Besitz­stands­ga­ran­tie ein Anspruch in «Art und Umfang». Bei finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten kön­nen Betrof­fe­ne die Pro Infir­mis für Unter­stüt­zung anfra­gen. Die Orga­ni­sa­ti­on ver­fügt auch über wei­ter­füh­ren­de Adres­sen für finan­zi­el­le Hil­fen. Fer­ner kann man bei Neu­wa­gen eine Zoll­rück­erstat­tung bean­tra­gen. Ein Mus­ter­for­mu­lar zur Zoll­rück­erstat­tung stellt die Schwei­zer Para­­p­le­­gi­ker-Ver­­ei­­ni­­gung auf ihrer Web­site zur Ver­fü­gung. Oft erhal­ten Mit­glie­der von Behin­der­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen einen Flottenrabatt.

Die in die­sem Arti­kel genann­ten Pro­duk­te und Model­le die­nen aus­schliess­lich zur Ver­an­schau­li­chung und sind kei­nes­falls eine abschlies­sen­de Auf­zäh­lung. Vie­le wei­te­re Auto­mo­del­le las­sen sich eben­falls für Mit­fah­rer anpas­sen. Der Markt ver­än­dert sich schnell, des­halb tun Inter­es­sier­te gut dar­an, sich bei einem spe­zia­li­sier­ten Fach­be­trieb aus­führ­lich bera­ten zu las­sen. Die Hilfs­mit­tel­zen­tren der SAHB hel­fen wei­ter und geben Adres­sen von mög­li­chen Auto­werk­stät­ten ab.

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Auf dem Markt sind zusätz­li­che Rück­hal­te­sys­te­me erhält­lich, wel­che wesent­lich bes­ser schüt­zen als her­kömm­li­che Roll­stuhl­rü­cken. Dies kön­nen weg­schwenk­ba­re Kopf- und Rücken­pro­tek­to­ren sein.

Wei­te­re Infos

Zoll­rück­erstat­tung: www.spv.ch
Such­be­griff: Zollrückerstattung

Pro Infir­mis: www.proinfirmis.ch